Bin auch grad raus aus 2 LV's.....wohl noch mal Glück gehabt.
Wie, Kohle schon da und auch schon in inflationssichere Sachwerte getauscht? Respekt!
30. Dezember 2024, 22:05
Bin auch grad raus aus 2 LV's.....wohl noch mal Glück gehabt.
Wie, Kohle schon da und auch schon in inflationssichere Sachwerte getauscht? Respekt!
trenntWände: Ja genau, alles gelaufen bei mir. War praktisch die erste Maßnahme, nachdem mir klar war was abgeht.
Hier noch weitere Infos zum Thema:
http://www.gomopa.net/Finanzfo…en-investiert-126491.html
Gruß
Fabian
und ein großer Teil meiner Altersvorsorge ist auf eine Kapitallebensversicherung gegründet, die etwa in 8 Jahren fällig wird.
@ achim
Ich würde zunächst den Rückkaufswert ermitteln lassen und dann überprüfen, was ein Weiterverkauf (sofern möglich) bringen würde. Dann weisst Du, was an Erlös möglich ist. Wichtig ist jetzt auch, welchen Anteil die KLV an Deiner Altersvorsorge ausmacht. Du erkennst aber schon die Tendenz meiner Aussage. Ich persönlich traue dem Frieden nicht und habe mich bereits Anfang 2008 von einer fondsgebundenen Rentenversicherung getrennt. Ich sehe es mal so: der Kostenanteil ist von der Versicherung sowieso vereinnahmt, egal ob Du auflöst oder weiterlaufen lässt. Und 8 Jahre sind eine lange Zeit.
Ich würde den Vertrag auflösen oder verkaufen und dann verteilen. EM, Liquidität und Anleihen halbwegs ordentlicher Schuldner wie Siemens, BMW oder Metro. Wenn Du allerdings in nächster Zeit mit dem absoluten Kollaps rechnest, dann bis auf ein wenig Cash alles in EM.
Die Entscheidung kann Dir leider niemand abnehmen.
Blogger:
achim interessiert das nicht mehr. Das ist ein Uralt-Thread, den lediglich die Freunde der Apokalypse wiederauferstehen haben lassen.
Zur Klarstellung R F W :
Ist es von Dir angebracht, Personen, die sich an diesem Thread beteiligen, als Freunde der Apokalypse zu bezeichnen? Der Faden zu diesem Thread wurde wieder aufgenommen, weil der Beitrag zum Thread-Titel passt. Setze Dich doch bitte sachlich und falls möglich, fachlich mit dem Thema auseinander. Danke.
Sehe ich auch so. Ich hatte zwar das Alter des Threads übersehen (Asche auf mein Haupt), aber das Thema ist wohl aktueller den je.
Lebensversicherungen mit Verlust gekündigt: Geld vom Finanzamt zurück?*
Neues Muster-Verfahren beim Finanzgericht Dessau (Az. 2 K 1169/08)
Von PM Dr. Johannes Fiala und RA/StB Uwe Dörnbrack
München im Februar 2009
Die Lebensversicherung als Anlegerschädigung heißt der Titel eines Aufsatzes von Prof. Michael Adams. Seit einem Urteil aus dem Jahre 1983 darf dieses Produkt auch als legaler Betrug bezeichnet werden. Der Bundesgerichtshof schrieb den Versicherungsvermittlern ins Stammbuch (Urteil vom 14.06.2007, Az. III ZR 269/06), dass sie haften, wenn die vermittelte Versicherung bezogen auf den Kunden nicht seinem Bedarf und seiner finanziellen Leistungsfähigkeit entsprach. Diese Anlage endet oft in mehr oder weniger großen Verlusten und so stellt sich auch die Frage, wie diese steuerlich geltend zu machen sind.
Rund 75% aller Lebensversicherungen werden vor Ablauf gekündigt
Vieles spricht dafür, dass Lebensversicherungen selten bedarfsgerecht vermittelt werden. Denn die millionenfachen vorzeitigen Kündigungen dieser Verträge bedeuten in aller Regel ein Verlustgeschäft für den Anleger. Die möglichen Beratungsfehler sind zahlreich: Musterberechnungen mit unsicheren Renditen werden als sicher hingestellt, die Garantieleistungen gemäß Rückkaufswerttabelle werden außen vor gelassen. Die Kündigung führt zu herben Verlusten.
