Achtung!!!! Betrug bei Ebay Kleinanzeigen

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    Angenommen mir schuldet jemand 5.000 € und ich habe einen durchschnittlichen Steuersatz von 30 %, dann senke ich mein zu versteuerndes Einkommen um 5.000 € und spare somit 1.500 € Steuern. Bleiben mir immer noch von den ursprünglichen 5.000 € 3.500 € Miese. Als "kaum etwas" würde ich das nicht gerade bezeichnen.



    Ich schrieb ganz deutlich von - Gewerbetreibenden und Bilanz - Soweit ich weiß werden nicht eintreibbare Forderungen da zur Gänze direkt von der Steuerschuld abgezogen und möglicherweise sogar als Schuldvortrag mit ins nächste Jahr genommen. Da bin ich mir aber nicht völlig sicher (Kein Steuerberater hier? )


    Wie sich das bei Privatos, also Einkommensbeziehern verhält, weiß ich nicht, schrieb ich auch nix drüber.



    Dauernörgler und Dauermeckerer sind nichts anderes als Hamster im Rad - den ganzen Tag beschäftigt und kommen doch nicht von der Stelle.

    Einmal editiert, zuletzt von quinchu ()

  • Ich schrieb ganz deutlich von - Gewerbetreibenden und Bilanz - Soweit ich weiß werden nicht eintreibbare Forderungen da zur Gänze direkt von der Steuerschuld abgezogen und möglicherweise sogar als Schuldvortrag mit ins nächste Jahr genommen. Da bin ich mir aber nicht völlig sicher (Kein Steuerberater hier? )


    Wie sich das bei Privatos, also Einkommensbeziehern verhält, weiß ich nicht, schrieb ich auch nix drüber.



    Das ist ja mal ein cooler Gedanke: Anstatt beispielsweise 250.000 Euro Steuern zu zahlen, kauft man sich dann ein Auto für 200.000, macht eine Firmenparty für 40.000 Euro und für 10.000 Euro lädt man Geschäftsfreunde zu MC Donalds ein - und schwups sind die Steuerschulden getilgt ! Du glaubst nicht im Ernst daran, oder ? Abesetzbar (von der Steuer) bedeutet nicht abziehbar !

  • Das ist ja mal ein cooler Gedanke: Anstatt beispielsweise 250.000 Euro Steuern zu zahlen, kauft man sich dann ein Auto für 200.000, macht eine Firmenparty für 40.000 Euro und für 10.000 Euro lädt man Geschäftsfreunde zu MC Donalds ein - und schwups sind die Steuerschulden getilgt ! Du glaubst nicht im Ernst daran, oder ? Abesetzbar (von der Steuer) bedeutet nicht abziehbar !


    Was hat das denn mit einer nicht eintreibbaren Forderung zu tun? Ist hier wieder Autisten Party? ZUM DRITTEN MAL schreibe ich jetzt das ich nicht genau weiß wieweit nicht eintreibbare Forderungen berücksichtigt werden und dass ich über FIRMEN rede.


    Das eine nicht bezahlte Rechnung bei einfacher Einnahme / Überschuß Rechnung sowieso in GANZER SUMME das Betriebsergebnis mindert und somit deutliche Steuervorteile auslösen kann, ist sowieso klar.


    Beispiel - du schreibst Rechnungen für 500.000 € und hast dagegen Kosten von 400.000 € blieben einfach gesagt 100.000 zu versteuernder Ertrag. Werden jetzt z.B. 25.000 nicht bezahlt, hast du nur noch 75.000 zu versteuern.
    Bei angenommenen 30% sind also einerseits 30.000 € Steuern zu zahlen, andererseits nur 22.500 - 7.500 gibt es also alleine auf diese Art "zurück"


    Da geht es jeder oHG schon mal besser als einem privaten Schuldner.


    In Gänze sollte der Effekt sogar noch größer sein, da ich für den Einkauf zu dieser nicht bezahlten Rechnung aus meinem Beispiel ja vielleicht noch Mehrwertsteuer abgeführt habe - die gibt es nämlich auch noch zurück, und wenn ich für diese offenen 25.000 aus meinem Beispiel keine 19% kassiert habe.


