Kontenspionage nach §24c KWG
ZitatKönnen die Ämter inzwischen nicht selbst auf den privaten Konten nachgucken? Vor allem das Finanzamt. Die Banken brauchen doch gar nix mehr zu machen, oder?
"nzwischen weithin bekannt ist, daß gemäß §24c Kreditwesengesetz (KWG) ab 1. April eine Vielzahl von Behörden Kontendaten über jedermann in einem automatisierten Verfahren abrufen dürfen. Zentrale Stelle hierfür sind die Finanzbehörden (§93 Abs. 7 AO). Auch hierüber berichteten wir schon vor fast einem Jahr und wurden damals noch von einem Leser als "Verschwörungstheoretiker" beschimpft. Diesem Leser dürfte inzwischen das Lachen im Halse steckengeblieben sein, denn die Regelung des §24c KWG richtete sich eigentlich gegen die Konten von Terrororganisationen, wird nunmehr aber, da man die Gelder des Osama bin Laden auf diesem Wege wohl doch nicht finden konnte, praktischerweise gegen alle angewandt. Da die Kontenabfrage automatisch und ohne Wissen der Banken oder Bankkunden geschieht, haben wir sie jetzt also, die damals prophezeite Steuerprüfung per Suchmaschine. "
Silberwolf