Silber auf Firmenkosten kaufen ?

  • Macht es Eurer Meinung nach Sinn, als Freiberufler zur Geldanlage Silber auf Firmenkosten kaufen ?


    Das Ziel wäre:
    1. die 7 oder 19 % Märchensteuer von Finanzamt erstattet zu bekommen
    2. durch die zusätzlichen Ausgaben das zu versteuernde Einkommen drücken (daß die "Firma" dadurch wertvoller wird, fällt ja erst einmal nicht auf)


    Es soll erst einmal nicht verkauft werden (also kein Handel).
    Wenn ich es wieder verkaufe, muß ich die MwSt. ans Finanzamt abführen und generiere Betriebseinnahmen - ist mir klar.
    Aber der Verkauf kann ja mit Verlust erfolgen, und wenn ich verkaufen muß, läuft der Laden so schlecht, daß ich die Einnahmen über die beiden betreffenden Jahre etwas egalisiere.


    'nen Steuerberater zum fragen habe ich nicht (lohnte sich bei dem bischen bisher nicht) und bevor ich das Finanzamt mit 'ner schriftlichen Anfrage aufschrecke, will ich mich erst einmal etwas schlau gemacht haben.


    Für mich stellen sich dabei erst einmal folgende Fragen:


    1. Da das Zeug sich ja nicht abnutzt, gibt's auch keine Abschreibung. (oder ? )
    Kann ich dann die ganze Summe im Jahr der Anschaffung als Ausgabe abziehen ?


    2. Wie läuft das in der Steuererklärung / EÜR ?
    Als "Finanzanlage" erfassen und dann ?
    Das einzig plausible wäre, die Summe als Abgang deklarieren und dann "Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter" ...
    In dem Fall könnte das ja in den Folgejahren sogar wieder aus der Liste verschwinden ?


    3. Was passiert, wenn ich "den Laden dicht mache" ? Dann habe ich es ja nicht verkauft :hae:


    Wäre schön, wenn jemand mit einschlägigen Erfahrungen (selbstverständlich rein informativ :rolleyes: ) etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.

    Otto Fürst von Bismarck: Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

  • ich bin zwar nicht vom Fach (also weder Steuerberater noch Finanzbeamter) will auch keine Beihilfe oder Beratung zu irgendwas leisten :rolleyes:
    aber grundsätzlich mag das zwar theoretisch so möglich sein, nur sind die bei den FA auch nicht vollkommen doof.
    das kann natürlich gut sein, dass Du da mit Deiner Umsatzsteuererkläung/EÜR/Bilanz erstmal durchkommst, aber ich denke spätestens beim Auflösen des Gewerbes bzw. des Silberbestandes werden da einiges Fragen auf Dich zukommen.
    Als Rücklage etc. wäre sowas evtl. denkbar, aber dadurch Umsatzsteuer sparen, später mit "großen Verlust" verkaufen oder einfach unter den Tisch fallen lassen wird wohl nichts werden.
    Da solltest Du Dich aber eher an einen Steuerfachmann wenden.

  • Ich antworte einfach mal "generell" - dies ist keine Rechtsberatung!


    Wenn jemand bilanziert, muß das im Geschäftsjahr erworbene EM "aktiviert" werden, diese Buchung wirkt folgendermassen:
    RAUS aus dem (unterjährig bebuchten) gewinnmindernden Konto Wareneinkauf - (bewirkt Minderung des Wareneinkaufs= gewinnerhöhend)
    und REIN ins Betriebsvermögen - erhöht die Aktiva der Bilanz (Vermögensseite)


    Wer "nur" eine Einnahme-Überschuß-Rechnung abgeben muß, kann das Silber z.B. als gewillkürtes Betriebsvermögen oder
    als Wareneinkauf ( je nach Branche!) in die Bücher nehmen. Bei Verkauf muß natürlich USt abgeführt werden und der Erlös
    erhöht das Jahresergebnis. M.E. ist diese Massnahme eine gute Idee, um fette Jahre magerer und magere Jahre fetter zu machen.


