Unstimmigkeit bei Transaktion, was würdet ihr tun?

  • Wow, da hast Du Dir ja ein ganz übles Exemplar eingefangen.


    Wenn Du Dir sicher bist, daß er Dir nach § XYZ nichts vorwerfen kann, dann würde ich ihm anbieten, daß er die


    Münzen zurückschickt und Du ihm nach deren Erhalt alle Kosten erstattest.


    Dann wartest Du einfach ab.


    Entweder er macht's oder er sieht sein Geld nicht wieder.


    Ich denke, wenn Du das Geld an ihn wie gefordert überwiesen hast, kannst Du bis zum Sanktnimmerleinstag auf


    Deine Münzen warten.


    Es sieht so aus, als wenn er derartige Deals profimäßig durchzieht.

  • Sehe ich ganz genauso wie Sylvi!


    Irgendwas stimmt mit dem Kerl nicht.
    Der Deal ist zustandegekommen, er hat die Münzen wie sie beschrieben wurden, Du hast Dein Geld.


    Auf Kulanz bietest Du ihm an, bei Nichtgefallen der Münzen das Geld zurück (nachdem die Münzen wieder bei Dir sind, da er Neuling ist).
    Das müsstest Du nicht als Privatmann.


    Also, entweder er sendet die Münzen ERST zurück oder der Deal ist abgeschlossen, bums aus Nikolaus.

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Erfolgreich gehandelt mit: supersammler
    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

  • Seit wann gilt eine Drei-Objekt-Grenze für Nicht-Immobilien/Grundstücke? Oder sind die Dinger so schwer? :)


    Schau dir mal die Definition eines Gewerbes an, z.B. hier, und entscheide, ob du aufgrund der Anzahl und des Zeitraums deiner Verkäufe dazugehören könntest. Einige Münzen pro Jahr, unregelmässig verkauft, machen also noch lange keinen Händler aus dir. Irgendwie habe ich die Zahl 20 Verkäufe pro Monat oder Quartal im Kopf, evtl. mal googlen.
    Zudem müssten die Münzen mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft worden sein.


    Evtl. kannst du, falls du doch irgendwie in die Kategorie "Händler" fallen solltest, nochmal kurz den Wert der Münzen überschlagen. Das Fernabsatzgesetz regelt nämlich auch (§312d, Abs.6), das Valoren, die nah am Kurs gehandelt werden, davon ausgenommen sind (aus dem Grund sind Goldkäufe bei Händlern auch bindend und können nicht ohne weiteres widerrufen werden).


    Meines Erachtens könntest du ihn ansonsten einfach ignorieren, da es ein stinknormaler Privatverkauf ist. Druck dir auf jeden Fall für den Fall der Fälle das Angebot und den Schriftverkehr aus.

  • Moin hansimglück


    ... in seinem "gerechten" Verfolgungseifer, dürfte spätestens durch die zeitliche Begrenzung bezüglich der Akzeptanz der von Dir getätigten Rückzahlung (nur bis heute abend, sonst "Haue"!) jedem klar sein!


    Mit Hilfe der Formulierung (Alternative 1) könnte er später auch (für den Fall, dass Du Dich Deinerseits entschließen solltest, dem Vorgehen des Verkäufers etwaig innewohnende Straftatbestände wie "Nötigung" oder auch "versuchte Erpressung" prüfen zu lassen) zu "entkommen" versuchen ...


    "Kann doch wohl keiner annehmen, dass diese Forderung ernst gemeint war?"


    Ich würde an Deiner Stelle also gar nichts tun - auch nicht mehr antworten, denn mit jedem weiteren Wort an ihn verschwendest Du "Nirven", die Du etwaig später noch brauchst, weil ich mich Sylvie`s Einschätzung einer professionellen Vorgehensweise nicht anschließen kann.


    Ein Profi hätte Dir mehr Zeit gelassen, auf seine Alternative 1 einzugehen, um Ärger zu vermeiden!


