Zoll - Fragen zum Ablauf Import von Goldmünzen

  • Hallo, nun muß ich auch mal ne Anfängerfrage stellen. Ich habe zum ersten Mal Münzen in Australien gekauft - ein Nugget Proof Set. Die Lieferung erfolgte mit "Registered Post". Nun hatte ich mich ja auf eine Mitteilung vom Zoll und ggf. einigen Aufwand eingerichtet. Tatsächlich lag aber nur eine Benachrichtigung der Post im Kasten und ich konnte die Lieferung einfach gegen Ausweis und Unterschrift abholen.
    Auf dem Päckchen ist keine Austellung des Inhaltes mit Wert angebracht. Es wurde durch die Deutsche Post (Zoll) geöffnet und wieder verschlossen. Die haben dann einen Zettel mit Hinweisen zur Zollabwicklung reingetan und außerdem einen von außen sichtbaren grünen Zettel auf dem "Rechnung" und "Nachweis des gezahlten Kaufpreises" angekreuzt war. Es ist nicht mal ne Rechnung bei der Lieferung dabei...
    Dann klebt dort noch ein lustiger Aufkleber "Selbstverzollung Sendung ist von der Post nicht dem Empf. sondern dem Zollamt zu übergeben"
    Kann es sein, daß hier einiges schief gegangen ist und ich Glück hatte, so einfach an meine Münzen zu kommen? Für mich wäre es logisch gewesen wenn ich zum Zoll müßte und ne Rechnung und nen Kaufnachweis erbringen müßte. Aber ggf. haben die Postler hier noch weniger Ahnung von der Sache als ich...
    Wie wäre denn nun der richtige Ablauf und welchen Unterscheid macht es, ob man den Inhalt draußen drauf schreibt oder nicht? Wenn das immer so einfach und schnell (kein 2 Wochen) geht, kaufe ich bald wieder in Australien :)

  • Die meisten Goldmünzen aus Australien sind sowieso
    als Steuerfrei Anlagemünzen eingestuft, der Zoll wäre also nach Prüfung
    sowieso leer ausgegangen ... nicht jedesmal, wenn man zum Amt muss,
    musst man auch zahlen.


    frei sind (nach Liste 2008)


    Australien:



    5 DOLLARS
    15 DOLLARS
    25 DOLLARS
    50 DOLLARS
    100 DOLLARS
    150 DOLLARS
    200 DOLLARS
    250 DOLLARS
    500 DOLLARS
    1 000 DOLLARS
    2 500 DOLLARS
    3 000 DOLLARS
    10 000 DOLLARS
    ++++++++++++++++++++++++++++++


    Dir ist aber klar, dass certified letter ein simples Einschreiben ist,
    also unversicherter Versand ! Wenn es das Risiko Wert ist, ok ... wenn mal
    eine Sendung nicht ankommt ... Nicht jammern !

  • Daß ich keinen Zoll zahlen muß wußte ich ja, aber ich lese hier immer, daß es dabei oft Probleme gibt bis der Zoll das genauso sieht. Das mit dem Einschreiben, hatte ich schon befürchtet, ich habe aber voll versichtert verlangt. Und der Händler hat über 6000 pos. Bewertungen. Ich hätte es aber nicht drauf ankommen lassen wollen, ob er im Schadensfall die Haftung übernommen hätte.

  • Daß ich keinen Zoll zahlen muß wußte ich ja, aber ich lese hier immer, daß es dabei oft Probleme gibt bis der Zoll das genauso sieht. Das mit dem Einschreiben, hatte ich schon befürchtet, ich habe aber voll versichtert verlangt. Und der Händler hat über 6000 pos. Bewertungen. Ich hätte es aber nicht drauf ankommen lassen wollen, ob er im Schadensfall die Haftung übernommen hätte.


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    Wenn das selbe gilt wie in D dann trägt doch der gewerbliche Händler das Versand/Verlustrisiko, oder?


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  • Der gewerbliche Verkäufer haftet selber dafür, wenn die Ware auf dem Postweg verloren geht und es sich beim Abnehmer um eine Privatperson handelt. §474(1)+(2)BGB, 475(1) S.1 BGB i.V.m. §447BGB. Bei Kauf von einer Privatperson haftet jedoch der Käufer.


    Leider sind das die deutschen BGB Vorschriften bzw. Urteile im Ausland nicht Anwendbar. Der Erfüllungsort, welcher den Gerichtsstand bestimmt, befindet sich bei einem internationalen Kauf mangels anderer Abrede am Ort der Niederlassung des Verkäufers [..] oder am Ort der Übergabe [Quelle] [..] es sei denn es wurde ein anderer Gerichtsstand vereinbart. Gerichtsstand wäre hier also Australien. :wacko:


    Außnahme auch bei internationalen Geschäften sind Ebaykäufemit Paypal. Will bei dieser Abwicklungsmethode der Versender nicht auf dem doppelten Versandrisiko sitzen bleiben, so muss er die Ware immer so versenden, dass das Ankommen der Ware beim Käufer dokomentiert werden kann (Einschreiben mit Mail-Tracking, Rückschein). Zumindestens der Käufer ist durch diese Methode immer vor Verlust auf dem Transportweg geschützt. Der Verkäufer hat jedoch keinen Regressanspruch gegenüber Paypal, wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht. Um eine Transportversicherung muss er sich also selber kümmern. Mit der o.g. Dokumentation ist der Verkäufer jedoch zumindestens vor einer doppelten Belastung geschützt, da Paypal das dem Kunden gutgeschriebene Guthaben dem Verkäufer in diesem Fall nicht in Rechnung stellen darf.


