versichert immer wie bei Hausrat: Den Inhalt (im Optimalfall: Wiederbeschaffungswert) bis maximal zur Versicherungssumme.
Diesen Satz von dir wollte ich mit meinem Beitrag richtig stellen bzw. präzisieren.
Unabhängig vom tatsächlichen Inhalt kannst du als Versicherungsnehmer die Versicherungssumme frei bestimmen und absichern, dies allerdings nicht ganz folgenlos. Setzt du die Summe zu hoch an, bekommst du im Schadenfall trotzdem nur den tatsächlich entstandenen Schaden erstattet. Setzt du die Summe zu niedrig an, bekomst du im Schadensfall auch nur anteilig erstattet. 50.000€ abgesichert, 100.000 € Versicherungswert; da nur die Hälfte versichert war, bekommst du im Schadensfall deshalb auch nur die Hälfte, nämlich 25.000 €, erstattet.
Ich hoffe, jetzt war es etwas verständlicher ausgedrückt.