Dann schmilzt aber also die Auflage der unvergoldeten Koalas, also ist die Auflage dann niedriger als von der Perth angegeben, weil ja viele nachvergoldet wurden, oder?
Gilded Koala und Kookaburra 2009 fälschung aus Hamburg ...
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Panda - genau
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Die mit kitschigen Farben beschmierten Münzen sollte man auch gleich mit aus dem Verkehr ziehen...
Du sprichst mir aus der Seele
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Hallo Forum,
um die Verwirrung bei den Lunar II gilded Motiven etwas zu entschärfen.
Man kann bei der Perth Mint auch Lunar II "Gilded" Münzen ohne Box bestellen.
Das nennt sich dann "metal only".
Jedoch werden diese Münzen mit Zertifikat der Perth Mint geliefert. Genau das gleiche, welches auch in dne Einzelboxen mitgeliefert wird.
WIr bieten soetwas auch für die 12 Coin Lunar II "gilded Edition" Box an, denn wenn man die MÜnzen direkt in dieser 12er Box sammelt, braucht man den Mehrpreis für die
EInzelboxen ja nicht bezahlen.D.h. Münze kommen ohne die Einzelbox jedoch mit original Perth Mint Zertifikat.
Sollten Münzen mit einem Zertifikat eines Drittanbieters angeboten werden, sollte man da schon einmal nachfragen.
PS: Die original vergoldeten Lunars sind nur partiell vergoldet, d.h. nur die Abbildung der Maus oder des Ochsen (inkl. Kalb). Komplett vergoldet wird von der Perth Mint nicht angeboten.
Schöne Grüße
EUER
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Ich habe mittlerweile von der Austrian Mint ebenfalls die Bestätigung erhalten, dass die teilvergoldeten Philharmoniker, die Emporium anbietet, nicht genehmigte Verfälschungen sind. Allerdings ist den Österreichern egal, was die Deutschen mit den Münzen veranstalten. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass die Münzen dadurch ihren Bullioncharakter verlieren und nur noch zum Schmelzwert gehandelt werden. Da die Österreicher keine unterschiedlichen Steuersätze für Münzen und Medaillen kennen, ist denen die Problematik, dass es sich durch die Verfälschung nicht mehr um Zahlungsmittel handelt, wohl nicht bekannt.
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es mag den ösis egal sein, urkundenfälschung in einem besonders schweren fall und betrug in einem besonders schweren fall ist es trotzdem. freiheitsstrafe von sechs monaten bis zehn jahren steht darauf. die staatsanwaltschaft freut sich, wenn ein wettbewerber mal die geduld verliert. eine kurze mitteilung an die hamburger staatsanwaltschaft sorgt innerhalb weniger monate für ruhe, wenn die vorwürfe zutreffen.
edit: das gewerbeaufsichtsamt könnte auch sehr unangenehm werden. eine gewerbeuntersagung könnte da auch anstehen.
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angesichts dieses ganzen Tands und Plunders kann ich mich nur noch über manchen Händler wundern. Wenn ein Bild geklaut wird, hagelt es einen Abmahnung. Wenn - nach jetzigem - Kenntisstand - eine Straftat begangen wird:
§ 146 StGB
Geldfälschung
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
§ 152 StGB
Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets
Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets anzuwenden
dann wird offenbar - mit einer Ausnahme - ruhig zugesehen, wie zudem der Markt kaputt gemacht wird.
Mir ist schon klar, dass ich eine Strafanzeige hier nicht in Kopie zum Lesen kriege also möglicherweise die Dinge bereits doch schon am Laufen sind, Abmahnungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens - Vorsprung durch Rechtsbruch - gibt es aber erkennbar keine, dann wären die Dinger schon längst verschwunden.
greetz anwir
P.S.: Zum Risiko dieser Händler: Neben der Strafbarkeit ordnet das StGB (nicht unter 2 Jahren bedeutet im Übrigen: mit der Bewährung wird es knapp )auch noch zwingend den erweiterten Verfall und die Einziehung, §§ 150 i.V.m. 73d StGB an - die Dinger sind also im Fall des Falles weg und Herr Steinbrück hat wieder ein bißchen Silber zum Einschmelzen.
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angesichts dieses ganzen Tands und Plunders kann ich mich nur noch über manchen Händler wundern. Wenn ein Bild geklaut wird, hagelt es einen Abmahnung. Wenn - nach jetzigem - Kenntisstand - eine Straftat begangen wird:
§ 146 StGB
Geldfälschung
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Heitß das dann also, dass der Händler aus dem oberen Ebay-Link mit mind. 2 Jahren Haft rechnen muss?
