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TOTALÜBERWACHUNG DES ZAHLUNGSVERKEHRS
Der geräuschlose Tod des Bankgeheimnisses
Von Thomas Hillenbrand
Am 1. April 2005 löst sich das Bankgeheimnis in Luft auf. Mit einem weitreichenden Gesetz hat Finanzminister Hans Eichel dafür gesorgt, dass Fiskus, Sozialbehörden und Arbeitsämter die finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers ausschnüffeln dürfen - ohne Anfangsverdacht, ohne richterliche Erlaubnis und ohne dass die Betroffenen je davon erfahren.
Steuerbescheid: Klandestines Schnüffelsystem ohne Kontrollen
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DPA
Steuerbescheid: Klandestines Schnüffelsystem ohne Kontrollen
Hamburg - Für Hans Eichel war im vergangenen Jahr schon am 19. Dezember Weihnachten. Kurz vor Heiligabend hatte der Bundestag noch hastig das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit durchgewunken und dem SPD-Politiker die wohl schönste Gabe beschert, die sich ein klammer Finanzminister wünschen kann: Den vollständigen und schrankenlosen Zugriff auf Konto- und Depotinformationen aller deutschen Steuerzahler.
Mit dem beispiellosen Gesetz, das in wenigen Monaten in Kraft tritt, will die rot-grüne Bundesregierung der Steuerhinterziehung endgültig den Garaus machen. Dazu hebelt die Regierung das ohnehin bereits arg durchlöcherte deutsche Bankgeheimnis vollständig aus. Dass bei der Holzhammer-Aktion der Datenschutz und die rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit unter die Räder kommen, nimmt Berlin in Kauf.
Ab April 2005 erhalten die Finanzämter Zugriff auf die Kontodaten aller Bürger. Bei der Frankfurter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können sie dann jederzeit abfragen, wer wo Geld liegen hat. Der Abruf offenbart, welche Konten, Wertpapierdepots, Ander- oder Treuhandkonten sowie Verfügungsberechtigungen ein Steuerzahler unterhält. Im Fachjargon wird diese Kontenübersicht als Stammdatensatz bezeichnet.
Das von Eichels Juristen konzipierte Verfahren hätte sich George Orwell kaum besser ausdenken können: Einen konkreten Verdacht oder eine Begründung braucht der Fiskus nicht vorzuweisen. Der Bespitzelte muss zu keinem Zeitpunkt über die Schnüffelaktion informiert werden. Auch die Bank erfährt nichts. Denn alle Institute werden online vom der BaFin angezapft, die in einem Datenpool namens Konten-Evidenz-Zentrale (KEZ) tagesaktuell alle deutschen Kontodaten bereithält.
Beschwerde in Karlsruhe
Das ist ungefähr so, als wenn die Polizei einen Zweitschlüssel zu sämtlichen Wohnungen erhielte - mit der Begründung, jedermann sei mutmaßlich Besitzer von Diebesgut, illegalen Drogen oder Raubkopien. Nirgendwo im westlichen Europa hat der Staat vergleichbare Kompetenzen. Eichels System, schimpft denn auch ein Banker "ist das, was Stasi-Chef Mielke gerne gehabt hätte, sich aber nicht leisten konnte". Der renommierte Steuerrechtsprofessor und Anwalt Gunter Widmaier hält den Schnüffelparagraphen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: "Das macht den unbescholtenen Bürger kaputt." Der Jurist hat im Auftrag der im Kreis Borken ansässigen Volksbank Raesfeld zwei Verfassungsbeschwerden eingelegt.
Das Verdikt des höchsten deutschen Gerichts erwartet Widmaier Anfang 2005. Das Finanzministerium glaubt indes an die Verfassungsmäßigkeit seines Gesetzes. Schließlich sei der Entwurf von "Hunderten Juristen geprüft" worden, so ein Sprecher. Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte habe die Regelung zudem ausdrücklich begrüßt.
Auch der Norddeutsche Genossenschaftsverband macht gegen den Online-Zugriff mobil. Ein Gutachten, das die Vertretung der Genossenschafts- und Raiffeisenbanken bei dem Hamburger Rechtswissenschaftler Erich Samson in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Schluss, dass die Regelung aus "vielfältigen Gründen als eindeutig verfassungswidrig anzusehen" ist. Dass der Bankkunde zu keinem Zeitpunkt von der Ausspäh-Aktion erfahre, verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die von Karlsruhe etwa im Rahmen eines Urteils zur Volkszählung von 1983 aufgestellten Anforderungen für eine Datenerhebung derartigen Umfangs würden "nicht im Ansatz erfüllt". Damals hatte das Gericht entschieden, dass der Staat nicht unverhältnismäßig viele Daten über seine Bürger sammeln darf.