Hohe Steuerbelastung durch Abschluss- und Verwaltungskosten, Provisionen etc.
In der Praxis gab es für Verträge, die bis 2004 abgeschlossenen wurden die steuerfreie Auszahlung von Lebensversicherungen, wenn diese insbesondere mindestens 12 Jahre gelaufen sind. Kürzere Laufzeiten (z.B. durch Kündigung), die Einzahlung als Einmalprämie ohne Beitragsdepot, und/oder die steuerschädliche Beleihung bzw. Verwendung als Kreditsicherheit führten jedoch dazu, dass der Versicherer Kapitalertragsteuer einbehalten hat.
Für Vertragsabschlüsse seit 2005 gilt prinzipiell, dass jede Lebensversicherung steuerpflichtig ist. Nur wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist, und ab dem 60ten Lebensjahr ausbezahlt wird, kommt das Halbeinkünfteverfahren zum Tragen es wird nur die Hälfte der Erträge angesetzt. Somit gibt es auch hier zahlreiche Konstellationen, bei denen nicht einmal nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist.
Doppelt nachteiliger Berechnungsansatz der Finanzbehörden
Das Finanzamt behandelt Lebensversicherungen, rein fiskalisch motiviert, anders als sonstige Einkommensquellen.
Im Allgemeinen gilt, dass Ergebnisse aus der realisierten Wertveränderung eines Vermögensgegenstandes entweder gänzlich steuerlich unbeachtlich sind, oder aber dieses Ergebnis sowohl im Gewinn- als auch im Verlustfall steuerlich zu berücksichtigen ist.
Wird etwa eine Immobilie außerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft ist ein Gewinn steuerlich irrelevant. Gleiches gilt konsequenterweise auch für einen erzielten Verlust, der ebenfalls steuerlich nicht geltend gemacht werden kann.
Andersrum sind im betrieblichen Bereich Gewinne steuerpflichtig, Verluste können mit anderen positiven Einkünften gegen gerechnet werden und mindern dann die Steuerlast.
Vergleich der Immobilie mit einer Lebensversicherung
Ein Steuerpflichtiger kauft privat eine Immobilie für 500.000 Euro (inklusive Nebenkosten für Makler, Notar etc. i.H.v. 30.000 Euro). Laufende Mieteinnahmen werden Jahr für Jahr versteuert. Erfolgt der Verkauf binnen 10 Jahren, beispielsweise für 600.000 Euro (nach Abzug von Transaktionskosten), so ist die Differenz i.H.v. 100.000 Euro zu versteuern.
Bei der Lebensversicherung sieht es anders aus: Ein Steuerpflichtiger hat binnen knapp 10 Jahren 500.000 Euro einbezahlt. Darin enthalten sind Abschluss und Verwaltungskosten i.H.v. 100.000 Euro. Und nun bekommt er 440.000 Euro zurück.
Steuerlich zieht der Versicherer die Kosten erst einmal von der Substanz ab (500 TEUR minus 100 TEUR), so dass 400.000 Euro steuerfrei zurück fließen den Mehrbetrag (also 40 TEUR in unserem Beispiel) muss noch versteuert werden. Und dies obgleich der Kunde bereits 60 TEUR weniger zurückbekommt, als er einbezahlt hatte.
Nachteilige steuerliche Sonderbehandlung bei Lebensversicherungen
Die bei anderen Einkunftsarten geltende Systematik wird bei Lebensversicherungen durchbrochen. Gewinne aus Lebensversicherungen sind in den oben genannten Fällen regelmäßig steuerpflichtig. Entstehende Verluste in Fällen der vorzeitigen Vertragsbeendigung, bei denen der zurückgezahlte Betrag niedriger ist als die eingezahlten Beiträge, sollen aber für Vertragsabschlüsse bis 2004 gar nicht, für spätere Vertragsabschlüsse nur eingeschränkt steuerlich anerkannt werden.
Die Nichtberücksichtigung von Verlusten kann in diesen Fällen aber allenfalls dann systematisch berechtigt sein, wenn die zuvor geleisteten Versicherungsbeiträge als etwa Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden konnten. Dies ist aber regelmäßig nicht möglich, da gegebene Sonderausgabenhöchstbeträge meist schon anderweitig ausgeschöpft wurden.
