@ tollar,
vielleicht sollten wir mal zum Ursprung zurückkommen, sprich was ist an dieser heutigen Meldung richtig... was ist falsch ?
Ganz grob vereinfacht sehe ich da auch eine Besteuerungsmöglichkeit von nicht US-Bürgern!, wenn ich das so lese, Freibetragsgrenze für ebensolche, gut ausreichend, doch für nicht US-Bürger... gerade 60.000 $.
Nun mal angenommen, ich halte 100.000 $ an US-Staatsanleihen, gebe morgen den Löffel ab und vererbe diese Summe meinen Junior , nach deutschem Recht muss er nun wegen der deutschen Freibetragsgrenzen keine Erbschaftssteuer hierfür zahlen. Nach Eurem komischen Recht dann schon, oder ?
Da kann ich schon die Banken verstehen, die nicht für die nichtgezahlten Steuerschulden von "Nicht US-Bürgern" haften wollen. Also wird dann das Geschäft: USA abgesagt, nicht mehr angeboten, finito, aus die Maus. Im Umkehrschluss würde ich nun sagen, bevor ich nun irgendeine amerikanische Anlage tätige... kauf ich noch eher chinesische, russische, arabische . Ja Hallo, oder was habe ich nun falsch verstanden? Darum sollten wir erstmal falsch von richtig in dieser Sache trennen.
Wünsche
...einen goldigen Tag
Tut