Ist eine Anlage in Gold und Silber Mündelsicher?

  • ansagt :D


    Eine eigenständige Person mit Verfügungsmacht über Geist und Geld , entscheidet selbst :D


    für seine Zukunft :D


    ich empfehle Edelmetalle 8o :thumbup:


    Gruss


    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Der Papa Staat sieht hier seine eigenen Anleihen als mündelsicher, über Gold und Silber finde ich da aber leider nichts. Ist das eine Einzelfallentscheidung und generell nicht festgelegt? ?)


    Habt ihr zufällig ein Beispiel oder Hinweis?


    hallo, onkel google sagt folgendes: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1807.html


    also nein, da nicht aufgeführt.

  • Danke für die KOmmentierung. Also generell nicht mündelsicher. Kann dies in Einzelfällen anders gesehen werden, bspw. mit gerichtlicher Entscheidungsbeteiligung? Bei Wiki gibt es da einen Hinweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Mündelsicher#Beispiele_f.C3.BCr_Genehmigungen Edelmetalle sind jedoch nicht genannt doch von Charakter her wohl besser - können nur durch Diebschtal oder Raub verlustig gehen. Ok durch verlieren, verschenken, verpachten, verleihen etc. auch...

  • Denkbar ist das sicherlich, im Ergebnis aber eher unwahrscheinlich.


    Da Edelmetalle, wie hier schon mehrfach erwähnt, sehr spekulativ sind, wird sich so ohne weiteres kein Rechtspfleger dazu bereitfinden, dem seine Zustimmung zu erteilen. Im Extremfall würde er dann nämlich ebenfalls haften.


    Gruß,
    Goldelefant

  • Danke für die KOmmentierung. Also generell nicht mündelsicher. Kann dies in Einzelfällen anders gesehen werden, bspw. mit gerichtlicher Entscheidungsbeteiligung? Bei Wiki gibt es da einen Hinweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Mündelsicher#Beispiele_f.C3.BCr_Genehmigungen Edelmetalle sind jedoch nicht genannt doch von Charakter her wohl besser - können nur durch Diebschtal oder Raub verlustig gehen. Ok durch verlieren, verschenken, verpachten, verleihen etc. auch...


    bin da kein experte, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass physisches edelmetall nicht als mündelsicher angesehen wird, auch im zuge der ausnahmen.

  • Richtig! Wir haben den Fall in der Familie, dass im Sommer 2008 ein größerer Geldbetrag an einen nicht geschäftsfähige Person vererbt wurde. Das Geld durfte nicht in EM gesichert werden, sondern musste in Festgeld & Co angelegt werden. Wie wir alle wissen war/ist das die viel risikoreichere Anlage! Aber der Rechtspfleger des Familiengerichts ließ da überhaupt nicht mit sich reden :wall:


    Nun hoffen wir alle, dass Onkel G. noch lange was davon hat und in dem schönen (aber sauteueren Heim) bis zum Ende seines Lebens wohnen bleiben kann... [smilie_blume]

    Grüße an alle (Gold-)Fische
    Goldshark


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    It's not where you run but who you run with!

    Einmal editiert, zuletzt von Goldshark ()

  • Der Papa Staat sieht hier seine eigenen Anleihen als mündelsicher, über Gold und Silber finde ich da aber leider nichts. Ist das eine Einzelfallentscheidung und generell nicht festgelegt? ?)


    Habt ihr zufällig ein Beispiel oder Hinweis?

    Sorry aber bei solchen Fragen stellen sich mir die Nackenhaare !
    Mit Gold zocken aber Papa Staat das Risiko überlassen wollen.
    Das erinnert mich an eine "potentielle Kundin" die kürzlich eine Garantie von mir wollte, mit dem gekauften Gold kurzfristig Gewinn zu machen.


    Am Ende landen genau diese Schlaumeier dann bei MDM und Co, weil die die schönsten und "vertrauenserweckendsten" Vierfarbprospekte
    mit den steilsten GewinnCharts versenden und das Gold zum SuperSonderVorzugspreis dort ja eine serienmässig eingebaute
    MegaGewinnsteigerungsChance besitzt.


    Au mann, sind wir denn schon genauso verbraucherschutzverblödet wie die Amis ? :wall: :wall:


    Goldchild-8888

    Bankraub: eine Initiative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank.
    ( Bertold Brecht, 1898 - 1956 )

  • Aber goldchild-8888, es geht nicht um Gewinn. Es geht hier um die Möglichkeit, es zu dürfen. Was hilft uns denn eine Nominalsicherung weiter? Du als Goldhändler(?) müsstest das doch wissen, oder? Wie sicher ist den ein Konto, angeschlossen bei der Einlagensicherung, welches mit >100.000 euro gefüllt wird?


    Wo ist da die Regelung?


    Es geht um Sicherheit und wenn mir Erlaubt ist Edelmetall zu kaufen, dann sichere ich das Gewicht so gut wie andere Möglichkeiten die Menge Euro sichern würden.

  • Silvershadow
    Dann habe ich Dir persönlich unrecht getan [smilie_blume]


    die Grundaussage meines postings bleibt jedoch unverändert bestehen.


    Gruss
    Goldchild-8888


    P.S. Ich habe glücklicherweise das Problem nicht, bei irgendeiner Bank 100.000 + in Euro herumliegen zu haben

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    Einmal editiert, zuletzt von goldchild-8888 ()

  • Aber goldchild-8888, es geht nicht um Gewinn. Es geht hier um die Möglichkeit, es zu dürfen. Was hilft uns denn eine Nominalsicherung weiter? Du als Goldhändler(?) müsstest das doch wissen, oder? Wie sicher ist den ein Konto, angeschlossen bei der Einlagensicherung, welches mit >100.000 euro gefüllt wird?


    Wo ist da die Regelung?


    Es geht um Sicherheit und wenn mir Erlaubt ist Edelmetall zu kaufen, dann sichere ich das Gewicht so gut wie andere Möglichkeiten die Menge Euro sichern würden.



    Hast in der Sache schon recht, aber darum geht es hier nicht.


    Sinn der entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist es, das Mündel, welches ja üblicherweise aus irgendwelchen Gründen nicht oder zumindest nicht voll geschäftsfähig ist, zu schützen. Aus diesem Grund wird der (Vermögens-)Betreuer verpflichtet, das Geld mündelsicher anzulegen, d.h. sein bestes dafür zu tun, daß dem Mündel sein Vermögen erhalten bleibt und idealerweise soagr vermehrt wird. Um dem Betreuer hierzu eine Richtlinie zu geben, hat der Gesetzgeber in § 1807 BGB definiert, was er für mündelsicher hält.


    Aber Vorsicht - allein der Umstand, daß man eine der dort genannten Anlageformen wählt, entbindet den Betreuer noch nicht von einer möglichen Haftung ! Geprüft werden muß stets im Einzelfall.


    Für außerordentliche, nicht vorhersehbare und nicht in der Verfügungsmacht des Betreuers stehende Umstände oder Ereignisse (z.B. ein Bankencrash) haftet dieser mangels Verschulden auch nicht.


    Gruß,
    Goldelefant

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