Es ist ein wichtiges Urteil – und eine Schlappe für die Verbraucherzentrale Sachsen: Strafzinsen auf Girokonten für Neukunden sind zulässig. Das Urteil dürfte eine Signalwirkung haben.Von der Sparkasse Vogtland erhobene Negativzinsen auf Girokonten für Neukunden und das Kontomodell wechselnde Bestandskunden sind zulässig. Das entschied das Landgericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Es wies damit eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen ein von der Sparkasse eingeführtes sogenanntes Verwahrentgelt weitestgehend ab. Einzig für ein Kontomodell für Schüler und Studenten, das mit kompletter Gebührenfreiheit beworben werde, dürfe kein Verwahrentgelt erhoben werden.
Landgericht Leipzig Strafzinsen von Sparkasse Vogtland sind zulässig :burka: