Ab wann liegt ein gewerblicher Edellmetallverkauf vor...?

  • ...seine Produkte nicht so lange im Bestand, sondern wird in der Regel ein Interesse daran haben, die Produkte möglichst kurz im Lager zu haben. Der gewerbliche Händler kauft ein, um "mit Gewinnerzielungsabsicht" zu verkaufen.


    Der private Investor kauft und lässt liegen und überlegt es sich irgendwann anders und verkauft es. Nach einem Jahr ist es steuerfrei. Die Kunst liegt darin, dies dem Finanzamt klar zu machen und den Spagat zwischen Recht haben und Recht bekommen hinzukriegen :)

  • Die Kunst es dem FA klarzumachen.
    Wenn Du eine böse Steuerprüfung mitgemacht hast wüßtest Du das das blödsinn ist.
    Die behaupten und Du mußt beweisen.
    Was Sie können nicht belegen, wo das Geld herkommt, da versteuern wir.....
    So geht das.
    Bei einem Gold/Silberpeak sind wir alle Feinde des Systems, die es zu bekämpfen gilt.!!!
    und Rechtsprechung kann man ändern. Das geht sehr schnell-siehe Rückwirkende Änderungen bei Medienfonds-

  • Reicht bei Privatkäufen ein Kontoauszug für den Transferbeweis zum Stichtag? Betreff: 2xkg AG Barren


    Ich glaub das einfach nicht. [smilie_happy]


    Leg die Barren vorher unbedingt bei Deinem zuständigen Bewährungshelfer Finanzbeamten vor. Nicht dass Du noch Steuern für falsche Silberbarren bezahlen musst. :D

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Danke auch. Ich sitze im Rollstuhl und komme nie wieder zu Geld, also könnte meine Angst irgendwo ins Fettnäppchen zu treten berechtigt sein.


    Ich habe vor Jahren auf einige User hier gehört, die Anonyme Käufe empfohlen. Jetzt habe ich keine Quittungen für 5 Barren da ich auf den Kontoauszügen xyz vermerkte.

  • Danke auch. Ich sitze im Rollstuhl und komme nie wieder zu Geld, also könnte meine Angst irgendwo ins Fettnäppchen zu treten berechtigt sein.


    Ich habe vor Jahren auf einige User hier gehört, die Anonyme Käufe empfohlen. Jetzt habe ich keine Quittungen für 5 Barren da ich auf den Kontoauszügen xyz vermerkte.


    berechtigte frage,egal ob s jetzt um 5 barren geht oder was anderes...hier im forum wird viel gehandelt..und sicher ohne rechnung :whistling:

  • Danke auch. Ich sitze im Rollstuhl und komme nie wieder zu Geld, also könnte meine Angst irgendwo ins Fettnäppchen zu treten berechtigt sein.


    Ich habe vor Jahren auf einige User hier gehört, die Anonyme Käufe empfohlen. Jetzt habe ich keine Quittungen für 5 Barren da ich auf den Kontoauszügen xyz vermerkte.


    Das wird doch höchstens zum Problem, wenn der Silberpreis Eichelburgsche Dimensionen erreicht und Du losziehst, um mit den 5 Barren ein ganzes Haus zu kaufen. Ansonsten fallen solche Summen niemandem auf. Selbst wenn sich der POS noch verdreifacht nicht. Wer nicht gerade Freiberufler oder Gewerbetreibender ist, bei dem fallen auch Geldeingänge auf Konto z.B. nach Verkauf an online-Händler nicht auf, schon garnicht in den Größenordnungen. Ums kurz zu machen: Da kräht kein Hahn nach, auch nicht der Finanzamtshahn.


    Wenn doch, dann ist der Kontoauszug zumindest ein Indiz.

  • Danke auch. Ich sitze im Rollstuhl und komme nie wieder zu Geld, also könnte meine Angst irgendwo ins Fettnäppchen zu treten berechtigt sein.


    Ich habe vor Jahren auf einige User hier gehört, die Anonyme Käufe empfohlen. Jetzt habe ich keine Quittungen für 5 Barren da ich auf den Kontoauszügen xyz vermerkte.

    Keine Angst, wenn Du da überwiesen hast ist der Empfänger ermittelbar. 8) Egal was in der Verwednung steht

  • Wenn Du Deine 5 (oder auch 20) Barren komplett oder einzeln verkaufst interessiert das niemanden.


    Wenn Du DIr jedoch von den Barren 1000 Silbermedallien prägen läßt oder die Barren in 1000 Teile zersägst und diese einzeln über Ebay vertickst zählst Du als gewerblicher Händler.


    Unzensammler mit hunderten oder tausenden von Einunzern leben da evtl-. gefährlicher wenn Sie Kasse machen und jede Unze einzeln verkaufen.


    Genaugenommen könnte man sicherlich schon jeden 2. User hier der übers Forum, hood und die Bucht verkauft als gewerblich einstufen. Sowohl vom Umsatz her als auch von der Anzahl der Transaktionen. Das ist sicherlich auch ein Grund dafür daß einige weg von der Bucht gehen und über die Foren verkaufen.

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    U.a. erfolgreich gehandelt mit: absolut beginner, galabau, audibeni, Ladiba..... Meine Bewertungen


  • Silbersüchtig, "Weiterverarbeitung" ist nicht unbedingt ein Kriterium.


    Sorry wenn das falsch rüberkam, ich bezog das nicht auf weiterverarbeiten sondern auf die Anzahl derVerkäufe.