    Habe ich also für den Einkauf zu dieser offenen RG zum Beispiel 3.000€ MwSt gezahlt, aber die etwa 5.000 Mwst zur 25.000 € Rechnung nicht kassiert, gibt es die 3.000 auch noch zurück.



    Das ist Fakt. Die Frage (die ich auch im Moment nicht beantworten kann) ist einfach ob diese nichteintreibbare Forderung in voller Höhe oder irgendwie Prozentual noch weiter in der Bilanz geltend gemacht werden kann.


    Du kannst sogar für laufende Verfahren die noch ohne Ergebnis sind eine Drohverlust Rückstellung bilden - das kann ein Lohnsklave auch nicht machen und - natürlich mindert ein Auto, von der Firma GEKAUFT den Gewinn, ebenso wie eine Betriebsfeier - allerdings nur den Gewinn vor Steuern.

  • Es wäre zu überlegen : Wer im Forum Kaufen oder Verkaufen möchte, sollte sich zuvor Verzifizieren beim Mod. Mit vollem Namen und einer frischen Rechnung als Wohnsitznachweis. Im Falle etwaiger unstimmigkeiten kann man sich die Adresse abgleichen lassen ob sie stimmt. (geht das rechtlich?)


    Zur Not würde Ich dann mal rüberfahren zum Säumigen mit ein paar Freunden ( quasi ein Ausflug ins blaue Auge,)


    Ansonsten muss man echt aufpassen wenn es zu günstig wird

  • Es wäre zu überlegen : Wer im Forum Kaufen oder Verkaufen möchte, sollte sich zuvor Verzifizieren beim Mod. Mit vollem Namen und einer frischen Rechnung als Wohnsitznachweis. Im Falle etwaiger unstimmigkeiten kann man sich die Adresse abgleichen lassen ob sie stimmt. (geht das rechtlich?)

    [smilie_happy]


    Zitat

    Zur Not würde Ich dann mal rüberfahren zum Säumigen mit ein paar Freunden ( quasi ein Ausflug ins blaue Auge,)


    Ansonsten muss man echt aufpassen wenn es zu günstig wird


    [smilie_happy]


    Ist heute schon der erste April? :hae:


    Klaro! Wer EM hat, lässt sich auch mal eben so einfach von ein paar "Russian-Inkasso-Bullen" terrorisieren! :thumbup: Is ja lustig!


    Das möchte ich sehen und die Ausweise auch gleich, aber mit Kopie und Hinterlegung! [smilie_happy]


    Gruss


    bettel

    Important information of the German "Propaganda Ministry":


    - Gold ist ein barbarisches Relikt und man kann es nicht essen!
    - Gold bringt keine Rendite und auch keine Zinsen!
    - Gold kann fallen und außerdem ist Gold böse!
    - Gold kann verboten werden, um das Volk zu schützen!


    - Mehr als 1000 Gründe die für Geld sprechen: "Hier ist Ihr Geld sicher (FBL)!" :D

  • Nachdem ich diesen Beitag vor ca. 5 Monaten verfasst habe ,möchte ich einen kurzen Abschlußbericht geben.
    Ausser zusätzlichen nicht unerheblichen Kosten ,einen ziemlichen Zeitaufwand und Rennerei und Geduldsproben wurde die Anzeige heute von der Staatsanwaltschaft eingestellt ,da sich der Fall nur geringfügig auf das zu erwartende Strafmaß auswirken würde.
    Da sich allein meine Forderungen auf mehrere tausend Euro belaufen,und noch andere Forumsmitglieder geschädigt sind ,frage ich mich was diese Person angestellt haben könnte,das man das als geringfügig erachten könnte.
    Haben meine ;;Leidensgefährten,,, die gleiche Nachricht , von der Staatsanwaltschaft, bekommen? (Antwort per PN)
    Beigefügter Anhang

