DU BIST US-STEUERSCHULDNER !

  • @ tollar,


    vielleicht sollten wir mal zum Ursprung zurückkommen, sprich was ist an dieser heutigen Meldung richtig... was ist falsch ?


    Ganz grob vereinfacht sehe ich da auch eine Besteuerungsmöglichkeit von nicht US-Bürgern!, wenn ich das so lese, Freibetragsgrenze für ebensolche, gut ausreichend, doch für nicht US-Bürger... gerade 60.000 $. :hae:


    Nun mal angenommen, ich halte 100.000 $ an US-Staatsanleihen, gebe morgen den Löffel ab und vererbe diese Summe meinen Junior :D , nach deutschem Recht muss er nun wegen der deutschen Freibetragsgrenzen keine Erbschaftssteuer hierfür zahlen. Nach Eurem komischen Recht dann schon, oder ?


    Da kann ich schon die Banken verstehen, die nicht für die nichtgezahlten Steuerschulden von "Nicht US-Bürgern" haften wollen. Also wird dann das Geschäft: USA abgesagt, nicht mehr angeboten, finito, aus die Maus. Im Umkehrschluss würde ich nun sagen, bevor ich nun irgendeine amerikanische Anlage tätige... kauf ich noch eher chinesische, russische, arabische :hae: :hae: :hae: . Ja Hallo, oder was habe ich nun falsch verstanden? Darum sollten wir erstmal falsch von richtig in dieser Sache trennen.


    Wünsche


    ...einen goldigen Tag


    Tut

  • Hier noch ein Artikel aus dem Tagesanzeiger dazu: http://www.tagesanzeiger.ch/wi…ng-der-USA/story/15439843


    Was ich den ganzen Artikeln entnehme, ist ein grundsätzlicher Unterschied im Erbschaftssteuerrecht. Grob gesagt ... nach europäischem Recht ist die Sache personengebunden ... es erhebt das Land in dem der Erblasser gelebt hat und steuerpflichtig war, die Erbschaftssteuer. Wenn ich also als Deutscher von einem Onkel aus Spanien etwas erbe, muss ich an Spanien Erbschaftssteuer zahlen.


    Das amerikanische Recht sieht es hingegen sachgebunden. Will heissen: sämtliche US-Wertpapiere unterliegen generell der amerikanischen Erbschaftssteuer - egal wo der Erblasser gelebt hat. Bislang konnte mal wohl sagen: "wen interessiert das, wie wollen die das erfahren?" ... aber wenn man sieht, wie sich die USA derzeit brachial in steuerlichen Angelegenheiten durchsetzen, sollte das zu denken geben. Beispielsweise kann ich mir vorstellen, dass es in Zukunft generelle Kontrollmitteilungen von Banken - egal wo sie ihren Sitz haben - an die amerikanischen Finanzbehörden über US-Wertpapiere in Kundendepots geben wird.


    Bitte korrigiert mich, wenn das generell falsch ist. Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, dass ein Bankier wie Hummler bewusst falsche Sachinformationen streut. Ich gehe davon aus, dass die Aussagen stimmen und kann mich den Schussfolgerungen schon aus Prinzip nur anschliessen: Finger weg von jeglichen US-Engagements.

  • aber wenn man sieht, wie sich die USA derzeit brachial in steuerlichen Angelegenheiten durchsetzen, sollte das zu denken geben


    dass ein Bankier wie Hummler bewusst falsche Sachinformationen streut

    Wer setzt nicht sein Steuerrecht mit allen Moeglichkeiten durch, wenn das Geld knapp wird ? Der BND hat ja auch den Daten-Dieb bezahlt. Es aendert aber nichts an der Tatsache , dass man nach Gesetz Steuern zahlen muss. Damit muessen die Ausnutzer solcher Schlupfloecher jederzeit rechnen. Die "Steuerrebellen" sollten vorsichtig sein, sich nicht zum Instrument der wohlhabenden Steuerhinterzieher machen zu lassen.


    Hummler nicht, auch wenn er es nicht leicht verstaendlich darstellt. Er Banker ist er sicher gut beraten keinen Unsinn zu erzaehlen. Was aber einige Artikel (mmnews.de) daraus machen, ist teilweise falsch.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Ganz grob vereinfacht sehe ich da auch eine Besteuerungsmöglichkeit von nicht US-Bürgern!, wenn ich das so lese, Freibetragsgrenze für ebensolche, gut ausreichend, doch für nicht US-Bürger... gerade 60.000 $.


    Mangels einer Antwort:


    60.000 $ sind demnach eine Grenze zur US-Steuerpflicht für nicht US-Bürger ??? Stimmt das, oder stimmt das nicht ???


    Sollte diese lächerliche Summe korrekt sein... man kann in dem Falle nur jedem Raten...Finger weg von allen Anlagen der USA, inkl. sämtlicher amerikanischer Gold oder auch Silberbestände, denn diese unterliegen ebenso der Erbschaftssteuer, also feilt die Hoheitsdaten runter von den Münzen :wall:


    Das grenzt ja schon an eine "Verhöhnung" sämtlicher ausländischer Investoren, diese Summe ist doch wohl ein Witz ! Sollte dem tatsächlich so sein :?: ... raus aus den USA-Investments... lasst sie dort ihr Gemüse in den Industriestädten anpflanzen, damit die Bevölkerung überleben kann... und gut ist.


    Denn eines sollte sich in diesem Falle bewahrheiten ( sofern diese 60K Grenze stimmt ), die Banken werden sich aufgrund der Haftungsmöglichkeit völlig von den USA distanzieren müssen. Das ist schon kein Griff mehr ins Klo, sondern eindeutig schon mit dem Kopf der Steuerbehörde den Abfluss verstopft, so das die Sch.. vom white House schon die Treppen selbigen runterläuft :wall:


    Ne, Tollar, klär uns mal auf, was hier korrekt ist und was falsch :D


    Wünsche


    ...einen goldigen Tag


    Tut


  • vielleicht sollten wir mal zum Ursprung zurückkommen, sprich was ist an dieser heutigen Meldung richtig... was ist falsch ?

    Zum Beispiel die Aussage: "Weltweiter Zugriff der US-Steuerbehörden auf alle Ausländer geplant." Das ist so pauschal ausgesagt falsch. Die Auflistung "Im einzelnen will man:" ist teilweise schon laenger Praxis und nicht neu oder gar eine Veraenderung des US-Steuerrechts. Es wird nur verstaerkt durchgesetzt, aber damit musste man immer rechnen. Hier nimmt man die Banken in die Verantwortung und kann ihnen den Zugang zum US-Markt verwehren, wenn sie nicht kooperieren.

    Ganz grob vereinfacht sehe ich da auch eine Besteuerungsmöglichkeit von nicht US-Bürgern!, wenn ich das so lese, Freibetragsgrenze für ebensolche, gut ausreichend, doch für nicht US-Bürger... gerade 60.000 $. :hae:

    Wenn sich jemand in den USA ein Haus kauft und es spaeter vererben will, muss er sich um die steuerliche Konsequenzen, die bereits bei der Entscheidung auf Grund der Steuergesetzgebung bekannt waren, vorher kuemmern. Man kann sich spaeter nicht darueber beschweren, dass dies auch irgendwann durchgesetzt wird.

    Nun mal angenommen, ich halte 100.000 $ an US-Staatsanleihen, gebe morgen den Löffel ab und vererbe diese Summe meinen Junior :D , nach deutschem Recht muss er nun wegen der deutschen Freibetragsgrenzen keine Erbschaftssteuer hierfür zahlen. Nach Eurem komischen Recht dann schon, oder ?

    Wenn jemand in den USA investiert, muss er sich ueber die steuerlichen Konsequenzen vorher im Klaren sein.

    Da kann ich schon die Banken verstehen, die nicht für die nichtgezahlten Steuerschulden von "Nicht US-Bürgern" haften wollen.

