Kauf von Silber, Bestimmungslandprinzip

  • Hallo, ich habe eine steuerliche Frage bzgl. Kauf vonSilbermünzen: bzgl. Steuer es gibt dieZiellandbesteuerung-Bestimmungslandprinzip. Hier gab es eine Änderung. D.h.werden Waren an Konsumenten in anderen Mitgliedsstaaten der EUverkauft, kommtdie Steuerim jeweiligem Zielland zum tragen.
    Wie ist das bei Münzen? Ich nehme an, genau so?!
    Also kaufe ich aus Österreich eine Münze aus Deutschland,welche Steuer wird (unabhängig von einer Differenzbesteuerung) verrechnet?!?
    Danke.

  • Es kommt darauf an. Wenn Du aus Österreich eine Münze aus Deutschland kaufst, dann hast du eine Münze aus Österland oder eine Münze aus Deutschreich, man weiß es nicht....

    Wie merke ich mir die 11 88 0 ?
    11 Millionen Griechen kriegen 88 Milliarden Euro und zahlen 0,- Euro davon zurück.

  • Nix für ungut, hiesi...
    Aber deine Angaben machen derzeit keinen Sinn...
    Wo sitzt du, wo sitzt Verkäufer, B2B oder B2C und dazu noch die Lieferschwellen beachten / nachfragen.

    Wie merke ich mir die 11 88 0 ?
    11 Millionen Griechen kriegen 88 Milliarden Euro und zahlen 0,- Euro davon zurück.

  • hallo, ok, ich werde versuchen es zu konkretisieren:
    Ab 2021 erfolgt für den Versandhandel innerhalb der EU eine grundlegende Umstellung auf
    das Bestimmungslandprinzip.
    Werden Waren an Konsumenten oder an sogenannte Schwellenerwerber (z.B. umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, Ärzte, Dentisten, etc.) in anderen Mitgliedsstaaten der EU verkauft, sind diese Umsätze bis zum 30.06.2021 grundsätzlich dort der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wo die Versendung oder Beförderung beginnt. Damit es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen und insbesondere zu keiner Steuerungerechtigkeit unter den Mitgliedsstaaten der EU kommt, sieht die Versandhandelsregelung vor, dass diese Lieferungen ab einem gewissen Lieferumfang im Bestimmungsland umsatzsteuerpflichtig werden und eine steuerliche Registrierung in diesen Ländern erforderlich ist. Die Lieferschwelle betrug bis zum 30.06.2021 in den meisten Ländern 35.000 EUR, einige hatten jedoch auch höhere Schwellen, wie beispielsweise Deutschland iHv. 100.000 EUR.
    Diese Lieferschwellen werden EU-weit am 1.7.2021 abgeschafft.
    Mit Abschaffung der Lieferschwelle hat die Umsatzbesteuerung bei Versandhandelslieferungen an Konsumenten und Schwellenerwerber in der EU ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich im Bestimmungsland zu erfolgen. Die steuerrechtliche Regel sieht vor, dass die Besteuerung dort stattfindet, wo die Beförderung endet. Ausnahmen gibt es nur für Unternehmer, die solche Geschäfte nur in geringem Ausmaß durchführen.


    D.h. es kommt die Steuer im jeweiligen Land zu tragen: Ich bin in Österreich, kaufe Ware in Deutschland, so ist allerdings die Steuer aus Österreich anzuführen.


    Wie ist das nun bei Kauf von Münzen!?

  • ach du sch...
    ich sehe jetzt nicht, dass es für Münzen Ausnahmeregeln gibt
    hätte keinen Sinn (obwohl Logik eh kein relevantes Argument ist bei Steuergesetzen)


    wie läuft das denn praktisch?
    die Versandhändler überweisen Mehrwertsteuer an die jeweiligen Finanzämter der Länder der Empfänger?
    und müssen da überall ein Konto haben wie deutsche Unternehmer bei Elster?
    haben also je nach Bruttopreis-Käufer einen anderen Nettopreis am Ende?
    interessant, scheint genau so zu sein, wusste ich nicht

  • hiesi, Quellenangabe ???


    Habe nichts geprüft, aber kann mir auch nicht vorstellen, dass es da Ausnahmen für Münzen gibt.


    w/ Anbindung der ausländischen Verkäufer an den deutschen Steuerapparat.
    Es gibt schon eine Menge anderer Fälle, wo ausländische Unternehmen an das deutsche Finanzamt oder an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Meldungen und Zahlungen vornehmen müssen.


    w/ Unterschiedliche Vorsteuerpreise
    Auch das ist nichts Unbekanntes. Zum Beispiel macht es für einen Imbiss, Fastfoodkette & Co. einen Unterschied, ob man vor Ort isst oder zum Mitnehmen bestellt. Vor Ort fallen 19% MwSt an, zum Mitnehmen 7% MwSt. Normalerweise also bei einem Vorsteuerbetrag von 100€ einmal 119€ und einmal 107€ für den Kunden. In der Regel wird jedoch der Preisvorteil nicht an die Kunden weitergegeben, sondern immer für 119€ verkauft und statt 100€ dann 111,21€ als Vorsteuerpreis eingestrichen.
    PS: Manche werden richtig fuchsig, wenn die in der Kasse zum dort essen registriert haben und man dann für die Kasse zu spät auf mitnehmen umschwenkt ;)


    Also, kann alles sein, betrifft mich als Endkunden aber eigentlich nicht.

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