Während der Fiskus ab April eine Liste der Konten (Stammdatensatz) jedes Bürgers anfordern kann, bleibt den Steuerbeamten der schrankenlose Zugriff auf einzelne Kontenbewegungen laut Gesetzestext weiter verwehrt. Um die einsehen zu dürfen, muss ein konkreter Verdacht vorliegen. Kathrin Berberich, Justiziarin des Norddeutschen Genossenschaftsverbandes, rechnet jedoch damit, dass auch diese weiterführenden Informationen nunmehr leicht einsehbar sind. "Die Beamten brauchen einen Verdacht, aber den können sie sich fortan ganz einfach stricken", so Berberich. Der Fiskus müsse nur ein Konto finden, dass nicht in der Steuererklärung auftaucht - das des Kegelclubs zum Beispiel. Schon läge ein Grund vor, alle Kontotransaktionen zu durchleuchten. "Bei solch laxen Anforderungen", schimpft Berberich, "können wir die Daten auch gleich auf die Straße legen".
Schweigen am Main
Anders als die kleineren Institute halten sich Großbanken wie Deutsche Bank Chart zeigen oder Commerzbank Chart zeigen mit Kritik an der Aushöhlung des Bankgeheimnisses auffällig zurück. Denn vordergründig dient das Gesetz schließlich dem Kampf gegen Geldwäscher und Terroristen - nur ungern möchten die Banker den Eindruck erwecken, dass sie bei diesem hehren Ziel mauern. Doch in Wirklichkeit hat Eichels Rundumschlag nichts mit der Jagd auf große Fische zu tun. Steuerfahnder und Bundeskriminalamt können bereits seit 2002 auf die KEZ-Datenbank zugreifen, wenn sie eine schwere Straftat vermuten.
Das Steuerehrlichkeitsgesetz eröffnet diese Möglichkeit nun dem Finanzamt sowie einer Reihe weiterer Behörden, die in der einen oder anderen Weise mit Einkommenssteuer und Lohnzettel zu tun haben. Auch Arbeitsämter, Sozialbehörden, Familienkasse und BaföG-Amt können den Zugriff jederzeit nutzen - auch sie müssen keine Begründung anführen oder die Betroffenen informieren. Jurist Widmaier geht davon aus, dass sich die Ämter ihrer neuen Befugnisse vor allem bei der Durchführung des Hartz-IV-Gesetzes bedienen werden. Empfänger des Arbeitslosengelds II könnten so heimlich überprüft werden, ebenso wie deren Lebenspartner oder Verwandte. Das Gesetz, so Widmaier, "trifft nicht die Reichen, sondern vor allem die kleinen Leute".
Bundesfinanzminister Hans Eichel mit Geldbörse: Wohlverhalten durch geheimdienstartige Kontrolle erzwingen
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Bundesfinanzminister Hans Eichel mit Geldbörse: Wohlverhalten durch geheimdienstartige Kontrolle erzwingen
Bei genauerer Betrachtung fällt zudem auf, dass Eichels Novelle handwerklich unsauber formuliert ist - viele Fragen bleiben offen. Unklar ist beispielsweise, wie sich das Gesetz auf Geheimnisträger wie Notare auswirken wird. Letztere unterhalten für ihre Mandanten häufig so genannte Treuhand - oder Anderkonten. Diese werden von den Juristen verwaltet, wirtschaftlich berechtigt ist aber der Mandant. Über die Existenz solcher Konten muss der Notar Stillschweigen bewahren, ansonsten macht er sich strafbar. Diese Vertraulichkeit ist demnächst nicht mehr gewährleistet: Über die KEZ-Abfrage lässt sich problemlos herausfinden, wer bei wem Treuhandkonten unterhält. Der Vertrauensberuf Notar und auch andere Professionen werden ganz nebenbei schwer beschädigt.
Und das alles gratis
Was Finanzminister Hans Eichel ebenfalls freuen dürfte: Die lückenlose Überwachung aller 500 Millionen Konten und Depots kostet den Staat praktisch nichts. Die Kosten für die Online-Schnittstellen zur KEZ-Datenbank müssen die Banken selbst tragen. Und das für die Informationsvergabe zuständige Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird ebenfalls zu hundert Prozent von den Kreditinstituten finanziert. "Der Bankkunde", so Berbereich, "zahlt seine Überwachung letztlich selbst."