    Das muessen sie auf Grund von bilateralen Vertraegen oder der Zugangsvoraussetzungen zu US-Wertpapieren schon seit etlichen Jahren, andernfalls droht ihnen der Ausschluss vom US-Markt. Kaum eine Bank hat sich deswegen von diesem Markt zurueckgezogen. Was jetzt droht, ist eine verschaerfte Durchsetzung dieser Vereinbarungen. Wuerden die Schweizer Banken bei diesen Regeln voll mitspielen, wuerden sie ihr Bankgeheimnis im Wesentlichen aufweichen. Deswegen ziehen sich sich da zurueck.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Die Banken werden sich aufgrund der Haftungsmöglichkeit völlig von den USA distanzieren müssen

    tut, noch mal:


    Die Haftung ist schon immer da und die Banken spielen da schon seit Jahren mit. Es wird jetzt nur durch neue Auflagen verschaerft durchgesetzt und das ist nicht mit dem Schweizer Bankgeheimnis vereinbar, deswegen muessen sie sich zurueckziehen. Fuer deutsche Banken duerfte es keinen Unterschied machen.


    Nur zur Erinnerung: Schweizer Banken dienten nachweislich (UBS) vermoegenden US-amerikanischen Steuerfluechtlingen. Wenn ein Amerikaner Aktien von US-Firmen in einem geheimen Schweizer Nummerkonto anstatt ueber ein Depot in den USA gehalten werden, kann der Erb- und damit verbundene Steuerfall verschleiert werden, weil spaeter die Erben das Vermoegen aus diesem Depot konsumieren koennen, ohne dass eine Uebertragung der Wertpapiere nach US-Recht stattfindet.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tollar ()

  • Sollte diese lächerliche Summe korrekt sein... man kann in dem Falle nur jedem Raten...Finger weg von allen Anlagen der USA, inkl. sämtlicher amerikanischer Gold oder auch Silberbestände, denn diese unterliegen ebenso der Erbschaftssteuer,

    Ja sicher, voerher informieren ist immer besser. Gold physisch halten ist sowieso das Sicherste (nicht neu im GSF). ;)

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Hallo,
    im Allgemeinen lese ich Deine Beiträge ganz gerne, auch wenn ich nicht so unbedingt Deiner Meinung bin. Aber das Recht nehm ich mir.
    Nur was Du hier in diesem Thread von Dir gibst, geht auf keine Kuhhaut. Wenn DAS Dein Ernst ist, hast Du entweder eine Leseschwäche oder es ist zu heiß in Kalifornien. Wie kannst Du behaupten, die Aussagen würden nicht stimmen?
    Den geposteten Artikeln von immerhin gestandenen Unternehmern (auch wenns Banker sind), ist eindeutig zu entnehmen, dass nach Rechtslage für alle nicht US Bürger eine Doppelbesteuerung (zum 1. in den USA und zum 2. im jeweiligen Heimatland) auf alle Erträge, bestehen würde. Dieses wäre nach meiner Kenntnis einmalig auf diesem Globus.


    Aber sollen die Amis ruhig durchsetzen. Die Folge wäre mit Sicherheit, genau so wie hier zahlreich geschrieben, ein deutlicher Rückzug aus allen Kapitalanlagen in den USA.
    Wird den Amis wohl auch egal sein, kaufen sie halt selbst den Sch....ß.
    Ich bin mir noch nicht so sicher, ob die Regierenden im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, nur dumm, überheblich, oder an Größenwahn leiden. Jedenfalls fällt mir spontan keine einzige Aktion der lezten 10 Jahre ein, für die ich den USA Respekt entgegen bringen könnte. Und die Wut über Meldungen aus dem Land jenseits des Teiches, nimmt bei mir kontinuierlich zu. Kein Mensch braucht irgendetwas aus diesem kaputten Land und dennoch stecken die Europäer vorweg, ihren Kopf in den amerikanischen A....
    KW

  • Fuer deutsche Banken duerfte es keinen Unterschied machen.


    Na, wenn Du Dich da nicht täuscht,


    mir war diese "Lapalie" von der Summe her nicht bekannt, meiner Bank scheinbar bislang auch icht... für meinen Teil: "Good bye America", oder auf gut deutsch: Frohen Einkauf... doch woanders :D Klipp und klar, die Ferienimmo in Boca Raton sieht mitunter auf Malta am Mittelmeer auch nett aus :D


    Klar zahlt ein jeder doch gerne seine Steuern... doch ala USA-Weltbesteuerung sicherlich nicht mehr..., gerne in dem Land wo ich wohne nach dem dort gültigen Rechten, doch global pauschal vergiss es.


