Also ich schätze mal ein paar hundert Foris im Raum Frankfurt, die alle nicht deinen Ausweis sehen wollen!
Gruß einfach goldig!
Personalausweis vorlegen bei Goldkauf. Wer kriegt die Daten?
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wo ist denn in frankfurt ein namhafter em händler ? .
ich würde gar keiner nicht amtlichen stelle in verbindung mit em meinen ausweis zeigen oder gar zum kopieren geben . ich will keinen besuch weder vom amt noch aus moldawien ? . bis 15 000 ,-- ist frei . wenns sein muss verticker ich es in luxemburg..
Münzkabinett Frankfurt.
Die wissen ja nur, daß ich mal eine Münze an die verkauft hab. Mehr ja nicht.Ja ist das überall so, bei jedem Händler, daß man den Perso zeigen muß?
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Also ich schätze mal ein paar hundert Foris im Raum Frankfurt, die alle nicht deinen Ausweis sehen wollen!
Gruß einfach goldig!...oder so
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Bei einer Order sollte man sich schon klar darüber sein wo man kauft und was die Bedingungen sind. Wenn bei bettel alle Daten vorgliegen würden, dann würde jetzt nicht nach dem Perso gefragt werden oder? Da muss nun die Ware und der Perso geliefert werden, Reisepass sollte auch gehen, und dann wird das Geld überwiesen. Eine Wareneinsendung ohne Bezahlung kann nicht sein.
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Hallo,
gibt es dafür ("Perso vorlegen") eigentlich eine Rechtsgrundlage, oder handelt es sich hierbei um Willkür? Kennt jemand ein dem entsprechendes Gesetz?LG Clarius
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Hallo clarius,
Nicht nur "vorzeigen", der Ausweis muss als (z.B. Kopie) hinterlegt werden, und dass ab dem ersten Euro!
PA beruft sich auf ein "Trödel-Gesetz", das eben besagt ...
Soll lieber der David erörtern ...
Meine Sache läuft noch, bzw. warte ich auf eine Bestätigung seitens PA.
Ich denke bzw. hoffe aber, dass wir uns einigen können ...Gruss
bettel
Edit 1.0: Der Link zum Gesetz ... hier entlang ...
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Danke bettel,
Hallo clarius,
Nicht nur "vorzeigen", der Ausweis muss als (z.B. Kopie) hinterlegt werden, und dass ab dem ersten Euro!
PA beruft sich auf ein "Trödel-Gesetz", das eben besagt ...
Soll lieber der David erörtern ...
Meine Sache läuft noch, bzw. warte ich auf eine Bestätigung seitens PA.
Ich denke bzw. hoffe aber, dass wir uns einigen können ...Edit 1.0: Der Link zum Gesetz ... hier entlang ...
der volle Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz: AO - Abgabenordnung
Und nach §147 sind die Daten dann 6 Jahre aufzubewahren, oder? Kann das jemand bestätigen?LG clarius
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Die Geschichte mit der angeblichen Ausweis- u. Kontopflicht hat die Sparkasse KölnBonn bei mir auch versucht. Ich habe dann einfach mal das Bürgerreferat des Bundesministeriums der Finanzen um Aufklärung gebeten und folgende Antwort bekommen (mag vielleicht dem Einen oder Anderen hilfreich sein):
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Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Dezember 2009, auf die ich leider erst jetzt antworten kann.
Bezüglich etwaig unterschiedlicher Handhabungen bei der Durchführung von Goldgeschäften von im Inland ansässigen Kreditinstituten gibt es keine normativen Restriktionen bezüglich der Durchführung dieser Art von Geschäften. Goldgeschäfte dürfen von Banken nicht nur mit Bestandskunden, sondern auch "over the counter (OTC)" als sog. Tafelgeschäft mit Gelegenheitskunden betrieben werden. Tafelgeschäfte laufen ohne ein Konto, Depot oder eine andere Verwahr-Geschäftsbeziehung ab, für die gemäß § 154 Abs. 1 und 2 AO Datenerhebungs- und Aufzeichnungspflichten bestehen. Für die Bank besteht keine rechtliche Verpflichtung, Name und Anschrift des Kunden zu erheben und festzuhalten bzw. sicherzustellen, dass sie jederzeit darüber Auskunft geben kann. Bei Gelegenheitskunden, bei denen das Entgelt für den Goldkauf nicht vom Konto des Kunden abgebucht wird, ist jedoch die Identifizierungspflicht durch den Verpflichteten gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 Geldwäschegesetz (GwG) vom Kreditinstitut zu beachten. Hiernach muss eine Identifizierung des Vertragspartners (Kunde) ab einem Transaktionswert von 15.000 EUR zwingend durchgeführt werden. Diese Verpflichtung gilt auch in den Fällen, in denen sich mehrere Einzeltransaktionen auf 15.000 EUR, oder mehr summieren.
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MfG!
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Empfehle jedem, der etwas für anonyme Tafelgeschäfte tun will den Brief an den Vorschreiber auszudrucken und dem Goldhändler/der Bank in Kopie vorzulegen.
wer hat das gesagt, Freiheit stirbt mit Sicherheit?
Einen schönen Tag
wünscht KRÖSUS
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Bestes Mittel solche Händler und Bänker boykottieren und Propaganda im Umfeld und Netz gegen Sie… Anmelden oder registrieren