Umsatzsteuerlich stellt sich die Frage ob du als Unternehmer auftrittst, d.h. ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das geht im Prinzip gar nicht, da du nicht mit den Großhandelsrabatten der Goldhändler konkurieren kannst.
Einkommensteuerlich wäre der Sachverhalt nur relevant wenn man kurzfristig mit Gold spekuliert. In dem Fall müsste man bei Verkauf innerhalb Jahresfrist den Gewinn versteuern, soweit er überhaupt 512€ übersteigt (Anlage SO).
Da stellt sich bei mir jedoch die Frage, warum ich bei Gewinn ~25% Einkommensteuer dem Finanzamt abdrücken soll, während ich bei Verlust nicht mal eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten beantragen kann.
@Angel
Was war das im Mittelteil?
Gewinn?....Wasn das?
Ich mach Umsatz....und davon lebe ich
Sanfte Grüße
Der Misanthr p