    Keinesfalls würde ich ihm meinerseits schriftlich die ins Auge gefasste Prüfung etwaiger Straftatbestände mitteilen, sondern dies dann einfach tun, falls er wie angekündigt, ...


    ... "Nägel mit Köppen macht"!

  • Moin Hans im Glück,


    Grundsätzlich würde ich in solch einem Fall gar nichts mehr tun.


    Da Du Dich aber entschlossen hast die Münzen zurückzunehmen, gehst Du so vor:


    Du schreibst eine letzte Email an Ihm mit folgenden Vorschlag:


    Du bestehst grundsätzlich darauf das er sämtliche Portoauslagen zahlt für Hin- und Zurücksendung.


    Du bestehst auf Einschreiben Eigenhändig, - das ist wichtig, mach Ihm das klar das es nur so läuft.


    Du teilst Ihm mit das Du dieses Einschreiben im Beisein des Postboten öffnen wirst,
    bzw wenn Du es abholst in der Filliale am Schalter.


    Der Postbote gilt als Amtsperson und kann als Zeuge genannt werden.


    Du kannst vorher ein Schriftstück vorbereiten das den genauen Inhalt des Einschreibens beinhalten muß.


    Sollte alles okay sein dann ists gut, wenn nicht hast Du einen wichtigen Zeugen.



    Schreib Ihm diese Vorgehensweise und teile Ihm mit das dies Deine letzte Email an Ihm sein wird,
    und Du den Emailverkehr damit einstellst und auch keine weitere Email mehr an Ihm sendest oder von Ihm beantwortest.
    Sollte er Dir drohen oder sonst etwas, einfach ignorieren, es läuft zu Deinen Bedingungen oder gar nicht.


    Wie gesagt ich hätte von vorneherein nichts gemacht, Deine Bilder waren in Ordnung er hat gesehen was er bekommt
    und die ganze Summe ist nur eine Bagatelle wegen der sich bestimmt kein Anwalt dieser Sache annimmt.

  • Also ich kenne diese "Drei-Objekte-Regel" auch eher aus der Immobilienbranche.


    Egal, mach`s, wie Tristan es geschrieben hat, das ist genau der richtige Weg.


    Im Übrigen bin auch ich der Ansicht, daß dieser Typ die Nummer nicht zum ersten Mal durchzieht. Dafür hat er doch ein zu gutes Halbwissen darüber, welche "Rechte" er angeblich hat.


    Außerdem wärest Du selbst dann, wenn Du tatsächlich zur Rücknahme verpflichtet wärest, lediglich zur Rückabwicklung Zug-um-Zug verpflichtet, also keineswegs - so wie er verlangt - zur Vorleistung. Wenn er sich seiner Sache sicher wäre, dann könnte bzw. müßte er bspw. die Münzen per Nachnahme zurücksenden.


    Fauler Kunde !!!
    Auf keinen Fall von seinem Halbwissen und seine Drohungen einschüchtern lassen :!:


    Gruß,
    Goldelefant

  • Du unternimmst gar nichts mehr. Deine Angebote waren mehr als fair !


    Wenn er nicht will, warte ab und lass ihn klagen oder was auch immer.


    Wenn er einen Mahnbescheid gegen Dich erlässt , dann gehe fristgemäß dagegen vor. Da reicht es drauf zu schreiben, dass man dem Antragsteller nichts schuldet und ihn fristgemäß zurück zu senden.


    Kein Kontakt mehr, einfach Schluss und aus, der verwendet Deine mails zum Schluss noch gegen Dich, so er einen Anwalt findet, der für ca. 70 € Streitwert tätig wird.


