Bankschließfach - versichern oder nicht?

  • versichert immer wie bei Hausrat: Den Inhalt (im Optimalfall: Wiederbeschaffungswert) bis maximal zur Versicherungssumme.


    Diesen Satz von dir wollte ich mit meinem Beitrag richtig stellen bzw. präzisieren.


    Unabhängig vom tatsächlichen Inhalt kannst du als Versicherungsnehmer die Versicherungssumme frei bestimmen und absichern, dies allerdings nicht ganz folgenlos. Setzt du die Summe zu hoch an, bekommst du im Schadenfall trotzdem nur den tatsächlich entstandenen Schaden erstattet. Setzt du die Summe zu niedrig an, bekomst du im Schadensfall auch nur anteilig erstattet. 50.000€ abgesichert, 100.000 € Versicherungswert; da nur die Hälfte versichert war, bekommst du im Schadensfall deshalb auch nur die Hälfte, nämlich 25.000 €, erstattet.


    Ich hoffe, jetzt war es etwas verständlicher ausgedrückt.

  • Wenn ich also meinen alten Stoffteddy der fuer mich sag ich mal 100.000 Eur wert ist dort lagere und entsprechend versichere, bekomme ich nur den Zeitwert? Das kann ich nicht ganz glauben.
    Wird bei einem Van Gogh denn nur der Wert der benutzten Farbe ersetzt, wenn er geklaut wird?


    Es muesste doch eine "Aufbruchsversicherung" geben. D.h. wenn das Schliessfach aufgebrochen ist, dann wird bezahlt, egal was drinnen war.


    Wie soll ich denn sonst nachweisen koennen, dass z.b. 50.000 CHF im Scliessfach waren? Die Nummern abschreiben?


    Gruss
    Otoshi

  • Du verwechselst die Begrifflichkeiten.


    Zeitwert gibt es nur in der Haftpflichtversicherung, die tut hier nichts zur Sache.


    In der Hausrat- und Sachversicherung gibt es 2 Modelle. Die Wiederbeschaffungs- und die Neuwerterstattung, je nach Gesellschaft. Der Wiederbeschaffungswert kann niedriger, aber auch höher, als der Neuwert sein. Um bei deinem Beispiel mit dem van Gogh zu bleiben. Gerade in der Kunstversicherung erfolgt ein regelmässiges Wertupdate der Versicherungssumme, denn der Marktwert eines Künstlers unterliegt starken Schwankungen.


    Geldscheine kann man z.B. fotografieren, so dass auf den Bildern Seriennummern zu erkennen sind.


    Nachtrag, um es anschaulicher zu machen. LCD-Fernseher, 108 cm Bildschirmdiagonale, neu 1.500 €, 7 Jahre alt


    Zeitwert: ~ 200 €
    Wiederbeschaffungswert: 600 € (derzeitiger Kaufpreis für ein vergleichbares neues Gerät)
    Neuwert: 1.500 €


    Je nach Versicherungsart erhälstst du den angegebenen Wert als Erstattung.

  • Wenn ich also meinen alten Stoffteddy der fuer mich sag ich mal 100.000 Eur wert ist dort lagere und entsprechend versichere, bekomme ich nur den Zeitwert?

    Ideelle Werte sind in keiner Standardversicherung enthalten, wer sollte diese entsprechend berechnen.


    Aber Du machst doch eh nur Spaß, oder? 8|


    gruß


    Smithm

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt


  • Diesen Satz von dir wollte ich mit meinem Beitrag richtig stellen bzw. präzisieren.


    Unabhängig vom tatsächlichen Inhalt kannst du als Versicherungsnehmer die Versicherungssumme frei bestimmen und absichern, dies allerdings nicht ganz folgenlos. Setzt du die Summe zu hoch an, bekommst du im Schadenfall trotzdem nur den tatsächlich entstandenen Schaden erstattet. Setzt du die Summe zu niedrig an, bekomst du im Schadensfall auch nur anteilig erstattet. 50.000€ abgesichert, 100.000 € Versicherungswert; da nur die Hälfte versichert war, bekommst du im Schadensfall deshalb auch nur die Hälfte, nämlich 25.000 €, erstattet.


    Ich hoffe, jetzt war es etwas verständlicher ausgedrückt.


