FALSCHMELDUNG in DER SPIEGEL: Mit 110.000 Euro legal über die Grenze

  • Zitat

    Je nach Wertansatz beträgt dieser derzeit ca. 13 Euro pro Silber-Philharmoniker.

    Den Verkehrswert durchschaue ich nicht. Darf der Zoll selbst festlegen oder welche Datenquelle wird herangezogen? Was heißt hier Cirka? Um die Methode Eichhörnchen sicher zu praktizieren braucht es hier genauere Daten :D .

    • Offizieller Beitrag

    @ KROESUS
    Genau so. Die WiWo hat dies übrigens noch einmal klipp und klar mit entsprechendem Bezug zum Silberphilharmoniker dargestellt. Findet sich in der aktuellen Ausgabe. Eine Gegendarstellung in den irrigen Medien SPON, FTD und ZDF lässt noch auf sich warten. Ich bin hier optimistisch und gehe von einem Erratum aus. So eine Falschmeldung kann man nicht einfach stehen lassen - auch wenn es schmerzt. Hier ist Professionalität im Journalismus gefragt.


    @stargate
    Zu der Annahme eines einfachen Folgefehlers gehört die bestätigende Widerrufung. Unterbleibt diese, so mischt sich zu dem faden Beigeschmack ein mulmiges Gefühl.


    @goldmob
    Einfach hier rein verlinken. Habe Herrn Professor Schwintowski sowie den Medien ebenfalls diesen Link gegeben. Gern kann hier in die Diskussion eingestiegen werden.


    @BUNDSCHUH
    Das meine ich nicht. Ich hatte in den vergangenen Tagen wiederholt Kontakt mit Herrn Professor Schwintowski und wir hatten uns auf die Rückmeldung des Zolls geeinigt. Nun, da diese vorliegt, wird sich Prof. Schwintowski zu dem Fall sicherlich noch einmal gern äußern. Zweifel und Irritationen die hier entstanden sind gilt es schließlich aus der Welt zu schaffen.


    MbG
    DMR

  • hallo dmr,


    was ich meinte war ein scan von der antwort des zoll. du weißt ja, ein link zu einem forum, in dem jemand behauptet, der zoll habe geschrieben, blabla... ist das eine. ein scan mit briefkopf und adler drauf ist quasi nicht mehr anzuzweifeln. ;)

  • @Xray1


    Wer sagt denn und wo steht, dass die 1,50 Euro Prägewert des Silphils in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel sind?


    MbG
    DMR


    Das spielt aber bei Bargeld nie ein Rolle, Bargeld muss nicht in D gesetzliches Zahlungsmittel sein, um nach diesen Verordnungen als Bargeld angesehen zu werden. Auch wer russische Papierrubel im Wert von umgerechnet mehr als 10000 Euro mit sich rumträgt und vom Zoll befragt wird, muss antworten, dass er Barmittel im Wert von mehr als 10k€ mit sich rumträgt. Der Silberphil ist formal österreichisches Bargeld im Barwert von umgerechnet 1,5€. Natürlich ist das konstruiert, aber nicht falsch.


    Nicht falsch verstehen, ich denke nur, die jetzt auch von anderen Zollstellen gemachten Äußerungen, die man inzwischen in einigen Medien finden kann und die wiederum nicht so ganz eindeutig sind, zeigen, dass sich der Zoll ob der ganz formalen Auslegung auch nicht ganz sicher ist. Beschlagnahmen und ans Heimat-FA melden darf der Zoll auch einen einzelnen Euro Bargeld, wenn er Verdacht auf Geldwäsche, Terrorismus oder ähnlich böse Dinge hat. Wie er diesen Verdacht begründet ist dabei faktisch zunächst uninteressant. Insofern ist die praktische Relevanz, wenn kiloweise Silberphils gefunden werden, null. Die einzige Frage ist, obs ein Bußgeld wegen Nichtmeldung gibt. Da ist sich der Zoll scheinbar selber nicht ganz einig.

  • ??? Wäre mir neu, wenn EM an den EU-Aussengrenzen nicht deklariert werden müssten. Natürlich müssen diese deaklariert werden, sind ja auch geldähnliche Vermögenswerte... ???


