Wow, da hast Du Dir ja ein ganz übles Exemplar eingefangen.
Wenn Du Dir sicher bist, daß er Dir nach § XYZ nichts vorwerfen kann, dann würde ich ihm anbieten, daß er die
Münzen zurückschickt und Du ihm nach deren Erhalt alle Kosten erstattest.
Dann wartest Du einfach ab.
Entweder er macht's oder er sieht sein Geld nicht wieder.
Ich denke, wenn Du das Geld an ihn wie gefordert überwiesen hast, kannst Du bis zum Sanktnimmerleinstag auf
Deine Münzen warten.
Es sieht so aus, als wenn er derartige Deals profimäßig durchzieht.