    Das es in Australien keinen einzigen Postdienstleister mit Tracking gibt ist nicht wahr. Höchstens die australische Staatspost hat keinen solchen Dienst. Aber z.B. die Perth Mint versendet auch versichert und mit Tracking z.B. durch FedEx.


    Edit: Dass der Verkäufer keine Nachweise beigelegt hat ist schon schwach. Bei dem würd ich mir zukünftig nichts mehr bestellen, zumal es bei Silbermünzen schon schwierig genug ist, auch ohne dass der Verkäufer schlampt. :wall: Eine Rechnung, ein Zahlungsbeleg und eine Zolldeklaration CN23 muss auf jeden Fall dabei sein. Bei Versand aus Deutschland muss zusätzlich ab einem Warenwert von 1000€ auch noch eine Ausfuhrgenehmigung beim örtlichen Zollamt, bei einem Warenwert ab 3000€ eine Ausfuhrgenehmigung vom Zollamt wo die Ausfuhr stattfindet/beginnt (i.d.R. Hauptzollamt Frankfurt a.M. Flughafen) beigelegt werden. Vermutlich gibts solche Regelungen auch in Australien.

  • Bei Fed ex bis 500 Ozeretten..das sind Hosenknöpfe.


    Ich habe aktuell über ein Kilo gold in seltensten Minibarren dort liegen und werde es selbst holen.


    cu DL...weil 100 T€uronettis für einen Werttransport dann doch etwas herb ist. :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Von solchen Sendungen mit diesem Vermerkaufkleber hatte ich im Laufe des letzten Jahres auch eine ganze Reihe. Postens scheint sich darum offenbar nicht mehr oder kaum noch zu kümmern, die stellen einfach trotzdem zu. Vielleicht streitet man sich da hinter den Kulissen um die Vergütung für diese Umleitungen, wer weiß... Hin und wieder spart das allerdings schon ungemein, wenn das eine oder andere Rundstück seinen Weg ohne Wegezoll findet... :D


  • <><><>
    Mal eine Verständnisfrage:
    Ich habe bei ebay.co.uk etwas gekauft (PayPalBezahlung). VK hat anscheinedt korrekt versendet, die Sendung sollte schon längst da sein. Das online-tracking gibt seit Tagen nur an dass die Sendung in der für Deutschland zuständigen Abteilung erfasst wurde. Was gilt jetzt bei nicht-Ankommen bzw. Verlust? Ist der K zu einer Entschädigung seitens PayPals berechtigt oder direkt von der RoaylMail. Wie sollte man am besten vorgehen?
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    Höre jeden Rat, befolge aber keinen - auch diesen nicht!
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    2 Mal editiert, zuletzt von onkel_paul ()

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    Mal eine Verständnisfrage:
    Ich habe bei ebay.co.uk etwas gekauft (PayPalBezahlung). VK hat anscheinedt korrekt versendet, die Sendung sollte schon längst da sein. Das online-tracking gibt seit Tagen nur an dass die Sendung in der für Deutschland zuständigen Abteilung erfasst wurde. Was gilt jetzt bei nicht-Ankommen bzw. Verlust? Ist der K zu einer Entschädigung seitens PayPals berechtigt oder direkt von der RoaylMail. Wie sollte man am besten vorgehen?
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    Am besten sollte ggf. erst einmal der Kontakt zum Verkäufer gesucht werden... ;)


    Ansonsten hängt rein rechtlich viel von der Art der Geschäftsbeziehung ab, ob der Verkäufer z. B. privat verkauft hat oder gewerblich, ob er in der EU ansässig ist oder nicht, welche Versandart vereinbart und genutzt wurde, ob eine Sendungsabsicherung angeboten bzw. verlangt und bezahlt wurde. Eine direkte Entschädigung von RoyalMail an den Käufer ist in jedem Fall nicht zu erwarten, hier müßte der Verkäufer als Vertragspartner aktiv werden, sofern denn überhaupt eine Versandart mit versenderseitiger Haftung genutzt wurde.


    Der Weg über PainPal kann als letztes Mittel probiert werden, wobei deren vollmundige Kundenverarsche Käuferschutzversprechen bei genauerem Hinsehen durch viele Fußangeln und letzten Endes Willkür oft wenig wert sind. Für Versandverluste greift es z. B. im Prinzip nicht, kann der Verkäufer die Einlieferung belegen, wäre es an PainPal, einen entsprechenden Antrag abzulehnen - durch die selbstherrliche Willkür kann es aber trotzdem dazu kommen, daß sie zustimmen und sich - im Grunde rechtswidrig - am Zahlungsempfängerkonto vergreifen. Da über das Verfahren i. a. allerdings erst einmal der Zahlungsempfänger sanktioniert wird, egal wie letztlich entschieden wird, sollte man nicht verfrüht dazu greifen, denn das fördert i. a. nicht die Kooperationsbereitschaft der Gegenseite...

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