Wenn Du das Dingen haben willst zahlste und legst Widerspruch gegen den Zollbescheid (geht nur wenn Du eine detailierte Rechnung hast) ein. Drei Monate später erfolgt eine Überweisung auf Dein Konto. Das Rumgezicke würde ich mir sparen.
Wenn ich den Beitrag nicht total mißverstanden habe hat er "das Dingen" doch längst, Fedex kam nachträglich mit einer - unberechtigten - Rechnung ums Eck. Warum also sollte er jetzt an Fedex zahlen und sich dann auf den mühevollen Weg begeben, das Geld vom Zoll zurückzuholen, auf seine Kosten und mit seinem unbezahlten Aufwand?
Dieser Rechnung würde ich persönlich im übrigen nicht schriftlich widersprechen, seine Ablehnung hat er bereits fernmündlich vorgetragen. Ein Schreiben kostet Zeit, Geld - und kann im Ernstfall u. U. noch gegen ihn verwandt werden, wenn er ungeschickt formuliert.