Mit Deiner Rechtsauslegung wäre es besser, Du würdest nicht mehr frei rumlaufen, sorry, wenn ich das so deutlich sagen muss
der genannte stgb-paragraph greift nicht, da die Daten eben nicht besonders zugangsgeschützt sind, sondern FREI ZUR VERFÜGUNG gestellt werden, - dafür muß man offensichtlich auch nichts hacken
Insoweit ist das Herunterladen auch nicht strafbar.