Auszahlung geringer als Einzahlungen: Und dennoch Erträge zu versteuern?
Bei Lebensversicherungen kommt als verschärfende Besonderheit hinzu, dass steuerlich eine Aufteilung der Auszahlung der Lebensversicherung in ausgekehrtes Kapital und einen Zinsanteil vorgenommen wird.
Der steuerpflichtige Zinsanteil wird durch die Versicherung anhand der Ergebnisse ihrer Kapitalanlagen ermittelt. Der sich ergebende Betrag ist damit regelmäßig positiv und löst Steuerfolgen beim Versicherten aus, der Zinserträge hat.
Unberücksichtigt bleiben bei dieser Zinsermittlung die eingezahlten Beiträge des Versicherten. Diese werden voll dem zurückgezahlten Kapitalanteil gegen gerechnet, woraus sich bei vorzeitiger Rückzahlung regelmäßig der angesprochene steuerlich irrelevante Verlust ergibt.
Das kuriose Ergebnis kann jetzt sein, dass Zinserträge zu versteuern sind, obwohl die Summe aus Zinsen und zurückgezahltem Kapital niedriger ist, als die vom Versicherten insgesamt geleisteten Versicherungsbeiträge, damit also in der Gesamtbetrachtung tatsächlich ein wirtschaftlicher Verlust entstanden ist.
Interne Kalkulation intransparent
Dies liegt daran, dass der Versicherer von den eingezahlten Beiträgen erst mal seine Abschluss- und Verwaltungskosten abzieht: Die zumeist aus bereits versteuertem Geld vom Kunden einbezahlten Prämien werden also wirtschaftlich um diese Kosten rechnerisch gekürzt. Kommt es später zu einer Rückzahlung, ist nur dieser Teilbetrag, also ein Bruchteil der Einzahlungen, steuerfrei. In der Regel erkundigen sich wenige Kunden vor dem Abschluss einer Lebensversicherung nach den Kosten, oder lassen gar einen Versicherungsmathematiker nachrechnen.
Allein die Abschlusskosten könnten im besten Falle bei 1-3 Promille liegen, oder im schlechtesten Falle auch über 17 Prozent je nach Anbieter. Eine Preiskontrolle bei den Versicherern findet durch die Aufsichtsbehörden nicht statt, auch wenn dies immer wieder gerne behauptet wird.
Die Versicherer wiederum dürfen bei der Abrechnung nach einer Vertragskündigung sogar steuerlich zur Schätzung greifen. Am Ende gibt es nur einen Bruchteil der Prämien steuerfrei zurück der Rest ist zu versteuern, selbst wenn die Rückzahlung bei weitem nicht die Summe der einbezahlten Beiträge erreicht.
Rechtslage seit 2005 klar, Rechtslage vor 2005 offen
Für Vertragsabschlüsse seit 2005 sieht der Gesetzgeber jetzt die grundsätzliche Möglichkeit vor auch entstandene Verluste steuerlich zu berücksichtigen. Die Anerkennung der Verluste wird jedoch an das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht geknüpft, deren Voraussetzungen methodisch keine Rechtfertigung haben. Bei verfassungskonformer Auslegung der Regelung besteht für diese Verträge aber die Möglichkeit Verluste steuerlich geltend zu machen.
Für Altverträge vor 2005 bleibt nur der Weg einer gerichtlichen Klärung mit Vorlage zum Bundesverfassungsgericht. Hierauf müssen steuerliche Berater hinweisen, unter Bezugnahme auf das neue Musterverfahren vor dem Finanzgericht Dessau.
Kommt das Verfassungsgericht zum erwarteten Ergebnis, dass die steuerliche Berücksichtigung der Verluste anzuerkennen ist, haben Versicherte die Möglichkeit diese Verluste steuerlich anzusetzen und damit gezahlte Steuern zurückzuerhalten. Um dies sicherzustellen sollten einschlägige Einkommensteuerbescheide in diesem Punkt möglichst offen gehalten werden.
* von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (http://www.fiala.de) und Uwe Dörnbrack, RA (München), WP, StB, FAfStR, FB für internationales Steuerrecht (www. wirtschaftspruefer-muenchen.com)
Link (In der Übersicht etwas herunterscrollen):
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3770#more-3770
Zur Klarstellung R F W :
Ist es von Dir angebracht, Personen, die sich an diesem Thread beteiligen, als Freunde der Apokalypse zu bezeichnen? Der Faden zu diesem Thread wurde wieder aufgenommen, weil der Beitrag zum Thread-Titel passt. Setze Dich doch bitte sachlich und falls möglich, fachlich mit dem Thema auseinander. Danke.
