@ Lucky, @ alle
lucky soll sich mal mit der Praxis des Aktienausleihens beschäftigt haben.
Aktien, die in einer Lagerstelle aufbewahrt werden sollten, werden möglicherweise geliehen. Ich denke, das war seine These.
Bei all den folgenden Ausführungen lasse ich mich gerne korrigieren.
Wir wissen nicht, ob die Aktien, die wir gekauft und im Depot haben, ausgeliehene Aktien sind oder nicht.
Was passiert „im Extremfall“ mit den Besitzern von solchen Aktien?
Im Fall von geliehenen Aktien, haben wir einen doppelten, möglicherweise einen mehrfachen Besitzt, viele Besitzer einer Aktie.
Wer kriegt die?
Und was kriegen die anderen?
Wer verwaltet die Lagerstätten? Es sollte die entsprechende Börse und nicht, zum Beispiel, dein Broker sein.
D.h., zum Beispiel, in Kanada, die Toronto Stock Exchange, in D die Frankfurter Börse usw.
Die Verwalter der Lagerstätte sind für das Ausleihen der Aktien verantwortlich, und d.h., die sollten, im Extremfall, die Besitzer geliehener Aktien „entschädigen“.
Aber zu welchem Kurs?