    5 oder meinetwegen auch 20 Verkäufe sind in der Regel unbedenklich, 1000 Verkäufe kurzfristig oder monatlich eine zweistellige Verkaufsanzahl über einen längeren Zeitraum hinweg können dagegen durchaus zur gewerblichen Einstufung führen. Es gibt sogar Fälle in denen 50 Verkäufe im Jahr schon als gewerblich eingestuft wurden. Teilweise ist das berechtigt, teilweise sind die Begründungen des FA für einen halbwegs normal denkenden Menschen nicht nachvollziehbar.


    In dem hier erwähnten Fall des Sammlerehepaares würde ich auch von einem gewerblichen Handel ausgehen, jedoch ist die Begründung des Gerichtes dafür für mich nicht nachvollziehbar. Der Richter argumentierte damit daß alleine schon das Fotografieren der Artikel sowie das Ersgtellen der Artikelbeschreibungen für die Buchtangebote für den gewerblichen Charakter ausreicht.

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  • Hallo Soulstorm,

    Zitat

    Ich habe vor Jahren auf einige User hier gehört, die Anonyme Käufe empfohlen. Jetzt habe ich keine Quittungen für 5 Barren da ich auf den Kontoauszügen xyz vermerkte.

    Ich habe Verständnis für deine Sorgen, aber das anonyme Kaufen hast du falsch verstanden. Bei einem gewerblichen Händler bedeutet anonym ein Tafelgeschäft (Ladengeschäft). Das heißt aber nicht, daß du keinen Kaufbeleg vom Händler bekommst. Ein gewerklicher Händler kann unter 15.000 Euro noch auf deine Adressdaten verzichten, da er dazu gesetzlich (Geldwäsche) nicht verpflichtet ist. Selbst bei Kauf von Privat würde ich bei einem anonymen Einkauf auf Belege bestehen (was sollte dieser eigentlich als nötigste Info enthalten?). Gut, das schränkt den Markt etwas ein, aber als Eigentümer möchte ich ausgewiesen sein und mich abgesichert wissen.


    Die oft geschilderten Fälle der Beweislastumkehr in FA Angelegenheiten deuten stark auf das Abdriften in einen Unrechtsstaat hin. Normalerweise sollte in dubio pro reo gelten und das auch für Steuerhinterzieher. Dies bedeutet, im Zweifel für den Angeklagten, denn besser einen Schuldigen laufen lassen, als einen Unschuldigen zu bestrafen. Nichts anders steckt hinter diesem Grundsatz.

  • Hallo Patronus,

    Zitat

    cu DL...auch wenns nur Käse ist

    Du vergibst dir nichts, ein paar Perlen vor die Säue zu werfen ;) . Ich traue dir Erfahrung und Sachverstand in diesem Thema zu. Das Ganze würde dich etwas Überwindung und ein wenig Zeit kosten, uns zu erleuchten. Das magst du aber nicht, gell?

  • Das magst du aber nicht, gell?

    Glaub ich nicht.


    Romario hat doch bereits oben (Beitrag 7 des Threads) das Urteil rein gestellt.


    Und die Spekualtionsfristen sind auch bekannt.


    Außerdem kennt heute niemand die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Verkaufs !


    Alles andere ist reine Spekulation.


    Versuch acht kluch :D Kann aber eben auch nach hinten los gehen, siehe Urteil.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


    Einmal editiert, zuletzt von ECU ()

  • Genaugenommen könnte man sicherlich schon jeden 2. User hier der übers Forum, hood und die Bucht verkauft als gewerblich einstufen. Sowohl vom Umsatz her als auch von der Anzahl der Transaktionen. Das ist sicherlich auch ein Grund dafür daß einige weg von der Bucht gehen und über die Foren verkaufen.

    Ich denke, das das Finanzamt das kleinere Übel ist, die scannen eher nach bestimmten Verkaufsverhaltensmuster in höheren Umsatzregionen (s. Beispiel 3 Jahre, 1.200 Verkäufe, jährlich 20. - 30.000 € Umsatz, umgerechnet täglich 1 Auktion sieht für mich auch gewerblich aus). Eher sehe ich die Gefahr in argwöhnischen Münzhändlern und die größte Gefahr liegt bei den Usern mancher Foren. Auf em.....n.de gibt es mehrere Threads, in denen die User freiwillig (vermeintliche) gewerbliche Händler und/oder Copyright-Verletzer öffentlich an den Pranger stellen und so ihrer "gerechten Strafe" entgegenfiebern. Augen auf beim Eierkauf. ;)

  • @ ballerina
    der Vergleich mit Aktien hinkt ziemlich, hier gibts die Abgeltungssteuer und keine Spekulationsfrist mehr.


    Wobei für mich noch einige Fragen offen sind. Angenommen, ich kauf als Altersvorsorge Silberbarren, jeden Monat 3 Stück und im Alter verscherbel ich wieder jeden Monat 3 Stück (in der Richtung denken hier sicher viele).
    Ich verkauf ja dann regelmäßig und es kommt auch ne nette Summe im Jahr zusammen (brauch ich ja auch für meinen Lebensunterhalt).
    Ist das wegen der Regelmäßigkeit und der hohen Summe dann gewerblich?
    Eigentlich habe ich ja keine Gewinnabsicht, ich will nur nicht, dass mein sauer verdientes Papiergeld eines Tages in Schall und Rauch aufgeht.


    Würde mich dennoch nicht wundern, wenn das FA hier gewerbliche Tätigkeit unterstellt. Sozusagen zur Abschreckung, damit nicht noch mehr Leute auf die blödsinnige Idee kommen, Riester und Konsorten die kalte Schulter zu zeigen.

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