Hallo,
ich habe zwar schon diverse Themen hier im Form gelesen, allerdings benötige ich einfach mal konkrete Antworten:
Ich habe Gold und Silber über verschieden Münzhändler, wie PA und andere, online gekauft (jeweils kleine Mengen von unter 5000 Euro). Dazu hab ich da Geld natürlich überwiesen und die Ware zugesendet bekommen. Zusätzlich hab ich auch hier im Forumverschiedenes gekauft. Theoretisch kann doch das Finanzamt meine Kontodaten einsehen, dann sehen sie doch auch alle Überweisungen und wissen, wieviel ich gekauft habe. Muß ich alle Käufe dem Finanzamt melden? Und beim Verkauf ist die Situation ja wieder die gleiche, Geld wird auf mein Konto eingehen (bin kein Freund vom Barzahlen). Muß ich die Gewinne dann versteuern?
Also, wäre für ein Paar klare Antworten dankbar.
Muß ich Gold und Silber nun versteuern, dem Finanzamt melden oder angeben?
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Meines Wissens musst du Edelmetalle mindestens ein Jahr halten, sonst fällt Spekulationssteuer an wenn du vorher verkaufst..
Ansonsten wüsste ich nicht, warum man Metallkäufe nochmal versteuern oder melden sollte.. das ist ja das schöne, dass keiner Bescheid weiß wieviel Vermögen du in Metallen hast.
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Meines Wissens musst du Edelmetalle mindestens ein Jahr halten, sonst fällt Spekulationssteuer an wenn du vorher verkaufst..
RICHTIG, bei Münzen und Edelmetalle zählt weiterhin die einjährige Spekulationsfrist. Gewinne aus Verkaufserlösen sind meldepflichtig. Bei längerer Haltedauer sind Zugewinne steuerfrei. Gleiches gilt natürlich auch für Verluste
Kontobewegungen kontrolliert im Regelfall keiner, sehen die eh nicht durch. Es sei denn die Fahndung rückt an. Die kommen aber meistens nur bei "schweren" Jungs. Das ist dann aber schon ein ganz anderes Kaliber. Die finden garantiert das was die wollen. Wenn die dann einen regelmäßigen unterjährigen Handel feststellen könnten, da wirds brenzlig. Aber nur dann, länge Haltedauer ist immer steuerfrei und wenn kein Schwarzgeldverdacht vorhanden ist, dann ist alles in Butter! -
Also, wäre für ein Paar klare Antworten dankbar.
Bist Du eine Privatperson oder hast Du über Firma gekauft?
Bist Du Spekulant und erwirtschaftest Gewinne durch Kurszuwächse unter einem Jahr Haltefrist?
Dann findest Du Deine Antworten im deutschen Steuerrecht -
Moin,
wie sod100 schon anmerkte, steuerpflichtig werden realisierte Gewinne beim Edelmetallverkauf nur dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Kalenderjahr lagen. Nur in diesem Fall wäre dem FA der Gewinn im Rahmen der Steuererklärung zu melden und zu versteuern (oder realisierte Verluste abzusetzen, wenn auch meines Wissens nur in der selben Einnahmeart). Ansonsten müssen weder Käufe noch Verkäufe irgendwo gemeldet werden.
Es ist allerdings ratsam, ggf. auf Nachfrage Zeitpunkt des Kaufs und Zeitpunkt des Verkaufs auch nach Verkäufen außerhalb der Spekulationsfrist belegen zu können, falls Steinbrücks Raubritter eines Tages doch mal auf dumme Gedanken kommen sollten.
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OK,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Nein, ich kaufe nur für den Privaten Gebrauch, aber das mit der einjährigen Frist ist ja gut zu wissen. -
Bei normalen Angestellten werden Kontobewegungen eher nicht routinemäßig kontrolliert. Bei Freiberuflern oder anderen Selbstständigen würde ich größere Erlöse aus Goldverkäufen vermutlich kurz dem FA erläutern. Mittels der Kaufbelege und/oder damaligen Überweisungen bei Kauf lässt sich der Haltezeitraum ja ganz gut belegen (über einem Jahr Haltedauer braucht man formal nix angeben, darunter muss man es, da es dann versteuert werden muss). Damit kann man gleichzeitig glaubhaft machen, dass man nicht mit schwarzem Bargeld das Gold gekauft hat, es ist also nicht "aus dem Nichts" aufgetaucht. Von daher ist die Situation doch ganz entspannt.
Käufe meldet man dem FA grundsätzlich nicht, was man mit seinem versteuerten Geld macht interessiert die auch nicht.
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Deutsche sind echt nicht zu beneiden - Väterchen Staat will immer alles wissen... und vergesst bitte eines Nicht: Grundgesetz Artikel 14: (Zitat) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit
dienen.
Es ist also in Germany so, dass man bestenfalls was für die Allgemeinheit verwalten darf.
Mit diesem Wissen im Hintergrund lassen sich aktuelle Vorgänge auf politischer Ebene auch besser verstehen.==> Rette sich wer kann. Und zwar dahin, wo Eigentumsrechte noch einen Stellenwert haben.
catbert -
Am besten beim Finanzamt nachfragen, ob man sich strafbar macht, wenn man sein Wasser unterhalb der Zimmertemperatur trinkt...
