Tengu's obiges Zitat spricht von einer "Richtlinie" und nicht von Verordnung oder Gesetz.
Wie ich oben schon sagte, wenn es ein Gesetz sein sollte, dann lasst Euch eine Kopie davon geben.
Gruss Max
8. November 2024, 11:36
Tengu's obiges Zitat spricht von einer "Richtlinie" und nicht von Verordnung oder Gesetz.
Wie ich oben schon sagte, wenn es ein Gesetz sein sollte, dann lasst Euch eine Kopie davon geben.
Gruss Max
Ich habe gestern in einer Sparkasse ein neues Schild am Münzzählautomaten bemerkt. Demnach muss man sich seit dieser Woche nicht mehr nur für Einzahlungen ausweisen können, sondern auch, wenn man Münzgeld lediglich in Banknoten umtauschen möchte.
Das allerdings könnte ganz normal sein. Beim Geldwechsel verdient die Bank ja nix, es ist ein reiner Service. Daher beschränkt man es oft auf eigene Kunden und stellt andere kleine Hürden auf.
War heute,zum Austesten,zweimal auf der SPK.
Habe heute Früh einen KR gegen bar gekauft.
Heute Mittag eine Bareinzahlung vorgenommen,und,zum Spaß, den Geldzählautomat,mit anschl.Einzahlung,
auch noch in Anspruch genommen.
Einzahlungsschein ausgefüllt,Geld bzw.Beleg des Automaten dazu gelegt,fertig.
Bei keinem der Vorgänge,wollte eine Angestellte / ein Angestellter meinen Ausweis,oder sonst was sehen.
(Das o.g. Personal gehört auch nicht zu meinem Bekanntenkreis).
Gruß
Golden Mask
Das allerdings könnte ganz normal sein. Beim Geldwechsel verdient die Bank ja nix, es ist ein reiner Service. Daher beschränkt man es oft auf eigene Kunden und stellt andere kleine Hürden auf.
Wenn es sich um die Sparkasse handelt dann verdient die auch noch mit. Bei Filialen hier vor Ort kostet eine Einzahlung/Wechsel über Zählautomat für eigene Kunden 5% des Wertes, mind. aber 5 Euro, für fremde Kunden sogar 10 Euro! Zocken ab wo es nur geht.
hi
also nen Freund von mir arbeitet auf der Sparkasse, der weiß auch nix von irgend ner neuen Verordnung....
mfg stargate