Ich habe ein Problem mit einem Verkäufer auf ebay - bitte um Hilfe

  • Sache:
    Verkäufer verlangt in Artikelbeschreibung Barzahlung bei Selbstabholung.
    Nach Ersteigerung verweigert er die Abholung, da ihm der Auktionsbetrag zu niedrig erscheint.
    Ich sende mehrere Mails mit Bitte um Terminvereinbarung. Keine Reaktion.
    Nach Wartezeit (muss bei Ebay sein) melde ich die Sache an die Ebay.
    Der Verkäufer antwortet mit ein paar Lügen etc. pp.
    Der Verkäufer meldet nun seinerseits bei ebay ich hätte den Artikel nicht bezahlt.
    Ich kann den Artikel ja nicht bezahlen, da ich keine Kontoverbindung etc. pp habe.
    Ebay teilt mir mit, dass ich bei Nichtbezahlung mit Restriktionen zu rechnen habe.
    Was soll ich jetzt tun??
    Unabhängig davon, dass die Sache mir ziemlich absurd erscheint.


    gruss Max

  • evtl mal bei dem anrufen, wenn sich die tel-nummer herausfinden lässt.
    alternativ kannste auch ebay mal eine freundliche mail schicken und diesen verkäufer melden.


    anwalt und die sache einklagen wäre mir zu nervenaufreibend (sofern es nur um ein paar kleine euro geht) und kostet mindestens die selbstbeteiligung bei der rechtschutzversicherung.


    eine richtige lösung wenn er definitiv nicht die sache rausrücken möchte sehe ich nicht - zum mindest keine die in einem gewissen verhältnis steht

  • ... im Grunde sehe ich es so, wie mein Vorposter... bleibt also die Klärung, ob es seitens Ebay zu unangenehmen Folgen führen kann. Dazu nur ein paar Gedanken:


    Zitat

    Verkäufer verlangt in Artikelbeschreibung Barzahlung bei Selbstabholung.


    kopiert/gesichert?


    Nachweis, dass kein Annahmeverzug respektive Zahlungsverzug vorliegt sondern ein Lieferverzug vorliegt...


    Zitat

    Nach Ersteigerung verweigert er die Abholung, da ihm der Auktionsbetrag zu niedrig erscheint.


    das liegt dir schriftlich vor?


    Zitat

    Ich sende mehrere Mails mit Bitte um Terminvereinbarung. Keine Reaktion.


    ... sind die Mails irgendwie "nachweisbar" versandt worden?
    (Mitwirkungspflicht zur Vermeidung einer Leistungsstörung)


    Hast du die Adresse des (professionellen =? ) Verkäufers - ggf. kannst du per Fax oder (sicherer!) per Einschreiben/Rückschein auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen - formal! um einen Nachweis gegenüber Ebay führen zu können.... am besten eine angemessene Frist setzen und bei Nichteinhaltung den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären (Lieferverzug).


    Zitat

    Nach Wartezeit (muss bei Ebay sein) melde ich die Sache an die Ebay.
    Der Verkäufer antwortet mit ein paar Lügen etc. pp.


    ... auch das dürfte dokumentiert sein.


    Zitat

    Der Verkäufer meldet nun seinerseits bei ebay ich hätte den Artikel nicht bezahlt.
    Ich kann den Artikel ja nicht bezahlen, da ich keine Kontoverbindung etc. pp habe.


    Drum... erstelle dir ein Bildschirm-Abbild, dass weder in der Kaufabwicklung noch Artikelbeschreibung oder auf dieser "mich-Seite" die Konto-Nummer hinterlegt ist, es könnte ja sein, dass dieser Verkäufer nicht immer nur Bargeschäfte über Ebay abwickelt. Damit solltest du gegenüber Ebay genügend Material haben, wer den Kaufvertrag nicht erfüllt hat


    Ansonsten - auch wenn es wahrscheinlich die Energie nicht wert ist, sehe ich, das mit Angebot und Gebot sowie Zuschlag zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen - und du - so du denn möchtest, auf Erfüllung des Kaufvertrages mit entsprechender Fristsetzung (nachweisbar) dringen könntest: http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html - http://dejure.org/gesetze/BGB/145.html - http://dejure.org/gesetze/BGB/147.html - http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html

    GLG Patou


    "Der Fluss, der über die Ufer tritt, wird gewalttätig genannt, das Ufer, das ihn eindämmt, aber nicht"
    Bertholt Brecht

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  • hast du denn über diesen problem klären dialog den verkäufer aufgefordert ein oder zwei termine zur abholung ebenfalls über diesen dialog abzugeben?
    bzw ebay darüber auffordern diese termine beim verkäufer zu erbitten?

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • hast du denn über diesen problem klären dialog den verkäufer aufgefordert ein oder zwei termine zur abholung ebenfalls über diesen dialog abzugeben?
    bzw ebay darüber auffordern diese termine beim verkäufer zu erbitten?


    hallo hui,
    ja nachweislich mindestens 5 mails mit bitte um terminvereinbarung geschrieben.
    keine reaktion des verkäufers.
    jetzt aufforderung zur terminvereinbarung über ebay, vk behauptet nun ich würde die ware nicht wollen
    und meldet mich als käufer, der die zahlung verweigert.
    ebay setzt zahlungsfrist binnen 5 tagen ansonsten sperrung.
    gruss max


  • ja das ist die energie nicht wert, momentan geht es mir nur um die angedrohte sperrung.

  • Was passiert bei Konflikten in Ebay:


    der Gegner wird aufgefordert, Stellung zu beziehen:


    Dann bekommt der eine Abmahnung, Kinderkram, z.B. gibt es online Kurse die man
    absolvieren muss, bevor man wieder verkauften darf.
    Wird man selber angepetzt, dann kann auch ein Anruf hilfreich sein, jedenfalls sollte
    man ein gut formulierte Stellungnahme einstellen, dann geht er Schuss nach hinten los.


    Einfacher ist: NEGATIVE BEWERTUNG ... dafür sind die schliesslich da !


    Wenig lohnend dürfte in der Regel der Weg zum Anwalt sein:
    klar hat der Verkäufer die Pflicht, den Vertrag zu erfüllen .. wenn er aber
    clever ist, gibt er höhere Gewalt an .. Gegenstand kaputt gegangen, geklaut, weiss ich was.
    Oder Gegenstand ist weg, und Verkäufer H4 ohne Geld ..
    Jedenfall steht das Prozessrisiko dann oft in keiner Relation zum Kaufpreis, das
    würde sich vielleicht lohnen bei einem Auto, dass man 5000 Euro unter Wert ersteigert hat.

  • droh ihm doch einfach mit strafanzeige. das kostet dich keinen cent. wichtig ist, dass du die strafanzeige gegen "unbekannt" und wegen "verdacht auf..." stellst, damit man dir da keinen strick draus drehen kann. die drohung sollte allerdings genügen.

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