Koala-Serie

  • Hallo@all,


    bin auch mal wieder hier :-)...


    Sagt mal was ist das denn hier für ein flasches Haribo-Bärchen?


    http://www.ebay.de/itm/AUSTRAL…in_77&hash=item234e25373a


    Ich gehe davon aus das das alles 'Fälschungen' sind? Gibt es quer durch den PM Münzdschungel, Kooka, Croko, Pferd etc.? Habe den Vogel man angefragt, erwarte aber keine Antwort. Hat jemand etwas info? Ich finde man muss das unterbinden wenn es so ist wie ich es denke, denn die PM machtbja keine 100 Stück auftrgasprägungen....

  • ...
    Sagt mal was ist das denn hier für ein flasches Haribo-Bärchen?


    http://www.ebay.de/itm/AUSTRAL…in_77&hash=item234e25373a


    Ich gehe davon aus das das alles 'Fälschungen' sind? .....

    Wenn Du nachträglich colorierte Koalas als "Fälschungen" ansiehst, hast Du wahrscheinlich recht.


    Aber warum sollte es verboten sein, wenn man seine ( echten ) Münzen anpinselt und dann zum Verkauf anbietet :hae: ?

  • weil es laut Gesetzt ne Fälschung ist, haben wir doch hier schonmal ausführlich beredet - Stichwort MDM die einfach ihr F irgendwas draufprägten. Stell Dir vor jeder Sammler geht hin und verändert 100 Stückweise irgendwas, druckt soch ein Cert und verkauft es als Besonderheit...

  • weil es laut Gesetzt ne Fälschung ist, ....

    Weiss nicht, ob wir das abschliessend geklärt haben, ob in so einem Fall eine Fälschung vorliegt. Sollen sich die Gerichte drum kümmern, wenn mal jemand klagen sollte.


    Wie wär`s :hae: ?


    Was ich bei diesem Angebot aber bedenklich halte ist, dass mit dem "Zertifikat" der Anschein erweckt wird, es handele sich um eine offizielle Ausgabe.

  • Für eine Fälschung im engeren Sinne halte ich das nicht-wegen der Farbgebung schon gar nicht. Jeder kann seinen Koala anmalen wie er will. Das Coa sagt auch nichts falsches aus, es sei denn die Münze an sich wäre geändert.
    Es wird nicht einmal eine Prägestätte erwähnt. Also rechtlich würde ich sagen o.K. Bei den Pandas läuft das Spiel genau so! :wall:

  • OKF


    Freut mich, wieder mal was von Dir zu hören.
    Diese nachträglichen Colorationen und Vergoldungen sind nicht von der Perth Mint authorisiert und in deren Augen Fälschungen:
    (Siehe unter Punkt 5 des Blogeintrages meine Frage bzw. deren Antwort vom 04.02.2014 dazu):
    http://blog.perthmint.com.au/2…letin-out-today/#comments


    Ich hatte auf silber de das Thema mit ein paar Bild-Beispielen schon einmal erwähnt:
    http://www.silber.de/forum/koa…e-kommen-t12347-s750.html
    Ob diese Fälschungen bzw. Verfremdungen entsprechend unserem deutschen Münzgesetz damit Ihren Status als Zahlunsgmittel verlieren und inwieweit dies nach australischem Recht strafbar wäre,
    entzieht sich meiner Kenntnis. :hae:
    Aber zumindest zum ersten Teil (Zahlungsmittelstatus) habe ich mal eine dementsprechende Frage in Richtung Blog abgegeben und bin sicher, kurz nach Ostern dazu eine Antwort zu erhalten.
    :thumbup:

  • MDM musste Kunden damals den Rückkauf anbieten.....


    Sobald Du ein Zahlungsmittel veränderst ist es nicht mehr original, die PM kann an sowas jedenfalls kein Interesse haben....die bringen ehe schon genug Schund raus, da muss man nicht noch einen Draufsetzen :)



    Nordmann, dachte ich mir schon, nur wird die PM etwas machen?

  • ...
    Ob diese .... Verfremdungen entsprechend unserem deutschen Münzgesetz damit Ihren Status als Zahlunsgmittel verlieren .....
    entzieht sich meiner Kenntnis. :hae:
    ...
    Aber zumindest zum ersten Teil (Zahlungsmittelstatus) habe ich mal eine dementsprechende Frage in Richtung Blog abgegeben und bin sicher, kurz nach Ostern dazu eine Antwort zu erhalten.
    :thumbup:


    Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass die nachträglich colorierten Münze keinen Zahlungsmittelstatus mehr haben ( zumal wenn die Münzen nach Ansicht der PM doch "Fälschungen" sein sollen ).



    Wenn es nach Ansicht der PM Fälschungen sind, sollte es doch logische Folge sein, dass das Herstellen und der Vertrieb solcher Fälschungen auch strafbar ist.


    Aber:
    Wenn die PM solche Münzen als Fälschungen ansieht, warum tut sie dann nichts dagegen ???

  • Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass die nachträglich colorierten Münze keinen Zahlungsmittelstatus mehr haben ( zumal wenn die Münzen nach Ansicht der PM doch "Fälschungen" sein sollen ).



    Wenn es nach Ansicht der PM Fälschungen sind, sollte es doch logische Folge sein, dass das Herstellen und der Vertrieb solcher Fälschungen auch strafbar ist.


    Aber:
    Wenn die PM solche Münzen als Fälschungen ansieht, warum tut sie dann nichts dagegen ???


    Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass die nachträglich colorierten Münze keinen Zahlungsmittelstatus mehr haben ( zumal wenn die Münzen nach Ansicht der PM doch "Fälschungen" sein sollen ).



    Wenn es nach Ansicht der PM Fälschungen sind, sollte es doch logische Folge sein, dass das Herstellen und der Vertrieb solcher Fälschungen auch strafbar ist.


    Aber:
    Wenn die PM solche Münzen als Fälschungen ansieht, warum tut sie dann nichts dagegen ???



    @foxl


    Ich bin ja nicht die Perth Mint ;)


    Nun, die PM ist ja nicht die einzige Münzanstalt, die sich mit diesen nachträglichen "Verschönerungen" herumplagen muss.
    Gibt es ja auch im eigenen Hause (Deutschland).


    Die Frage ist, ob sich der Aufwand der Verfolgung gegenüber dem Ergebnis lohnt.
    Ist ja nicht so, dass sich hier ein Abmahnanwalt wieder (in meinen Augen) ungerechtfertigterweise, dumm und dämlich
    kassierrn kann. Aufklärung seitens der Prägeanstalten wäre da sicher Kunden- und Ergebnisorientierter.


    Aber warten wir doch mal einfach die Antwort von der Perth Mint ab!
    :thumbup:

  • Wo ist denn da bitte der Unterschied zwischen nachträglichen "lasern" und nachträglichen "colorieren", wenn die PM das letztere als "Fälschung" ansieht ?


    @foxl


    Da musst Du die PM fragen, nicht mich! :D


    Außerdem sind Rechtsauffassungen zu diversen Punkten in anderen Staaten schon mal anders, als in unserem Staat.
    Wobei ich in diesem Punkte nicht weiß, ob sie voneinander abweichen.
    Hier wäre die Erkenntnis eines Rechtswissenschaftlers mit entsprechender Sachkenntnis hilfreich.
    :thumbup:

  • habe da doch andere Sachen erlebt bei der hiesigen Bundesbank,


    5 DM CuNi mit Regenbogenpatina würde zielsicher als manipuliert anerkannt und zur Sicherheit mit eine Flüssigkeit abgerieben.


    Ging sofort der scheinbar verfälschten Münze ins Hinterzimmer kam nach gefühlten 5 Minuten mit einer anderen 5 DM Münze wieder raus und legte sie zu meinen anderen.


    (evtl. wollte der Boss nicht gleich die Polizei holen oder er war selbst Sammler). :D


    Soviel zum Fälschen und Verfälschen von Münzen.


    Allen noch ein schönes Osterfest


    mfG. Gurke

  • Zum Thema der nicht genehmigten Colorationen und Vergoldungen von, welche im Originalzustand im Ausgabeland als legales Zahlungsmittel zugelassenenen Sammlermünzen sind,
    möchte ich gerne zwei Threads, die in silber.de schon vor 4-6 Jahren geführt wurden, anführen:


    Dabei ist speziell auch die Antwort der Perth Mint (auf Seite 5 des Fadens) zu bemerken, wir sie dort vom User 1000er Fein zitiert wurde (14.04.2009):
    http://www.silber.de/forum/gef…-im-umlauf-t1230-s60.html


    Weitehin gab es dort auch noch den Faden von silber_maus (am 14.02.2010) zum gleichen Thema:
    http://www.silber.de/forum/gef…-im-umlauf-t1230-s60.html


    Beide sind/waren übrigens EM-Händler und haben/hatten schon aus Selbstschutz ein starkes Interesse am Thema!


    Denke mal, die PM ärgert zwar das Thema auf ebay, aber da es zu viele kleine Händler/Angebote sind, lohnt sich das Vorgehen nicht wegen der Kosten.
    Aber bei Händlern mit eigenem Angebot und größerem Umsatz, die in den Beiträgen auch aufgeführt wurden, wohl schon eher.
    Denke, da wird sie auch zukünftig bei entsprechenden Hinweisen juristisch tätig wreden, wenn sie ihr Geschäftsinteresse gefährdet sieht.


    Meine erneute Anfrage vom 05.02.15 an den Blog zu dem Thema (hier unter Punkt 5 verlinkt) wird sicher auch in Kürze beantwortet werden.


    Bis dahin einen schönen Rest-Ostermontag und eine gute Woche.
    :thumbup:


  • Laut PM-Blog verlieren die australischen Münzen auch Ihren gesetzlichen Zahlungsmittelstatus,
    wenn Sie nachträglich verändert werden. Siehe Antwort Link oben.
    :thumbup:

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