    Ob das ganze individuell sinnvoll ist, sollte man seinen Steuerberater fragen, falls vorhanden. Ansonsten seinen Bauch :D

    Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt :D (Albert Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Fisiko ()

  • Macht es Eurer Meinung nach Sinn, als Freiberufler zur Geldanlage Silber auf Firmenkosten kaufen ?

    Kommt auf deine Firmierung an.


    Wenn du als juristische Person (z.B. GmbH) Silber kaufst, dann bildest du Betriebsvermögen und kannst i.a.R. den Vorsteuerabzug problemlos vornehmen ... egal ob das FA das als Umlauf- oder Anlagevermögen einstuft.


    Bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmern wird zwischen Betriebs- und Privatvermögen unterschieden. Soll das Silber in das Betriebsvermögen einfließen, handelt es sich regelmäßig um "gewillkürtes Betriebsvermögen" (es sei denn deine Firma handelt damit). Die Anerkennung des FA (und somit die Vorsteuerabzugsfähigkeit) mußt du dir mit einer ordentlichen Dokumentation erarbeiten. Dabei muss für das FA ersichtlich sein, dass der Erwerb des Silbers für dein Unternehmen förderlich ist. Klingt einfach ... ist es in der Praxis aber nicht.


    Viel Spaß.

  • Das meiste was ihr schreibt kann ich betätigen. Ich kenne eine GmbH, die hat ihren Geschäftsführer in besseren Jahren und wegen der Finanzkrise beauftragt das Sichtguthaben zum Teil in G+S anzulegen. Als Absicherung gegen einen totalen Zahlungsausfall des Bankensystems. Lagerung im Bankschliessfach. (Macht hier keinen Unterschied, da das Finanzamt eh Kenntnis davon hat, wegen der Bilanzierung).
    Der Geschäftsführer erhielt den Auftrag mit dem Hinweis, dass zwischenzeitliche Verluste hinzunehmen wären, die Absicherung hätte Vorrang.


    Alles muss natürlich in der Bilanz aufgelistet werden, wird laut dem Steuerberater zum EK verbucht, d.h eventuelle Gewinne sind nicht in jeder Bilanz anzuführen (das widerspricht glaube ich der Aussage, dass etwas aktiviert werden müsste, s.o.). Das hat mich erst etwas gewundert, scheint aber korrekt zu sein, denn es ist seit mehreren Jahren gelebte Praxis.


    Bei einem Verkauf muss natürlich die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden, beim Kauf wurde sie jeweils erstartet. Hier ist eventuell auf das zu achten was Königswasser über 'Gewillkührtes Vermögen' schreibt. - Für die GmbH hat sich die Anlage bisher gelohnt.


    Wie Du bei einem Verkauf den Preis drücken willst ist mir ein Rätsel, denn Du wirst eine Rechnung vorweisen müssen. Weit wird die verkaufte Ware nicht vom entsprechenden Zeitwert abweichen können. Aber eine Verschiebung eines Gewinns durch eine Wertsteigerung - so es einen geben wird - aus einem Jahr in die nächsten sollte problemlos und legal erreichbar sein. Beim Verkauf wäre dann natürlich alles zum VK zu versteuern. Ist meiner Meinung nach ideal um schwächere Jahre auszugleichen, falls man es schafft sich in der Firma ein Polster aufzubauen. Und schützt vor einer 0,75 % Verzinsung bei Festgeld.

    Delphin
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    "Whee! This investing stuff is easy!"
    (Mogambo Guru)

  • Nachtrag....falls Du als Freiberufler bilanzierst deckt sich das weitestgehend mit einer Bilanzierung bei einer GmbH. Aber ich denke das verfahren wirts Du - ohne Steuerberater - vermutlich nicht anwenden.

