Bargeldkontrolle an der EU-Außengrenze

  • wie hier dargelegt

    wurden die Bargeldkontrollen an der EU-Außengrenze verschärft.
    ...


    Nach einer neuen EU-Verordnung sind ... Bargeldbeträge von 10 000 Euro anzeigepflichtig ...


    Neu ist auch, daß die Reisenden das Geld von sich aus deklarieren müssen ....


    ich sehe jetzt die Meldung hier http://www.azonline.ch/pages/i…1474&Artikel_ID=102069785 (auf den goldseiten verlinkt):

    Zitat

    Eine Amerikanerin wollte dort ... über acht Kilo Gold schmuggeln, darunter 883 «Goldvreneli».
    ... Eine Amerikanerin mit Wohnsitz in den Niederlanden wollte am Freitag ... aus der Schweiz nach Deutschland einreisen. In einer Gürtel- und einer Hüfttasche trug sie über acht Kilo verschieden grosse Goldbarren auf sich.


    Anders als diese abgabefreien Barren gelten die 883 Goldmünzen, die sie darüber hinaus noch in der Jackentasche und beiden Schuhen versteckt hatte, als Bargeld. Die 49-Jährige hätte diese Münzen mit einem Nennwert von rund 120 000 Euro deshalb deklarieren müssen.


    ok, abgabe-/MWSt-frei sollte alles sein ...


    aber lese ich das richtig, dass Barrengold als Mitbringel aus der Schweiz/Dubei/ect. nicht erfasst wird - Münzen wie Vrenelis aber schon???
    (und zwar 120.000 Euro/883 = rund 130 Euro/Stück mit dem aktuellen Materialwert und nicht nur dem Nennwert von 20 Fr)


    PS:
    und hat jemand ne Idee, wie ich an ausreichend Fiat für so nen Großeinkauf komme :hae:
    wäre aber vielleicht für manchen hier ganz interessant, da ne verläßliche Information zu haben :!:


  • Das die Münzen zum Materialwert erfasst werden ist klar, aber das Goldbarren im Gegensetz zu Münzen nicht deklariert werden müssen erstaut mich dann doch.

  • Zitat

    Anders als diese abgabefreien Barren gelten die 883 Goldmünzen, ..., als Bargeld. Die 49-Jährige hätte diese Münzen mit einem Nennwert von rund 120 000 Euro deshalb deklarieren müssen.


    Niemand behauptet das die Barren nicht deklariert werden müssen! Sie sind lediglich aufgrund der Reinheit erstmal steuerfrei.


    niemand ... außer dem Autor des zitierten Artikels ...


    @ Marcher:
    ja, mich erstaunt diese Logik auch ...
    bei den Ergebnissen unserer Gesetzgebung erstaunt mich allerdings auch manch andere Logik :wall:

  • auf der Homepage des deutschen Zolls steht daß Goldbarren von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind.
    Ob die Teile deklariert werden müssen steht nicht drin. Auch die EU- Verordnung 1889-2005 gibt hierzu nichts
    Brauchbares her (....habe ich von einer EU Verordnung auch nicht erwartet...).


    Wäre wirklich interessant zu wissen ob ich im Falle eines Falles mit 10 kg Goldbarren im Gepäck ins aussereuropäische Ausland fliegen kann....
    könnte evtl. mal interessant werden.


    Gruß vom silberjäger

  • Niemand behauptet das die Barren nicht deklariert werden müssen! Sie sind lediglich aufgrund der Reinheit erstmal steuerfrei. 8o


    Mein Stand der Dinge war, dass Gold bei EU-Außengrenzenübertritt nicht analog zu Bargeld deklariert werden muss. Müsste die einschlägigen Verordnungen nochmal raussuchen. Aber meine, dass Gold bei der inner-EU-Deklaration analog zu Bargeld, Aktien etc. explizit genannt wird, während es eben in der entsprechenden Verordnung für den Außenverkehr nicht genannt wird. Es wäre jedenfalls absolut wiedersinnig, Anlagemünzen (was anderes sind die Vrenelis ja nicht angesichts des deutlich unter Materialwert liegenden Nennwertes) mit Materialwert zum deklarationspflichtigen Gut zu machen und Goldbarren nicht.


    Wenn ich richtig gerechnet habe, ist der Nennwert 17660 Franken. Damit ist die Deklarationsgrenze mit gut 11000 Euro natürlich formal überschritten. Aber wie gesagt, es macht eigentlich extrem wenig Sinn, hier den Bargeldcharakter herauszunehmen und bei Barren alles durchgehen zu lassen.