    "Putt it in your pocket Mr. Obama" [smilie_happy], doch es wird wenig sein, sehr wenig... good bye America :D In diesem Falle wird's langsam Zeit daß der Klotaucher seinen Kopf langsam aus der Schüssel nimmt, bevor die Sch.... gewinnt!


    Wünsche


    ...einen goldigen Tag


    Tut

  • Den geposteten Artikeln von immerhin gestandenen Unternehmern (auch wenns Banker sind), ist eindeutig zu entnehmen, dass nach Rechtslage für alle nicht US Bürger eine Doppelbesteuerung (zum 1. in den USA und zum 2. im jeweiligen Heimatland) auf alle Erträge, bestehen würde. Dieses wäre nach meiner Kenntnis einmalig auf diesem Globus.

    Zur Doppelbesteuerung kommt es schon immer wenn es keine DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Laendern) gibt. Das ist nicht neu. Zwischen D und USA existiert ein DBA, er die Doppelbestueerung vermeidet. Sollte sich die USA allerdings ueber das DBA hinwegsetzen, waere es in der Tat eine Verletzung bilaterale Vertraege, welche immer ueber nationalem Recht stehen. Von Verletzung bilaterale Vertraege ist aber nicht die Rede.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Den geposteten Artikeln von immerhin gestandenen Unternehmern (auch wenns Banker sind), ist eindeutig zu entnehmen, dass nach Rechtslage für alle nicht US Bürger eine Doppelbesteuerung (zum 1. in den USA und zum 2. im jeweiligen Heimatland) auf alle Erträge, bestehen würde

    Was die Banker schreiben, wird sicher korrekt sein. Was aber einige reisserische Artikel daraus machen, ist teilweise inkorrekt.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Aber sollen die Amis ruhig durchsetzen. Die Folge wäre mit Sicherheit, genau so wie hier zahlreich geschrieben, ein deutlicher Rückzug aus allen Kapitalanlagen in den USA.


    Ich bin mir noch nicht so sicher, ob die Regierenden im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, nur dumm, überheblich, oder an Größenwahn leiden. Jedenfalls fällt mir spontan keine einzige Aktion der lezten 10 Jahre ein, für die ich den USA Respekt entgegen bringen könnte.

    Alles eine Kosten-Nutzenrechnung. Gleichzeitig wird ja auch massiv die Steuer- und Investitionsflucht von US-Personen eingedaemmt.


    Aber was ist daran ueberheblich oder groessenwahnsinnig ? Die USA setzen nur ihr ueber 200-jahriges nationales Recht auf ihrem Boden durch. Einem auslaendischer Investor in den USA muss dieses Recht bekannt sein, er kann sich nicht spaeter bei Steuerzahlung darueber beschweren.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tollar ()

  • Nach dem DBA sind die Freibetraege wesentlich hoeher: $2 oder ca. $4 Mio. Den durchscnittlichen GSF-Teilnehmer duerfte das wohl kaum treffen. Wer drueber liegt, muss eben Steuern zahlen, so wie es geregelt ist. Was ist daran das Problem ? Es gibt auch ein DBA Schweiz-USA. Die $60.000 gelten nur, wenn kein DBA mit einem Land existiert.



    ,...Nach dem DBA-ErbSt fällt das Besteuerungsrecht bei in den USA gelegenen Grundstücken, die vererbt oder verschenkt werden, den USA zu. Die Doppelbesteuerung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird dadurch vermieden, dass die in den USA abzuführende Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Im Ergebnis verbleibt es daher mindestens bei der deutschen Steuerbelastung.


    Dies führt zu dem Ergebnis, dass ca. die ersten US-$ 60.000 des der Nachlasssteuer unterliegenden Vermögens in den USA steuerfrei vererbt werden. Durch die Ratifizierung eines Ergänzungsprotokolls zum DBA-ErbSt haben sich für beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere für Ehegatten, zusätzliche Vergünstigungen bei der US-Nachlasssteuer ergeben. Die Vergünstigungen bestehen im Ergebnis (über die Gewährung eines Anrechnungsbetrages) in der Einräumung eines zusätzlichen Ehegattenfreibetrags in Höhe von US-$ 2.000.000 (gültig für das Jahr 2006). Unter Berücksichtigung sämtlicher vorgenannter Regelungen können in Deutschland ansässige Anleger USVermögen mit einem nachlasssteuerlichen Wert in Höhe von bis zu US-$ 4.120.000 (gültig im Jahr 2006) nachlasssteuerfrei an den Ehegatten vererben.