    Delphin
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    "Whee! This investing stuff is easy!"
    (Mogambo Guru)

  • bei jeder Darmspiegelung , kommt der (verdacht)Neidfaktor zum vorschein ................... :D


    gerade bei Finanzämter , die enorm unter druck stehen Geld zu'treiben ;) von den WirtschaftsKleinGewinnlern :D


    wenn du Heute 100 Kilo Silber für 80.000,-€ rein nihmst in die Firmenanlage und die Preise in zwei,drei Jahre gefallen sind


    und es für 100Kilo nur noch im Notverkauf 35.000,-€ Brutto ,an der Tanke gibt :D


    (verdacht)da werden die dir das als Hobby auslegen und du darfst noch mal die damalige MWST ,extra zurück zahlen :D


    dein verlust kannst dann privat verbuchen als manlerntdochnieausimkriseneuropleitehaus.de :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • denn selbst im wirtschaftsfreundlichsten und menschlichsten Land Europas werden Finanzbeamte,wenn sie irgendwann mal aus ihrem Tiefschlaf aufwachen, richtiggehend hässig (auch bei Verdopplung des Preises,was ja wirklich keine grosse Kunst war.
    Aber selbst das überfordert die Typen; die denken wirklich nur in Fiat-Zetteln.
    Und jetzt stell Dir das mal in der BRD-GmbH vor.


    Deine Idee ist wirklich nicht neu,und funktionierte in den letzten Jahren sehr gut bei Tiefschlaf der Beamten.


    Ausweg z.B. per PN

  • würde ich Dich zunächst einmal gewähren lassen, den Betriebsausgaben- und den Vorsteuerabzug anerkennen und sämtliche Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festsetzen.


    Solltest Du innerhalb der nächsten vier Jahre keine nennenswerte Verkäufe aufzuweisen haben, würde ich Dir die Kollegen von der Betriebsprüfung auf den Hals hetzen, die dann mal das noch vorhandene Edelmetall in Augenschein nehmen und die Dokumentation der Bestände prüfen. Gibt es Fehler in der Dokumentation, hast Du ohnehin schon verloren. Aber auch mit guter Dokumention würden wir behaupten, dass mangels Verkäufen das Edelmetall nicht bzw. nicht mehr von Betriebsvermögen sei. In Abhängigkeit der Preisentwicklung würde es sich entweder um Liebhaberei handeln (wenn Preise zwischenzeitlich gefallen sind) mit der Folge der rückwirkenden Versagung des Betriesausgaben- und Vorsteuerabzuges (gibt dann noch lecker Zinsen) oder behaupten, dass nun ein betrieblicher Zusammenhang nicht mehr vorliegt und das Edelmetall nun in aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu entnehmen sei (wenn Preise zwischenzeitlich gestiegen sein sollten). Die Umsatzsteuer für die Entnahme wäre zu entrichten und es würde eine satte Betriebseinnahme anfallen. Spätestens jetzt wird sich ein Steuerberater für Dich lohnen. Wenn dieser nicht ganz auf der Höhe der Zeit sein sollte, bekommen wir keine Einigung hin und die Bescheide werden entsprechend erlassen und ggf. darfst Du das Edelmetall als Sicherheitsleistung für die Steueransprüche beim Finanzamt hinterlegen (deshalb die Inaugenscheinnahme). Schauen wir mal, wie die Finanzgerichte da alles beurteilen würden.


    Aber zum Glück bin ich im wahren Leben kein Finanzbeamter geworden. :D

  • Hatte mich auch schon mit dem Thema beschäftigt, hier mal Links zum im Forum geführten Diskussionen.


    Edelmetalle als Betriebsvermögen


    Warum der Silberpreis explodiert?


    Gruß


    Smithm

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Alles muss natürlich in der Bilanz aufgelistet werden, wird laut dem Steuerberater zum EK verbucht, d.h eventuelle Gewinne sind nicht in jeder Bilanz anzuführen (das widerspricht glaube ich der Aussage, dass etwas aktiviert werden müsste, s.o.).