  • Zitat

    darunter 883 «Goldvreneli». ... Die 49-Jährige hätte diese Münzen mit einem Nennwert von rund 120 000 Euro deshalb deklarieren müssen.


    vielleicht hat der Autor ja in der Sache recht und sich nur um eine Null vertippt???


    883 x 20 SFr = 17660 Fr = ca. 12.000 Euro > 10.000 Euro


    wäre also rein als Bargeld schon deklarationspflichtig :hae:
    (womit die Zöllner, denen das Mitführen von > 12 kg Gold möglicherweise suspekt war, dann einen anzeigefähigen Tatbestand hatten)

  • Tja, so wirds wohl sein. Nach Nennwert über 10k Euro. Schon idiotisch, anders kann man das nicht nennen. Ich glaube ja auch, dass das Weglassen von Gold in der EU-Außengrenzenverordnung schlicht ein Irrtum war. Jedenfalls fällt mir kein Grund ein, warum man da Tafelpapiere genannt hat, aber eben nicht Gold.


    Aber is doch gut zu wissen, dass man ein wenig auf den Nennwert achten muss. Ein weiteres Kriterium für die Münzauswahl wäre demzufolge: möglichst niedriger Nennwert (umgerechnet in Euro) pro Unze oder Gramm. Welche wäre das denn? Der Krüger fällt dann jedenfalls schon mal weg, dessen Nennwert beträgt immer das tagesaktuelle Fixing........Im Zweifel dann eben kursungültige Münzen wie die RM. Die haben keinen gültigen Nennwert mehr.

  • von Gold, Edelmetall oder z.B. Diamanten ist da nichts drauf, siehe Merkblatt des Zolls anbei.


    Ja, schon klar. Aber Aktien und co sind deklarationspflichtig. Warum die ausgerechnet Edelmetalle und Edelsteine bei der Außengrenze weggelassen haben und bei der "Deklaration auf Verlangen" innerhalb Europas dann drin haben, ist mir völlig unklar. Prinzipiell ist es unlogisch, wenn Gold innerhalb der EU für Geldwäsche geeignet ist, dann auch bei Einfuhr von außen.


    Aber egal, hier wurde scheinbar auf den Nennwert der Vrenelis abgehoben, und der lag eben über 10000 Euro. Dass man mit einem Steinbeutel gepudert sein muss, wenn man Vrenelis zum Nennwert umtauscht oder damit in der Schweiz zum Nennwert Milch einkaufen geht, ist schon klar. Aber formal kann man das machen, also war es Bargeld im Wert von über 10k Euro.....

  • Wenn man von der Schweiz nach Deutschland fährt, fragt der Zöllner aber, ob man Geld, Gold oder Diamanten mit sich führt.

    hm, ich gehe öfters in Basel durch den Zoll(das letzte mal vor 2 Stunden)... Ich wurde da noch nie gefragt!
    Seit dem die Schweiz dem Schengener Abkommen beigetreten ist dürfen sie einen sowieso nur noch kontrollieren wenn ein bedingter Verdacht besteht!

  • Für Leute, die so aussehen wie ich gilt auch im Zug: Darf ich mal Ihren Ausweis sehen? Die Daten werden dann tel. abgeglichen :boese:
    Ist mir schon 2 mal passiert. Einmal fragte Einer: Haben Sie Drogen dabei? meine Antwort : Heute nicht :D
    Daraufhin war erstmal Rucksackkontolle angesagt :P

  • Vrenelis sind gültiges Zahlungsmittel, da zu keiner Zeit verrufen. Sie zählen also als Bargeld - dabei ist es unwichtig, dass sie aus Gold sind - fallen damit unter die Deklarationspflicht, wenn sie die Grenze von 10.000 Euro übersteigen. So einfach ist das.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

    Einmal editiert, zuletzt von taheth ()

  • Ja, aber zum Tageskurs und nicht zum Nominalwert. Auch für Liberdat zum Tageskurs.

    Das Münzteil heisst Libertad.
    Aber in keinem Restaurant in Mexico kannst Du eine solche Münze einlösen. Selbst bei Rechnungen die äquivalent zum Nenwert sind - und die sind selten in einem Land, in dem ein Hamburger € 0,60 kostet und ein Steak im First-Class-Restautrant €12.-



    Bye


    Derk

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