    Jedoch auch an Nicht-Ehegatten kann im Ergebnis (über die Gewährung eines Anrechnungsbetrags) grundsätzlich Vermögen im Wert von bis zu US-$ 2.000.000 durch in Deutschland ansässige Anleger steuerfrei vererbt werden. ...


    http://www.geschlossenefonds.de/schenkungsteuer_usa.htm


    http://bundesrecht.juris.de/dba_usa_1980/BJNR208470982.html

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

    Einmal editiert, zuletzt von Tollar ()

  • Quoted from "tut.anch.amun" Nun mal angenommen, ich halte 100.000 $ an US-Staatsanleihen, gebe morgen den Löffel ab und vererbe diese Summe meinen Junior , nach deutschem Recht muss er nun wegen der deutschen Freibetragsgrenzen keine Erbschaftssteuer hierfür zahlen. Nach Eurem komischen Recht dann schon, oder ?
    Wenn jemand in den USA investiert, muss er sich ueber die steuerlichen Konsequenzen vorher im Klaren sein.


    @ tollar


    ehrlich gesagt...


    sowas bescheuertes habe ich lange nicht mehr gehört :wall:


    Bescheuert trifft es ganz gut... scheinbar ist das Land hintern Teich völlig bescheuert, nicht nur, daß es selbst nur noch auf Kosten von Ausländern existieren kann, denn defakto ist die USA so pleite wie kaum ein westliches Land.. außer Island und GB vielleicht... nein, nun will man auch noch den großen globalen Steuerwurf durchsetzen [smilie_happy]


    Also wenn Kapital eins ist..., dann scheu... selbst die eigenen "Millionäre" kehren dem Land schon den Rücken, für Dich nur die Steuerflüchtlinge, hört mal auf Eure Ikone, den Buffett, der erzählt keinen Blödsinn. Glaubst Du im Ernst, das jeder "Ausländer mit über 60.000 $ Anlagevermögen" in den USA es so ohne weiteres auf sich beruhen lassen wird ?


    Wird das nun erst mal richtig bekannt mit dieser "Obergrenze" und der Einforderung der Steuer :D , kannste demnächst gucken wie schnell das Kapital weg ist und das wars dann 8| , denn ohne Fremdkapital bleibt Euch da drüben nicht mehr viel, außer vielen, vielen Schulden, und womöglich gar einem schuldigen Präsidenten :D


    Wünsche


    ...einen goldigen Tag


    Tut

  • sowas bescheuertes habe ich lange nicht mehr gehört

    Tut, ich bitte Dich, was ist daran bescheuert ?


    Wenn ein Ami in Deutschland sich eine Yacht kauft, muss er 19% MwSt entrichten. Er kann sich nicht darueber hinwegsetzen, denn das ist nationales Recht. Genauso kann sich ein Deutscher nicht ueber das nationale Recht in den USA hinwegsetzen, wenn er dort ein Haus oder anderes Vermoegen vererbt.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Also, ich muß schon seit Jahren für ein Private Equity jährlich ein Steuerformular ausfüllen, in dem ich erkläre, was ich sonst noch so an US Anlagen habe. Da es zu wenig ist, muß ich aber keine Steuern zahlen.


    Und die US Millionäre, die eine geschäftliche/beruflich Motivation haben in USA zu sein, die werden trotz Steuer dort bleiben. Das ist in Deutschland auch nicht anders, wer nicht hier sein muß, zieht häufig weg. Der Unterschied ist nur, daß wir von den USA kein Steuerproblem gewöhnt sind.

  • Tut, ich bitte Dich, was ist daran bescheuert ?


    Wenn ein Ami in Deutschland sich eine Yacht kauft, muss er 19% MwSt entrichten. Er kann sich nicht darueber hinwegsetzen, denn das ist nationales Recht. Genauso kann sich ein Deutscher nicht ueber das nationale Recht in den USA hinwegsetzen, wenn er dort ein Haus oder anderes Vermoegen vererbt.