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es handelt sich im falle des vergoldens von münzen nicht um geldfälschung da der nennwert nicht verändert wird. es wird nur der sammlerwert verändert und das ist urkundenfälschung und betrug. (gilt übrigens sogar bei nachgemachten krügerrand, obwohl die eigentlich gesetzliches zahlungsmittel sind. der bgh betrachtet es jedenfalls nicht als geldfälschung, da sie defacto nicht als zahlungsmittel im umlauf sind.)
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(2) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2,
eine dort genannte Münze nachmacht, verfälscht, zum Verkauf vorrätig
hält, feilhält, in den Verkehr bringt oder einführt oder2. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit Abs. 2,
einen dort genannten Gegenstand herstellt, zum Verkauf vorrätig hält,
feilhält oder in den Verkehr bringt.(3) Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 kann geahndet werden.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 2 mit einer
Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer
Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.(5) Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesschuldenverwaltung
(6) Ist eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder 2 begangen worden, so können
1. Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, und
2. Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
eingezogen werden.
Demnach ist eine Verfälschung, also jedwege Änderung der Münze (im
juristischen Sinne übrigens auch eine Vergoldung!) durch einen
Unbefugten, d.h. jedermann, abgesehen von der EZB natürlich, strafbar.Der Text ist von her geklaut: http://www.silber.de/forum/silber-kaufen-t44-s17.html
Grüße pandafan
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ein blick ins gesetz hilft manchmal, selten ist er ausreichend.
ich rate zu: fischer, kommentar zum stgb, § 146, Rdnr. 5
da steht das ganze in kurzfassung. wenn du es genauer benötigst, kann ich dir noch andere fundstellen geben.
edit: dein text bezieht sich auf eine ordnungswidrigkeit nach dem münzgesetz. da das ganze aber schon als betrug und urkundenfälschung mit mindestens sechs monaten geahndet wird, kannst du die geldstrafe von max. 5000 € vergessen. das lässt jeder staatsanwalt unter den tisch fallen, weil es nicht mehr ins gewicht fällt. und eine geldfälschung im sinne von § 146 stgb ist es eben nicht.
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Ist es wirklich Geldfälschung wenn irgendein Depp die schönen Münzen mit Goldüberzug verunstaltet? Wenn ich ein 2 Euro Stück nehme und da mit einem Edding drauf pinsele habe ich doch auch kein Geld gefälscht, oder etwa doch? Klärt mich mal auf.
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Ist es wirklich Geldfälschung wenn irgendein Depp die schönen Münzen mit Goldüberzug verunstaltet? Wenn ich ein 2 Euro Stück nehme und da mit einem Edding drauf pinsele habe ich doch auch kein Geld gefälscht, oder etwa doch? Klärt mich mal auf.
mein beitrag #53
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Ist es wirklich Geldfälschung wenn irgendein Depp die schönen Münzen mit Goldüberzug verunstaltet? Wenn ich ein 2 Euro Stück nehme und da mit einem Edding drauf pinsele habe ich doch auch kein Geld gefälscht, oder etwa doch? Klärt mich mal auf.
Wenn Du es mit einem Edding übermalst, ist es Schwarzgeld, dann greifen andere Paragraphen.
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2 weitere ebayverkäufer haben ihre auktionen vorzeitig beendet ...
alle fälschungen bitte hier einstellen mit links ....
werden dann artgerecht entsorgt
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Was gibt es neues an der Klagemauer der schönen Münzen und sonstigen Künstler
Gruss
alibaba ,, ist die Liebe frisch blässt ein lauer Wind nachher weht ein anderer Orkan ,,
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Was gibt es neues an der Klagemauer der schönen Münzen und sonstigen Künstler
Du hast es vielleicht noch nicht bemerkt , aber deine fetten mongolischen Bratpfannen sind total out beim Publikum !
Du solltest schnellstens da einsteigen , wo noch echte Entwicklungen stattfinden !
ZB. hier :
Portugal Euro Rotgoldedition | Münzen | Sammlerartikel bei 1-2-3.tv
beim aufmerksamen Durchblättern dieser einmaligen chancenreichen Angebote fällt dir vielleicht noch ins Auge :
der wahnsinnigtolle , weil PlLATINIERTE deutsche Euro-Kursmünzensatz oder auch
der noch wahnsinnigtollere 24 carat VERGOLDETE DDR-Kursmünzensatz
Da geht jetzt die Postille ab ...........
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Aber meine Mutter kauft dort öfter , alles mögliche zu ehrliche 123tv Preise
Ich kaufe auch… Anmelden oder registrieren -
[…]
Wie wär's mit einer Bratpfanne aus Plastik, original aus der inneren Mongolei - Interesse? Anmelden oder registrieren