Unstimmigkeit bei Transaktion, was würdet ihr tun?

  • Liebes Forum,


    ich habe aktuell eine kleine Unstimmigkeit mit einem Käufer. Vorab sei gesagt der Handel hat nicht in diesem Forum stattgefunden, sondern in einem anderen Edelmetallforum. Ich poste jedoch hier, da ich hier am meisten aktiv und längsten angemeldet bin und hier die Erfahrung und die Möglichkeiten größer sind als in dem anderen Forum.
    Der Handelspartner ist ein Neuling, der sich am 25.7.2010 in dem besagtem Forum angemeldet hat und bisher dort 0 Post geschrieben hat. Es scheint mir ganz, als habe er sich auf mein Angebot hin angemeldet.


    Der Mailkontakt nun in Kurzform und eigenen Worten zusammengefasst:


    25.7.2010 Ich poste mein Angebot; Die angebotenen Münzen waren: 5 DM Silber, 10 DM Silber, DDR Münzen
    26.7.2010 Mail 1: Er hatte Interesse an den 5 und 10 DM Münzen und wollte gerne Bilder sehen
    26.7.2010 Ich habe ihm Bilder geschickt: LINK
    27.7.2010 Mail 2: Er befindet die Münzen als ordentlich und hat Interesse an den DDR Münzen und fragt wieder nach Bildern, die ich ihm sende. Link siehe oben
    27.7.2010 Mail 3: Er findet die Motive interessant und will Bedenkzeit
    28.7.2010 Mail 4: Er will eine Nacht darüber schlafen und sich dann melden
    29.7.2010 Mail 5: Er nimmt die 5 und 10 DM Münzen und dazu 9 DDR Münzen, Preis Zusammen 63 € für die Münzen + 3 € Einwurfeinschreiben

    29.7.2010 Mail 6: Er übermittelt mir seine Adresse und kündigt die Überweisung an

    4.8.2010 Mail 7: Er schreibt mir, der Brief kam an, aber er habe ihn noch nicht geöffnet

    11.8.2010 Mail 8: Er will die Rückgabe der Münzen, da sie ihm nicht gefallen, da sie nicht Stempelglanz sind, ich erkläre ihm das ich ihm eindeutig gesagt habe, das die 5 und 10 DM nicht sammeltauglich sind und nur zur Silberanlage dienen, und die DDR Münzen den Zustand haben wie auf den Bildern zu erkennen, aber ich bin bereit die DDR Münzen zurückzunehmen.
    12.8.2010 Mail 9: Er will das komplette Geschäft rückgängig machen und beruft sich dabei auf das Fernmeldeabsatzgesetz. Ich antworte das Fernmeldeabsatzgesetz gilt nur bei Geschäften zwischen Unternehmern und Verbrauchen, nicht bei Geschäften zwischen zwei Verbrauchern, aber ich bin bereit alle Münzen zurückzunehmen, sofern er das Porto der Rücksendung zahlt (1,45€), dann würde ich ihm das Geld für die Münzen zurücküberweisen und er kann mit die Münzen zurückschicken.


    Nun meine Frage an euch, ihr könnt es zwar als Außenstehende zwar nur schwer beurteilen, aber wie seht ihr die Sache? Als aktiver Handelspartner bin ich natürlich nicht objektiv, aber ich will für beide Seiten ein faires und zufriedenstellendes Ende der Transaktion.
    Meine Sichtweise ist, ich zeige Kulanz, indem er die Münzen zurückschicken kann, und sein Geld zurückbekommt, jedoch will ich keinen „Schaden“ erleiden in Form der Portokosten (Einwurfeinschreiben 3,05€ für die Sendung zu ihm und nun 1,45€ für die Rücksendung), so dass ich ihm die Kosten aufbürge, schließlich hat er die Ware gewollt und will sie nun zurücksenden.