    In der Anordnung vom Zoll diesbezüglich steht tatsächlich nix von EM. Der besagten unglücklichen Dame aus Frankreich hat man bei Einreise aus der Schweiz jedenfalls tatsächlich aus dem Nominalwert der vielen Vrenelis einen Strick bezüglich Bußgeld wegen Nichtmeldung gedreht soweit mir bekannt, die zusätzlichen Barren waren uninteressant. Das Heimatfinanzamt in Frankreich wird allerdings sicherlich über den gesamten EM-Bestand informiert worden sein........ Fraglich wäre noch, ob es nicht aus anderen warenwirtschaftsrechtlichen Gründen zu deklarieren wäre. Bei privatem Besitz glaube ich das allerdings kaum, zumal ja Gold sogar EUSt- und Zoll-frei eingeführt werden darf, wenn ich das richtig sehe (müssten die Goldhändler hier sagen können, wie das ist, wenn sie z.B. direkt von der RCM o.ä. beliefert werden). Sobald allerdings der Zöllner hinter der Grenze selber nachfragt, geht es nicht mehr um die Einreisemeldung, die man ja selber aktiv betreiben muss, sondern dann muss man auf eine Frage nach Geldwäscherelevante Mittel antworten. Und in der Verordnung wird EM in jeglicher Form explizit genannt.

    • Offizieller Beitrag

    @Xray1


    Die BuBa schreibt auf Anfrage:


    Zitat

    " [...] nicht in Deutschland ausgegebene Sammlermünzen in Euro sind in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel."


    Ich finde zwar nur was GZ ist, nicht aber was nicht. Vermutlich alles was nicht ausdrücklich genannt ist.


    In Fall II., Xray1, da war es tatsächlich der überschrittene NOMINALwert(!)


    MbG
    DMR

  • Aus eigener Erfahrung kann ich schildern, daß der Zoll ein Basel einmal eher "erschrocken" war, als ich eine Fahrt mit Edelmetallen in die Schweiz unternahm und diese ordnungsgemäß ohne auf eine Nachfrage zu warten, deklarierte.


    Ich hatte eher den Eindruck, daß dies nicht so häufig vorkam, es hat fast eine Stunde gedauert, man mußte von Pontius nach Pilatus und am längsten hat das Suchen des Formulars gedauert, wo man das deklariert, - dies machte auf mich eher den Eindruck, daß dies ein relativ selten vorkommender Fall ist, daß dort jemand etwas deklariert :-))


    Die Ware hat schlußendlich niemand interessiert und auch niemand sehen wollen, - Hauptsache, man füllt das Formular aus. Vermutlich hat der Beitragsverfasser aber weder den Eindruck eines Schweizer-Bankkonto-Inhabers noch eines regelmässigen Coffeeshop-Besuchers gemacht... ;)


  • Der Phil ist völlig unbestritten in D kein gesetzliches Zahlungsmittel. Das spielt aber keine Rolle. Wenn ich etwas bei mir trage, was irgendwo auf der Welt gesetzliches Zahlungsmittel ist und umgerechnet in das Deutsche gesetzliche Zahlungsmittel mehr als 10k€ wert ist, dann muss ich das bei Nachfrage angeben (bzw. bei Einreise aus nicht-EU-Ländern aktiv schriftlich selber melden). Womit immer noch die Frage bliebe, was mit Dingen ist, die irgendwo auf der Welt gesetzliches Zahlungsmittel und gleichzeitig einen Eigenwert haben. Inzwischen scheint sich der Zoll ja festzulegen, da eher den Materialwert heranzuziehen, ist sich aber immer noch nicht ganz 100%ig sicher.
    Weiß jemand eigentlich, wie viel der Cook-Island Dollar wert ist? Wäre ja vielleicht noch interessanter..... :D ;)


    Zitat

    In Fall II., Xray1, da war es tatsächlich der überschrittene NOMINALwert(!)


    Was umso mehr die Unsinnigkeit der ganzen Verordnungen zeigt. Wenn die Dame Krügerrand gehabt hätte, wäre sie noch weiter drüber gewesen, deren Nominal entspricht dem täglichen Fixing...... Die gleiche Menge in Goldbarren dagegen und man hätte ihr nicht an den Karren fahren können. :wall:

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