    :wall: :wall: :wall: Sorry, aber das geht garnicht mehr.
    Richtig, der Ami muss 19 % Mwst. entrichten (noch, bald sicherlich 25%, also sollte sich der Ami schnell entscheiden)
    So ein Vergleich............, bleibt mir die Spucke wech.


    Wenn ich in Amerika ein Haus erben sollte, dann muss ich auf Diesen "Segen" möglicherweise eine Erbschaftssteuer entrichten. LOGISCH. (Muss der Ami in Deutschland auch) Solange das Vermögen und Gewinne aus Selbigem im jeweiligen Land verbleiben, muss ich dort auch meine Steuern entrichten.

    Wenn ich so blöd wäre und US Anleihen erwerben würde (nur mal angenommen :) ), dann muss ich einen möglichen Gewinn in meinem Heimatland versteuern. (Eben dort, wo die Gewinne hinfließen) Aber doch nicht im Amiland. :wacko:


    Schau Dir mal aktuell den Dollar in Euro an, nah am Jahrestief, und solche verbalen Attacken auf Steuerflüchtlinge (aus Sicht der USA) werden die Währung gänzlich kapput kriegen.


    Schönen Abend
    KW

  • Tut, ich bitte Dich, was ist daran bescheuert ?


    Wenn ein Ami in Deutschland sich eine Yacht kauft, muss er 19% MwSt entrichten. Er kann sich nicht darueber hinwegsetzen, denn das ist nationales Recht. Genauso kann sich ein Deutscher nicht ueber das nationale Recht in den USA hinwegsetzen, wenn er dort ein Haus oder anderes Vermoegen vererbt.


    Nun gut, doch


    was hat nun die UST hier zu suchen ? Hab meiner Frau mal im europäischen Ausland ein Auto gekauft... Netto natürlich, hier ebenso ordnungsgemäß auf ihren Namen hin versteuert... wirst lachen... es dauerte ca. 3 Jahre, da bekamm ich Post vom Pfennigfuchser Finanzamt, ich hätte am ...2000... da und dort das Fahrzeug ... erworben und es wäre keine Steuer gezahlt worden...dazu ein Haufen übler Drohungen, Hinweis der Selbstanzeige inkl., usw. Guckst Du erstmal doof, eigentlich alles korrekt... aber irgentwie doch nicht... lange Rede kurzer Sinn... einmal zahlen reicht... auch beim Amt, auch wenn sie es nicht wissen, oder kombinieren können :D


    Doch wir reden hier nicht über die MwSt. oder ?


    Erbschaftsteuer, Quellensteuer etc. ist hier angesagt... und dieses sogar von nicht US-Bürgern, sondern hier von Europäern 8o


    Hier muss man allerdings die Frage gelten lassen: Wie kommt die USA dazu, einfach fremde Weltbürger besteuern müssen zu wollen die in ihrem Lande investieren ??? Das seh ich schon als ein Problem an... wohl dem Verantwortlichen, der bislang da seitens der USA nichts unternommen hat, egal wie lange dieser Schwachsinn bei Euch schon Gesetz ist. Sowas kann man nicht bringen... so einfach ist das, das macht doch kein normaler Mensch mit, oder :?:


    Entschuldige mal, ob ich nun 5 tausend vererbe, 50, 500, 5 Mio. na klar, man arrangiert sich mit dem Lande in dem man wohnt und zahlt dann auch in Abwesenheit, wegen des Ablebens, seine Steuern... ja hallo, da kommt dann noch das Land hinterm Teich und fängt dann an zusätzlich die Erben auszuziehen ??? So was geht nicht. Punkt :thumbdown: . Derartiges muss auf Staatenebene geregelt sein... kann doch nicht sein, das die USA einen Flugzeugträger auffahren um ausstehende Erbschaftssteuern eines womöglich 10 jährigen Erbens einzufordern..., aber sei Dir sicher... betroffene Kreise ziehen das Kapital nun schnellstmöglich ab und schichten um ;)


    So eine Handhabung ist einfach bescheuert, denn sie denkt einfach nicht weit genug voraus, womöglich ist die Sicht im Klo auch begrenzt :whistling:


    Wünsche


    ...einen goldigen Tag


    Tut

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