    Wie seht ihr das? Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wie seid ihr damit umgegangen? War das Handeln damals konsens-erzielend oder doch eher kontraproduktiv?


    Viele Grüße
    Hans

  • ,,gekauft wie gesehen ,,


    oder


    man sagt 10 Euro retour


    oder


    Ware zurück (mit Verbringungsnachweis eDHL) und dann erst das Geld zurück :D


    sonst bekommste nachher deine Münzen nicht wieder 8|


    eigendlich hat er ja die Bilder alle gesehen , ich würd den nüscht mehr verscherbeln ,lieber verschenken :D


    Gruss


    alibaba :D ,,wenn Nuller zu Nullen werden ,, :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • dann kannst Du es sehen :


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  • Falls er den Kaufpreis schon überwiesen hat, kannst Du Dich stur stellen, denn er hat keine Handhabe, um das


    Geschäft zu widerrufen.



    Ansonsten kann er die Münzen auf seine Kosten zurückschicken und wenn sie bei Dir angekommen sind,


    überweist Du ihm den Kaufpreis abzüglich Porto.



    So hast Du außer Ärger wenigstens keinen Verlust zu beklagen.

  • Hi,


    meine Ansicht ist:


    Sofern du ihn nicht getäuscht hast (besserer Zustand angegeben als tatsächlich vorhanden).
    Überweise ihm nichts zurück und biete ihm eventuell wenn du daran interessiert bist eine Rückabwicklung mit 20 Euro Gewinn für dich an. Alles immer so das du auf der sicheren Seite bist.


    Wenn du ihn 'getäuscht' hast oder es in Kauf genommen hast das es Missverständnisse geben könnte, dann frag ihn doch mal ob er sich zufrieden gibt wenn du ihm 3-5 Euro (einen angemessenen Betrag) zurück überweist.


    Gruß
    blacki

  • :D ,,Seuchenwald,, :D unter Buchen sollst du suchen und alles andere unter ulk verbuuuchen :D


    Gruss


    alibaba :D

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  • Bist du sicher, dass du deine Münzen vom Käufer zurück bekämest und nicht identische Motive, aber schlechterer Erhaltungszustand? Dein Angebot war eindeutig und entweder handelt es sich beim Kunden um jemanden, der aus Langeweile Sachen bestellt, weil er irrtümlich der Ansicht ist, er könne alles wieder zurücksenden, oder er hat was anderes vor.


    Der Stress, den du dadurch hast, bleibt ärgerlich ... :(

    In dubio pro aurum
    Um zu erfahren, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst. (Voltaire)

    Einmal editiert, zuletzt von Argus ()

  • Fernmeldeabsatzgesetz?
    Das Dingens heisst Fernabsatzgesetz und gilt nicht, wie Du richtig erkannt hast.
    Privatverkauf von Gebrauchtwaren mit eindeutiger Beschreibung.
    Keine Gewährleistung.
    Keine Rücknahme.
    Keine Diskussion.


    Ping

    Diese Signatur ist unter Deiner Landesdomain nicht sichtbar, da sie aufgrund eines behördlichen Hinweises bzw. einer Anordnung entfernt wurde.

  • also erstens ist beim Fernmeldeabsatzgesetz wohl die Telekom zuständig:
    :thumbup:


    :thumbup:




    Aber Spass beiseite: das Fernabsatzgesetz, bzw. http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
    lässt ausdrücklich eine Widerrufsrecht zu ohne dass Gründe vorliegen müssen.
    Irgentwo hab ich noch im Kopf, dass ab 40 Euro Gesamtwert der Verkäufer auch auf den Versandkosten sitzen bleibt.
    Nur bei Individuell angefertigten Gütern (Stempel, EInbaumöbel, Visitenkarten z.B.) gilt das nicht.
    Als Privatverkäufer KANN man dieses Rückgaberecht ausschliessen. Wenn du das nicht


    ausdrücklich erwähnt hast, gilt BGB - der Käufer ist damit formal wohl im Recht,


    In der Praxis sind solche Bagatellfälle aber kaum einklagenswert: Was ist denn, wenn Du,
    obwohl im Unrecht, auf stur schaltest ? Die Chancen sind nahe Null, dass der einen Rechtsanwalt
    bezahlt, um dir das Fernabsatzgesetz zu erläutern. Oder wenn du Ihm den Kaufpreis, nicht aber
    die Versandkosten erstattest .. Streitwert 4 Euro ..