Einerseits die Obrigkeitsgläubigkeit und Hörigkeit des gemeinen Homo Steuerzahlensius Germanicus, andererseits Chaos und Anarchie auf den Berliner Straßen - Häufchen mit Hundescheiße, wohin man tritt, Schlaglöcher so groß, dass sich Liliputaner drin verstecken können - Messerstecher, Pöbler, Vandalen, Schmarotzer allerorten - und die Polizei verteilt Strafzettel an Opel-Fahrer... - Ende - -
Am besten beim Finanzamt nachfragen, ob man sich strafbar macht, wenn man sein Wasser unterhalb der Zimmertemperatur trinkt...
Einerseits die Obrigkeitsgläubigkeit und Hörigkeit des gemeinen Homo Steuerzahlensius Germanicus, andererseits Chaos und Anarchie auf den Berliner Straßen - Häufchen mit Hundescheiße, wohin man tritt, Schlaglöcher so groß, dass sich Liliputaner drin verstecken können - Messerstecher, Pöbler, Vandalen, Schmarotzer allerorten - und die Polizei verteilt Strafzettel an Opel-Fahrer... - Ende -
Gruss
alibaba
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...an Opel-Fahrer? Dann bleibt zu hoffen, dass das Potenzial zum Knöllchenverteilen nicht rapide abnimmt, weil keine neuen Opel mehr in Umlauf geraten...
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... nimm' doch bitte Deine Obrigkeitshörigkeit und Deinen Gehorsam und trage ihn dorthin zurück, wo Du ihn her hast.
Typisch deutsche Vorschriften-, Gesetze-, Reglementierungs-, Was-darf-ich-und-was-ned-Denke.
Wie die Politesse, die mit dem mm-Band nachmisst, ob die Stoßstange über die Parkplatzmarkierung ragt.Der 10te eines jeden EM-Beständes muss zum ersten jeden Jahres an einen Herr Bono aus Zimbabwe entrichtet werden.
... EM sind steuerfrei zu veräußern, wenn mind. 1 Jahr gehalten. So!
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Wenn das Finanzamt sehen würde, dass Du 100.000 Euro in Goldbarren angelegt hast,
dann machen die sich höchstens Notizen für die Erbschaftssteuer .. ansonsten kannst Du
mit Deinem Geld machen was du willst .. Steuer fallen nur auf Gewinne nach weniger als
1 Jahr Besitz an, wie oben erläutert.Wenn sich das Finanzamt für Geldbewegungen interessiert, dann wenn Schwarzgeld vermutet
wird: angenommen Du bist Kleinunternehmen, versteuerst einen Jahresgewinn knapp
über harz IV, aber dann hast du aber auch beim Auto/Grundstückskauf ein Problem.Wenn aber Ausgaben und (versteuertes) Einkommen zusammenpassen, dann gibt es überhaupt
kein Problem ...Was ich erlebt habe: wenn Du legales Geld in Edelmetalle investierst, das vorher
Zinsen und Dividenden erzielt hat .. dann kommt der Formbrief: Bitte erklären sie
folgenden Sachverhalt: Ihr Einkünfte aus Kapitalvermögen waren 2007 um x T Euro
geringer als im Vorjahr. (dann ist die Erklärung, EM gekauft zu haben, und auf
Anfrage sogar Quittungen zu haben, auch geringfügig besser als Ausreden wie
Spielcasino, Herbertstrasse, .. oder man kenne den Herrn Zumwinkel gar nicht persönlichUnd dann hat man noch ein potentielles Problem weniger: wenn man für das Gold
mal einen Porsche, oder ein Haus oder eine Firma kaufen will (wer weiss wie der Kurs noch steigt),
dann kommt ein anderer Brief vom Finanzamt: sie haben xx erworben, bitte
erläutern sie die Finanzierung ... -
jo mei - ist das nicht herrlich fürsorglich - der Staat interessiert sich für meine Kontobewegungen? Hey, das ist BRDDR 2.
Aber schön, wenn man trotzdem die Richtigkeit und Wichtigkeit hinter der Bespitzelung sehen kannRette sich wer kann.
catbert -
Wenn das Finanzamt sehen würde, dass Du 100.000 Euro in Goldbarren angelegt hast,
dann machen die sich höchstens Notizen für die Erbschaftssteuer ..
Das ist der Mindeststandard für einen Bürger:ZitatFaymann: Bankgeheimnis bleibt
Der deutlich erleichtert wirkende Österreichische Bundeskanzler Faymann: alle, die sich für OECD-Standards entscheiden und die nötigen Abkommen schließen, seien nicht ernsthaft bedroht auf irgendeiner Liste zu stehen. Österreich habe auch immer gesagt, das Bankgeheimnis sei für Inländer als eine Art Datenschutz da, aber niemals um illegale Geldflüsse für In- oder Ausländer zu decken.
http://oe1.orf.at/inforadio/103925.html?filter=
Der mir sogar zu wenig weit für die Freiheit der Bürger geht und wohin mir euer Kauboy Peer geht, kannst Du Dir sicher denken. -
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Hier werden zwei paar Schuhe diskutiert.
Das eine ist die Rechtslage. Über die kann man ganz… Anmelden oder registrieren