    "Aktivieren" bedeutet, etwas in der Bilanz auflisten ;)


    Was Du meinst ist, dass nicht jedes Jahr der Wert des Silbers nachgezogen werden DARF (Gläubigerschutz)
    Wenn Du 2002 Silber für 5 Euro aktiviert hast, steht es auch heute noch mit 5 Euro in der Bilanz.
    Übrigens: Die einzigen, die die Werte nach oben ziehen dürfen sind Banken und Versicherungen, seit der Finanzkrise!!! :rolleyes: :rolleyes: [smilie_happy] [smilie_happy]

    Dieses Szenario ist durchaus denkbar. :!:

    Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt :D (Albert Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Fisiko ()

  • In Abhängigkeit der Preisentwicklung würde es sich entweder um Liebhaberei handeln (wenn Preise zwischenzeitlich gefallen sind) mit der Folge der rückwirkenden Versagung des Betriesausgaben- und Vorsteuerabzuges (gibt dann noch lecker Zinsen) oder behaupten, dass nun ein betrieblicher Zusammenhang nicht mehr vorliegt und das Edelmetall nun in aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu entnehmen sei (wenn Preise zwischenzeitlich gestiegen sein sollten).

    Beachte aber, dass die Anerkennung als Betriebsausgaben unabhängig von der Gewährung des Vorsteuerabzugs ist. Für letzteren ist zum Beispiel nicht einmal eine Gewinnerzielungsabsicht notwendig, eine Umsatzerzielungsabsicht reicht. Sonst könnten diese Einkaufsgemeinschaft-ohne-USt-GbRs gar nicht funktionieren (wenn sie überhaupt funktionieren).

  • @Fiasko, Danke für die Erklärung von 'aktivieren'.


    Mich hat die Bewertung um EK etwas gewundert, denn bei der Thematik Lagerhaltung, ist die Bewertung des Bestandes zum Zeitwert ja immer eine kritische Sache. Nach meinem Verständnis hat z.B ein Unternehmen seinen Bestand präzise zu bewerten. (Ausser Banken seit 2008)
    1. Also wenn z.B. es eine Metallblock der Grösse 40*100 cm einkauft, dann hatte dieser Block einen Preis von 50 €.
    2. Wird er dann zersägt und es werden ein paar Löcher reingebohrt, kommen die Arbeitskosten dazu und es sind 150 €.
    3. Dann kommen ein paar Ventile rein. 450 €
    4. die Steuerungselektronik 900 €. usw.


    Also auf jeder Stufe heisst es EK + Kosten und wenn Du jeweils 100 Stück im Lager hast, dann hat Dein Lager einen Wert von (50+150+450+900) * 100 = 155.000. Der Wert wird als Bestand aktiviert.


    Nun gibt es ja normalerweise (siehe Debitismus) keine Werte ohne einen Preis, d.h. da ein halbfertiger Motor nicht verkauft werden kann (normalerweise), besteht der Wert eines Artikels im Lager aus der Summe aller EK's der Materialien+ der Summe aller Erstellungskosten + der Summe - ggfs einer Abschreibung. Aber genau diese Berechnungsproblematik fällt bei einem 5 kilo Barren in Standardausführung eben so gut wie weg. Ein Tagespreis ist sofort ermittelbar und ein wahrscheinlicher VK ebenfalls. Also wäre es für das Finanzamt ein Leichtes einen Zeitwert zu bestimmen und einen jährlichen Verlust oder Gewinn in die G+V einzurechenen. Tun sie aber nicht.


    Für die Firma selbst ist das eben normales Geschäftsrisiko, d.h. sie muss Ihre Zahlen grob kennen. Fällt der Kurs der erworbenen EM's stark, kann sein, sie ist Pleite ohne dass sie das gleich merkt. (Steuerrückzahlungen haben meist einen Zeitverzug). Steigt der Kurs wars eine prima Anlage und eine gute Möglichkeit Gewinne in die Folgejahre zu verlagern. Ähnlich einer Investitions-Abschreibung.