    He, he, da hast Du teilweise recht, denn es gibt diese unsinnige Klausel der Unterversicherung. Wenn der Hausrat 100.000 Wert ist, obwohl nur eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart wurde, dann zahlt die Versicherung jeden Schaden nur anteilig entsprechend dem Verhältnis Versicherungssumme zu Sachwert, in diesem Beispiel also immer nur die Hälfte. Aber Deine Rechnung ist trotzdem falsch. Wenn der Schaden nämlich dem gesamten Sachwert entspricht, dann wird trotzdem die Hälfte vom Schaden, also 50.000 Euro, und nicht die Hälfte von der Versicherungssumme, ersetzt. Immer dann also, wenn das gesamte versicherte Inventar untergeht, bewirkt diese Klausel letztlich die Begrenzung der Versicherungsleistung auf die Versicherungssumme, wofür die ja logisch eh da ist......Nach Deiner Rechnung würde der Faktor auf die Versicherungssumme angewendet, was aus zwei Gründen unlogisch ist. 1.) würden kleinere Schäden dann ggf. garnicht leistungsgemindert erstattet, wenn z.B. in unserem Zahlenbeispiel der Schaden unter 25.000 Euro läge. Und 2.) würde bei immer größerer Unterversicherung der Erstattungsbetrag asymptotisch gegen Null gehen. Das wäre selbst unserem Gesetzgeber zu viel des Guten an Versicherungsfreundlichkeit.....


    Für eine reine Schließfach-Versicherung wäre also die Klausel der Unterversicherung in aller Regel irrelevant, denn wenn jemand sich schon die Mühe macht, das Schließfach aufzubrechen, wird er schon das ganze Fach ausräumen.


    Die Unterversicherungsklausel ist eher ärgerlich für Hausrat, wenn z.B. bei Wasserschäden, die in der Summe z.B. unter der Versicherungssumme liegen, der Versicherer trotzdem die Leistungen ordentlich drückt mit Hinweis auf Unterversicherung, nachdem der Gutachter die Wohnung besichtigt hat. Mit vernünftigem Verstand kann man einen Hausrat-Vertrag mit Unterversicherungsklausel eigentlich nicht abschließen.



    Es muesste doch eine "Aufbruchsversicherung" geben. D.h. wenn das Schliessfach aufgebrochen ist, dann wird bezahlt, egal was drinnen war.


    Tja, wie die Unterversicherungsklausel bei Hausrat beweist, ist es ja oft sogar noch viel schlimmer. Im Prinzip ist jeder frei, Verträge auszuhandeln (zum übermäßigen Nachteil des Kunden darf die Versicherung nicht). Ich bezweifle nur, dass es Versicherer gibt, die Deinen Wünschen entsprechen werden. Aber frag doch mal rum, wenn doch eine Versicherung HIER schreit, sag bescheid.....Ich muss aber einschränkend sagen, dass ich mich um eine Schließfach-Versicherung noch nie gekümmert habe, ich weiß also nicht, wie die Bedingungen nun wirklich konkret aussehen. Aber wie gesagt, solche von Dir gewünschten Bedingungen würden mich sehr sehr wundern, auch für Schließfächer....

  • hat mich an den Film erinnert als noch die Mauer stand und ein Tunnel ausgegraben wurde um Menschen die Flucht in den Westen zu ermoeglichen. Scheint eine richtige Tunnel Stadt zu sein, Berlin!


    Mein Büro ist direkt an der Sektorengrenze. Hier gegenüber im Haus war der Eingang für den Fluchttunnel. Was wenigen bekannt war, es gab nicht nur den einen, es gab allein hier im Abschnitt 16 Stück! Die Tunnelaktionen endeten ab dem Zeitpunkt, als die Ostgrenzer parallel zur Mauer einen Quertunnel gruben. Wäre vielleicht auch ein Tipp für Banken, einen Tunnelring rund um die betreffenden Filialgebäude zu ziehen. :D

  • Die Sendung wirft viele Fragen auf, die hauptsächlich an die Berliner Volksbank gerichtet sind:
    Warum gab es beim Anbohren des Tresors keinen Alarm durch einen Körperschallsensor?
    Warum wurde durch den Wachmann der Bewegungsmelderalarm in der Anlage gelöscht ohne, dass er den Ort des Alarms begutachtet hatte?
    Wieso machten die gefälschten Ausweispapiere des Schließfachmieters niemanden misstrauisch?
    Wieso war die Wand des Tresors so dünn, dass das erbohrte Betonstück durch die Diebe aus der Wand gezogen werden konnte?
    Wie bitteschön sollen die Mieter ihr Eigentum an Münzen und Barren gegenüber der Bank nachweisen?
    Kann die Bank wegen Vernachlässigung von Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden?
    Was wurde aus dem bankeigenen Bargeldbeständen? Die lagerten ja wohl kaum in einer zweiten Tresoranlage?

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