Aben Minerals / ABM (CVE)

    • Offizieller Beitrag

    Der Zwerg lebt noch, aber auf welchem Niveau..... Der wirklich routinierte Rick Mills schwärmte mal von ABN, vor Jahren hier gepostet, aber bei Explorern ist halt nichts sicher....


    Der Kurs gestern = 0,025 C$ + 25 %....


    " ABEN RESOURCES KÜNDIGT AKTIENKONSOLIDIERUNG, NAMEN- UND SYMBOLÄNDERUNG AN.


    Aben Resources Ltd. hat einer Konsolidierung der Stammaktien des Unternehmens auf der Grundlage einer nachkonsolidierten Aktie für jeweils 10 vorkonsolidierte Aktien zugestimmt.


    Derzeit hat das Unternehmen 136.697.345 ausgegebene und ausstehende Stammaktien. Nach der Konsolidierung wird das Unternehmen etwa 13.669.734 ausgegebene und ausstehende Stammaktien haben. Es werden keine Anteilsbruchteile ausgegeben, sondern stattdessen gemäß Abschnitt 83(1) des Business Corporations Act (British Columbia) gerundet.


    Im Zusammenhang mit der Konsolidierung wird das Unternehmen seinen Namen in Aben Minerals Ltd. ändern. Das Unternehmen beabsichtigt auch, sein Handelssymbol an der TSX Venture Exchange zu ändern.


    Das Unternehmen wird eine weitere Pressemitteilung herausgeben, in der das Datum des Inkrafttretens bekannt gegeben wird, an dem das Unternehmen den Handel unter dem neuen Namen, Symbol und Cusip-Nummer aufnehmen wird. Die Zusammenlegung, der Name und die Symboländerung unterliegen weiterhin der Genehmigung durch die TSX-V. "


    https://www.stockwatch.com/News/Item/Z-C!ABN-3358459/C/ABN
    https://www.babelfish


    Grüsse
    Edel

    • Offizieller Beitrag
    Die beabsichtigte Konsolidirung hat bisher nichts erbracht, im Gegenteil fiel der Kurs auf 0,015… Anmelden oder registrieren


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.


    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann


    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

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