    Auf diese Art und Weise könnte man sich übrigens eine eigene Arbeitslosenversicherung aufbauen. Als Selbstständiger wäre es möglich sagen wir 10 Jahr lang die Hälfte des Gewinns im Unternehmen zu belassen und so 200.000 als Assets anzusammeln. Bricht im elften Jahr die Auftragslage komplett ein und legt man die Steigerungsrate von Gold der letzten 4-5 Jahre zugrunde, erwirtschaftet das Unternehmen im Jahr 11 einen Ertrag von 40.000 €, der durch den Verkauf eines Kilo Barrens realisiert werden könnte und die 40000 € kann man sich als Gehalt auszahlen (abzgl. Steuer + Kosten). Nebenbei kann man immer noch Umschulen, andersweitig tätig sein, usw. An Assets hat die Firma dann immer noch 200.000 in Gold, also alles da.... Was haltet ihr von so einer Lösung und was würde das Finanzamt tun?

    Delphin
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    "Whee! This investing stuff is easy!"
    (Mogambo Guru)

  • Delphin


    Fisiko, bitte :!: für das Fiasko bin ich nicht zuständig :D




    Zitat

    Ein Tagespreis ist sofort ermittelbar und ein wahrscheinlicher VK ebenfalls. Also wäre es für das Finanzamt ein Leichtes einen Zeitwert zu bestimmen und einen jährlichen Verlust oder Gewinn in die G+V einzurechenen. Tun sie aber nicht.


    Auch das Finanzamt muß sich an das HGB halten ;)


    § 252 ff regeln, dass Gewinne erst ausgewiesen werden dürfen, wenn sie realisiert wurden (bei Verkauf) und Verluste MÜSSEN schon ausgewiesen werden, wenn zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung klar ist, dass Vermögen z.B. um 30 % im Wert gefallen ist.


    Das ist das sogenannte Imparitätsprinzip...


    ...Fortsetzung:


    Dein Modell hat den Haken, dass Deine Altersvorsorge nur bei einem EÜler funktionieren würde.


    Zitat

    Steigt der Kurs wars eine prima Anlage und eine gute Möglichkeit Gewinne in die Folgejahre zu verlagern.


    Nein, denn wenn Du bilanzierst, kannst Du zwar die Hälfte Deines Gewinnes in EM stecken, müßtest
    das EM dann aber aktivieren. (Bedeutet, der Kauf mindert Deinen Gewinn nicht.)
    Dein Gewinn ist also genauso hoch wie vor dem EM-Kauf, nur hast Du jetzt nur noch die Hälfte Deiner
    Liquidität, und die geht für Steuern drauf. Wovon willst Du also leben?


    Das Finanzamt wird Deinen Weg mitgehen, solange Du Gewinne damit einfahren kannst.
    Solltest Du Verluste damit machen, werden sich die Finanzbeamten allerhand einfallen lassen,
    dass Du da alleine für haftest.


    Besser Du kaufst das EM aus versteuertem Geld auf private Kosten und nach einem Jahr sind eventuelle
    Gewinne steuerfrei. Wenn Du eh das Risiko alleine trägst, warum EM-Gewinne mit dem Finanzamt teilen?
    Und das müsstest Du ja, wenn Du die EM ins Betriebsvermögen genommen hast.

    Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt :D (Albert Einstein)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fisiko ()

  • Entschuldige bitte, Fisiko, seit ich schlechter sehe werde ich mehr und mehr zum Legasteniker....... Sehr interessante Infos.


    Allerdings würde mein Modell im elften Jahr keinen Gewinn ausweisen. Alles was es erwirtschaften würde wäre der Gewinn aus dem Verkauf des Edelmetalls. Und der Gewinn wäre idealerweise so wie hoch wie die entstandenen Kosten des laufenden Jahres. Was würde das Finanzamt dazu sagen? Meinst Du das gäbe Probleme?

    Delphin
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    "Whee! This investing stuff is easy!"
    (Mogambo Guru)

Schriftgröße:  A A A A A