Goldbarren als Betriebsvermögen für Kleinunternehmer?

  • Bei einer GmbH ist jeder Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig, unabhängig von irgendwelchen Haltefristen, die nur für das Privatvermögen gelten.


    Die Option mit der Darlehnsgewährung der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer geht grundsätzlich. Damit das Darlehen steuerlich anerkannt wird und keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, muß es zu fremdüblichen Konditionen vereinbart werden (entsprechende marktübliche Verzinsung und Besicherung). Die von dem Darlehnsbetrag im Privatvermögen erworbenen Edelmetalle unterliegen den üblichen Spekulationsfristen und sind dann ggf. steuerfrei.


    Die Option mit der Versorgungsrückstellung (nicht Rücklage) für den Geschäftsführer geht zwar (allerdings müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden wie Erdienbarkeit). Diese Rückstellung wird jährlich von einem Versicherungsaktuar für die Zwecke der Jahresabschlusserstellung errechnet (kostet vielleicht 500 - 1000 €). Die für die Pensionsrückstellung im Unternehmen angesparten Mittel unterliegen allerdings bei Veräußerung der laufenden GmbH-Versteuerung.

  • Man sollte schon klar zwischen Betriebs- und Privatvermögen unterscheiden.


    Bei Privatvermögen sind EM-Verkäufe nach 12 Monaten steuerfrei.


    Aber man kann statt dessen natürlich auch sehenden Auges in gestellte Messer laufen.

  • Das Problem bei den Goldfinger-Gestaltungen war u.a. ja auch, dass das Gold nicht physisch in Deutschland war. Daher die Verweisungen auf § 930 und 931 BGB in § 15b EStG.


    Ich wundere mich, ob die Gestaltung nicht doch klappen könnte. Sonst wäre es ja jedem unmöglich, als kleiner Mann einen Edelmetallhandel zu gründen.



    § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG

    Zitat

    4Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

    Gold und andere Rohstoffe zählen hier explizit nicht.



    Als normaler Arbeitnehmer könnte man daher ein Einzelunternehmen als Kleinunternehmer gründen und bspw. Gold oder 1 Tonne Kupfer kaufen in Jahr 1 und 10.000 Euro Verlust machen. In Jahr verkauft man es für 12.000 Euro. Hat man 2.000 Euro Gewinn gemacht und wiederholt die Geschichte. Je nach Marktlage und wann niedrigere Einkünfte für einen besser sind.

  • Als normaler Arbeitnehmer könnte man daher ein Einzelunternehmen als Kleinunternehmer gründen und bspw. Gold oder 1 Tonne Kupfer kaufen in Jahr 1 und 10.000 Euro Verlust machen. In Jahr verkauft man es für 12.000 Euro. Hat man 2.000 Euro Gewinn gemacht und wiederholt die Geschichte. Je nach Marktlage und wann niedrigere Einkünfte für einen besser sind.

    Hä????
    Kleinunternehmer: Umsatzgrenze 22.000 €. Also Einnahmeüberschußrechnung.
    1. Jahr: Ausgabe 10.000 € Jahresergebnis vor Steuer: -10.000 €
    2. Jahr: Einnahme 12.000 € Jahresergebnis vor Steuer: +12.000 €
    Wie kommst du auf 2000 Gewinn? Vielleicht in Gesamtsumme (12 -19), aber steuerlich gesehen Schwachsinn. Außer deine Einkünfte springen pro Jahr rauf und runter. Und das Risiko mit dem Goldpreis wäre mir zu hoch.

  • Schwachsinn.
    Wenn es BV ist, dann ist es beim Verkauf steuerpflichtig. Beitrag richtig lesen:
    "Sind Goldbarren, Goldmünzen, Silberbarren oder Silbermünzen nicht dem Privatvermögen zuzurechnen, weil sie Bestandteil des Betriebsvermögens sind oder zuvor einmal waren, müssen Veräußerungsgewinne versteuert werden. In einem solchen Fall lautet die vornehmliche Rechtsauffassung, dass Gewinne einer Veräußerung unabhängig der Haltedauer immer steuerpflichtig sind."

  • […]

    EM hat überhaupt nix oberhalb des Radars zu suchen. Anmelden oder registrieren

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