    Ich schreibe bei Auktionen immer: kein generelles Rückgaberecht, ausser im Fall von Fehlern in der Beschreibung.
    Im Forum bin ich da auch nachlässig, im Zweifel allerdings kulant, mit so einem Korintenkxxx macht man dann
    nie mehr ein Geschäft... (ich hab mal eine Kilomünze, Zustand Sehr Schön, siehe Bild zum Spotpreis verkauft,
    und die zurückgenommen, weil der Käufer gedacht hat, sehr schön wäre besonders schön erhalten)


  • Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.


    Vielmehr bekommst Du nur noch mehr Probleme, wenn Du Dich jetzt auf eine Rückabwicklung einläßt.


    Rechtlich ist die Sache klar - ein Anspruch auf Rücktritt besteht nicht !


    Wenn Du Dich nun allerdings freiwillig darauf einläßt, dann ist das ein neues Geschäft mit neuen Regeln. Soll heißen - Du hast nicht automatisch Anspruch auf Ersaz Deiner Portokosten. Und sie einfach einbehalten, wie Sylvi vorschlägt, ist deshalb auch keine so gute Idee.


    Da Du die Rückabwicklung nun aber schon einmal angeboten hast, würde ich Dir empfehlen das Ganze nochmals schriftlich (Mail genügt) zu präzisieren:


    1. Biete Rücknahme der Münzen an zu folgenden Bedingungen:
    - Münzen in demselben Zustand, wie von mir erhalten
    - sämtliche Portokosten (Versand und Rücksendung) tragen ausschließclich Sie
    - Überweisung des Geldes abzüglich der mir entstandenen Portokosten erfolgt nach Eintreffen und Prüfung der Ware
    2. Sollten Sie damit einverstanden sein, dann teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit. Anderenfalls bin ich nicht zur Rücknahme der Münzen bereit.


    So oder so ähnlich würde ich formulieren, damit Du hinterher keine Probleme bekommst.


    Gruß,
    Goldelefant

  • Hier schreiben also die ganz harten Verkäufer:


    "Rückabwicklung mit 20 Euro Gewinn für dich "


    "Keine Gewährleistung.
    Keine Rücknahme.
    Keine Diskussion."


    Jetzt mal ehrlich: es geht hier um 4,50 Euro fürs Porto. Soll hansimglueck sich wegen dieses Betrages ernsthaft streiten?


    Der Betrag fällt doch sogar noch unter den Taschengeldparagraph...


    Man stelle sich vor, der Käufer sei rechtsschutzversichert und ganz wild darauf, endlich mal etwas für die jahrelang gezahlten Beiträge zurück zu erhalten.


    Als erstes prüft der Anwalt doch, ob hansimglueck wirklich KEIN gewerblicher Verkäufer ist... Das kann doch nicht im Sinne des Verkäufers sein...


    Also ich würde die Münzen in jedem Fall zurück nehmen. Und wegen des Portos würde ich mich auch nicht lange streiten. Ist erstens die Zeit nicht wert und zweitens ist das Risiko (s.o.) eines Streits viel zu hoch.


    Mich wundert allerdings, dass manche Käufer - in ähnlichen Situationen - noch glauben, man würde ihnen nach so einer Aktion im Leben noch einmal etwas verkaufen. Manche Käufer spinnen echt. Aber damit muss man als Verkäufer einfach rechnen und entsprechend professionell handhaben.