  • Nachdem ich diesen Beitag vor ca. 5 Monaten verfasst habe ,möchte ich einen kurzen Abschlußbericht geben.
    Ausser zusätzlichen nicht unerheblichen Kosten ,einen ziemlichen Zeitaufwand und Rennerei und Geduldsproben wurde die Anzeige heute von der Staatsanwaltschaft eingestellt ,da sich der Fall nur geringfügig auf das zu erwartende Strafmaß auswirken würde.
    Da sich allein meine Forderungen auf mehrere tausend Euro belaufen,und noch andere Forumsmitglieder geschädigt sind ,frage ich mich was diese Person angestellt haben könnte,das man das als geringfügig erachten könnte.
    Haben meine ;;Leidensgefährten,,, die gleiche Nachricht , von der Staatsanwaltschaft, bekommen? (Antwort per PN)
    Beigefügter Anhang

    D.h.??! Du bleibst auf deinem Schaden voll sitzen??! :wall: :wall:


    Ich habe diesen Faden im Laufe der Monate immer wieder verfolgt und der Schaden, der verursacht wurde, liegt doch deutlich über 10.000 Euro?!... das sit doch kein Kavaliersdelikt.... vielleicht sollte man von einer ehrbaren Arbeit absehen und auch sowas machen...scheint sich ja zu lohnen, wenn man da dann keine großartigen Strafen erwarten muss :wall: :wall: :wall:


    Melde die doch noch beim Finanzamt - damit die auch ein "wenig" Ärger haben! :thumbup:

  • Also meine bescheidenen Rechtskenntnisse dazu:


    Das Strafverfahren dient ja dazu, dass der Täter eine Strafe (Knast oder so) bekommt. Die Kohle muss man versuchen im Zivilprozess zu bekommen. Das ist sicher einfacher wenn der Täter im Strafverfahren verurteilt wurde. Allerdings bekommt man dass ja gar nicht mit, wenn man keine Info der Staatsanwaltschaft bekommt oder die einfach sagen: "war ja nicht so schlimm".


    Goldelefant oder jemand anders aus der Branche kann meine Anmerkungen ja ggf. berichtigen.

  • Ich bin dabei einen Titel zu erwerben ,naja ,ich bin schon sehr lange dabei,das dauert bis es alle nötigen Instanzen durchlaufen hat, möglicherweise kann ich dann meine Ansprüche,wenn auch nicht im vollen Umfang an ein Inkassounternehmen verkaufen,die haben dann ganz ander Möglichkeiten an das Geld zu kommen.
    Mir geht es in erster Linie darum das die Dame nicht ungeschorren davon kommt,im Geiste habe ich das Geld schon lange abgeschrieben ,wenn doch ein Teil zurückkommt ist es gut,es verschafft mir einfach ungemeine Befriedigung,wenn ich weiß das sie damit nicht durchkommt und das Inkassobüro sie immer wieder nervt,denn die werden nicht so schnell aufgeben ,wie vielleicht ich.

  • Ich denke, dass mit dem Brief der Staatsanwaltschaft gemeint ist, dass der Beschuldigte eh ein beträchtlich höheres Strafmaß zu erwarten hat, und dabei dein Fall keine Rolle spielt.


    Dein Geld, dass der Beschuldigte in betrügerischer Absicht einbehalten hat, musst du auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen. Das hat mit dem strafrechtlichen Prozeß nichts zu tun.


    Viele Grüße
    Goldmaid

  • Goldmaid: "Ich denke, dass mit dem Brief der Staatsanwaltschaft gemeint ist, dass der Beschuldigte eh ein beträchtlich höheres Strafmaß zu erwarten hat, und dabei dein Fall keine Rolle spielt."


    [smilie_blume] so verstehe ich die nachricht der staatsanwaltschaft auch!


    glitzererde
    8)

    „Das höchste Zeichen von Intelligenz ist der Zweifel."
    Francois Mauriac, 11.Okt.1885 – 1.Sep.1970, franz. Schriftsteller

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