    Mehr ist dazu nicht zu sagen.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • PROBLEM:
    Seit meiner Schilderung in Post 1 kamen nun folgende Mails hinzu:


    13.8.2010 Er pocht auf das Rückgaberecht bei Privatverkäufen und will die Portokosten inkl. Kaufpreis erstattet haben.

    soll er doch Pochen wie er will, deine Angebote zur Rücknahme waren mehr als fair, und nicht einmal notwendig. Wenn er nicht bereit ist die Rückgabe zu deinen Konditionen durchzuführen lässt er es halt. Und ich würde keinesfalls zuerst das Gelb überweisen, wer weiß welche Münzen du dann bekommst, bzw. ob du überhaupt welche bekommst.


    Du bist Privatverkäufer, das war in dem Forum am Thread genau beschrieben, und selbst wenn du gewerblich handeln würdest (was er dir erstmal nachweisen muss) bist du nicht zur Rücknahme verpflichtet da bei Waren, deren Preise den Finanzmärkten unterliegen kein Widerruf möglich ist.


    Und die 3 Objekte-Regen kann er sich dahin schieben wo die Sonne nicht scheint.


    Ich frage mich auch wie er auf die Idee kommt Schadensersatz verlangen zu können. Selbst wenn du gewerblicher Verkäufer wärest müsste er zuerst die Münzen zurücksenden bevor er sein Geld zurück erhält. Du musst die Möglichkeit haben die Ware (Münzen) auf (Ab)Nutzung prüfen zu können und erst danach das Geld zurück erstatten. Mir ist auch kein Händler bekannt der es anders handhabt.


    Das ist meine Meinung.


    Ich würde wie folgt vorgehen und eine letzte E-Mail schreiben (ich hätte das Theater schon früher beendet):
    Wenn du die Münzen zurücknimmst dann nur in der von dir vorgeschlagenen Reihenfolge (also zuerst die Münzen zurück und dann das Geld).
    Die Versandkosten, soll auf jeden Fall er übernehmen. Da würde ich gar nicht weiter diskutieren.
    Ihm klipp und klar mitteilen, dass das deine letzte E-Mail ist und er darauf eingehen kann oder es lassen kann. Jede weitere E-Mail würde ich ignorieren und sofern er weiter versucht dir zu drohen würde ich eine Anzeige wegen Nötigung in Betracht ziehen und ihm das auch mitteilen.

  • Mahlzeit,


    wenn ich sowas lese geht mir die Galle über und gebe Sylvi recht: besonders übles Exemplar.


    Du als Verkäufer hast Dich m.M.n. rechtlich und moralisch tadellos verhalten.


    Seine Argumentation geht m.M.n. von falschen Voraussetzungen aus und ist nicht haltbar. Vom rechtlichen Standpunkt sollte Dir keiner etwas können, die Folgen einer etwaigen Einstufung als Gewerbetreibender mußt Du für Dich selbst abklären. Ich denke da jetzt nicht an irgendeinen Hannepampel mit 64€, sondern eher an ertrags- und umsatzsteuerrechtliche Folgen.


    Abseits des rechtlichen Feldes würde ich es persönlich aus Prinzip darauf ankommen lassen. Vor allem in einer relativ eindeutigen Situation wäre ich neugierig auf den nächsten Schritt.


    Meinen Vorrednern muß ich allerdings widersprechen, was die Usancen bei Rechtsanwälten angeht.
    Ein Anwalt lebt von seinem Beruf. Es ist nebensächlich von wem er bezahlt wird, von seinem Mandanten (Prozeß verloren) oder von der gegnerischen Partei (Prozeß gewonnen). Das Honorar landet definitiv auf dem Konto der Sozietät.
    Grundsätzlich passiert das, was der Mandant nach eingehender Beratung wünscht.
    In diesem - unter Berücksichtigung der Darstellung des Sachverhaltes - Fall sollte m.M.n. ein Anwalt dem Käufer von einer etwaigen Klage abraten. Will der Käufer trotzdem klagen, klagt man eben.
    Liebe Grüße,
    Sheqalim (die auch zerkratzte Kilo-Münzen kauft [smilie_blume] )

Schriftgröße:  A A A A A