  • Zuerst einmal herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten!


    tacheles: das mit der persönlichen Übergabe geht leider nicht, bei einer Entfernung von 500 km ;)


    Sylvi: Die Transaktion war eigentlich vollkommen abgeschlossen. Geld kam bei mir an, Münzen kamen bei ihm an. Ich hatte die Sache geistig schon ad acta gelegt und dann kam auf seine Mail mit der Bemängelung


    blacki: Getäuscht habe ich ihn nicht, würde ich sagen, er würde es vllt. anders sehen. Ich habe auf jeden Fall klar gesagt, die 5 und 10 DM-Münzen sind nicht sammelwürdig und nur wegen des Silbergehaltes zu "gebrauchen".
    Zu den DDR Münzen habe ich keine Aussage zum Zustand gemacht, sondern ihm nur die Bilder gezeigt.


    Argus Ich kann den Käufer schlecht einschätzen und damit nicht sicher sagen, ob ich die Ware zurück bekäme und ob es dieselben Münzen wären, im selben Zustand wie ich sie verschickt habe. Natürlich mache ich mir Streß, jedoch bin ich darauf bedacht alle meine Geschäfte friedlich und für beide Seiten glücklich zu beenden, ob es dabei nun um 66€ oder 660€ handelt.


    Allgemein würde ich sagen, die Rückabwicklung ist schwer, da das Vertrauen angeknackst ist. Wenn ich vorschlage er soll die Münzen zurückschicken und bekommt dann sein Geld zurück, könnte er mir misstrauen, dass er sein Geld doch nicht zurückbekommt. Die Sache mit dem nachweisbarem Versand ist auch ein Problem, da er die Versandkosten von z.B. dem Einschreiben oder Paket tragen müsste, würde er sicher Protest einlegen. Aber eure Einwände sind korrekt, das ich die Münzen evtl. nicht zurückbekomme. Ich warte nun auf seine Antwort und schaue was er mir antwortet.


    Viele Grüße
    Hans

  • Ich gebe Dir einen Rat, wenn Rückabwicklung dann nur versicherter Versand. Sonst bekommst Du u.U. einen aufgeschnittenen Brief.


    So würde ich es machen. Und bei versichertem Versand überlegt er es sich zweimal es zu machen, da er die Kosten für die Rücksendung trägt.

  • jep, da stimme ich tradejunky zu.


    Wenn ich was nicht leiden kann dann sind es so entscheidungsunwillige Leute, erst 2 Tage brauchen für ne Entscheidung von 60 Flocken und es sich dann doch wieder anders überlegen mit solchen an den Haaren herbeigezogenen Argumenten :wall:

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller


  • Als Privatverkäufer KANN man dieses Rückgaberecht ausschliessen. Wenn du das nicht


    ausdrücklich erwähnt hast, gilt BGB - der Käufer ist damit formal wohl im Recht,

    das stimmt nicht. als privatverkäufer kann man die gewährleistung ausschließen (vielleicht meinst du das), das fernabsatzgesetz gilt nur für händler und ist auf privatverkäufer nicht anwendbar.


  • Als erstes prüft der Anwalt doch, ob hansimglueck wirklich KEIN gewerblicher Verkäufer ist... Das kann doch nicht im Sinne des Verkäufers sein...

    ja genau, der anwalt wird bei diesem streitwert und den zu erwartenden gebühren bei durchführung eines außergerichtlichen streites mit anschließendem prozess von ÜBER 75,- € sicher himmel und hölle in bewegung setzen. jeder anwalt schreit juhuu, wenn solche mandanten die kanzlei betreten. wenn man die rechtslage berücksichtigt, hätte ich als verkäufer also wirklich ordentlich angst.

  • Zitat

    § 312b BGB
    Fernabsatzverträge


    (1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, (...)

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

    Einmal editiert, zuletzt von Goldhamster79 ()

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