Bei einer GmbH ist jeder Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig, unabhängig von irgendwelchen Haltefristen, die nur für das Privatvermögen gelten.
Die Option mit der Darlehnsgewährung der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer geht grundsätzlich. Damit das Darlehen steuerlich anerkannt wird und keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, muß es zu fremdüblichen Konditionen vereinbart werden (entsprechende marktübliche Verzinsung und Besicherung). Die von dem Darlehnsbetrag im Privatvermögen erworbenen Edelmetalle unterliegen den üblichen Spekulationsfristen und sind dann ggf. steuerfrei.
Die Option mit der Versorgungsrückstellung (nicht Rücklage) für den Geschäftsführer geht zwar (allerdings müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden wie Erdienbarkeit). Diese Rückstellung wird jährlich von einem Versicherungsaktuar für die Zwecke der Jahresabschlusserstellung errechnet (kostet vielleicht 500 - 1000 €). Die für die Pensionsrückstellung im Unternehmen angesparten Mittel unterliegen allerdings bei Veräußerung der laufenden GmbH-Versteuerung.