Das ist stark. Warum sagst Du nicht deutlich, dass Du hier für den allgemeinen Katastrophen- und Weltuntergangsdienst MMnews Propaganda machst? Spätestens mit der Schlagzeile "Erster Crash im Weltraum: Zwei Satelliten durch Kollision zerstört." habt Ihr Euch nun wirklich endgültig disqualifiziert. Das geht wohl nur noch nach dem Motto, Hauptsache irgend etwas ist kaputt, wir machen dann das böse System dafür verantwortlich. Und dann hier auch noch auf die arrogante Art dicke Backen machen wollen.
Das ist stark. Warum sagst Du nicht deutlich, dass Du hier für den allgemeinen Katastrophen- und Weltuntergangsdienst MMnews Propaganda machst? Spätestens mit der Schlagzeile "Erster Crash im Weltraum: Zwei Satelliten durch Kollision zerstört." habt Ihr Euch nun wirklich endgültig disqualifiziert. Das geht wohl nur noch nach dem Motto, Hauptsache irgend etwas ist kaputt, wir machen dann das böse System dafür verantwortlich. Und dann hier auch noch auf die arrogante Art dicke Backen machen wollen.
Wo ist Dein SACHLICHER und FACHLICHER Beitrag zum Thema, ob Kapitallebensversicherungen sicher sind, erkennbar?
Sehr interessanter Beitrag auf den nachdenkseiten, die eine tägliche Pflichtlektüre wert sind!
PM Dr. Johannes Fiala / Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm
München im Februar 2009
Lebensversicherungen als Wette auf geringere Überschüsse oder Insolvenz
Selbst wenn die Banken durch den Staat gerettet werden, müssen es womöglich die Lebensversicherer mit der eigenen Insolvenz bezahlen. Zumindest aber droht die Reduzierung der Überschüsse, und damit eine geringere Altersversorgung für Privatversicherte. In den Portfolios der Versicherer befinden sich nämlich außer den echten Gift-Papieren - reinste Wetten, deren Totalverlust im Raum steht - auch hochriskante Ausleihungen an Banken, die bei den Versicherern bisher noch als sichere festverzinsliche Papiere gewertet werden. Dazu ein Beitrag von Johannes Fiala und Peter Schramm. Albrecht Müller .............
Hier geht´s bei Interesse weiter/ LINK:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=3782
Was ist wohl sicherer ?
Allianz Aktie oder Allianz LV
Was ist wohl rentabler(langfristig) ?
Allianz Aktie oder Allianz LV
Beim Kauf der Allianz Aktie bist Du MITEIGENTÜMER von Allianz,
beim Abschluß einer LV verdient meistens und am meisten die Gesellschaft, also die Allianz,
was sollte man also kaufen wenn man die Wahl hat zwischen beiden?
Naja, das ist halt Pisa live - auch und gerade wenn es bislang "geklappt" hat, wie bei jedem Schneeballspiel :
Bis jetzt konnte mir noch kein Versicherungsvertreter erzählen wie das gehen soll , und deswegen hab' ich sowas auch net.
Quadratur des Kreises oder Alchemie - die "Finanzindustrie" tut immer wieder so als kann'se das
Deine Argumente - d`accord! Bis auf Eines: "Mittelschicht".
Wenn ich mir den Bereich der bAV (Versorgungswerke etc.) anschaue, dann mag ich Dir da nicht zustimmen
was sollte man also kaufen wenn man die Wahl hat zwischen beiden?
getraue ich mich überhaupt nicht zu antworten ... huaaahh ....
Ich mach es mal wie die Rechtsanwälte: "Es kommt darauf an!"
Oder wie die Wirtschaftsprüfer:"Was soll denn herauskommen?"
getraue ich mich überhaupt nicht zu antworten ... huaaahh ....
Ich mach es mal wie die Rechtsanwälte: "Es kommt darauf an!"
Oder wie die Wirtschaftsprüfer:"Was soll denn herauskommen?"
... auf jeden keine Lebensversicherung ... zumindest keine Kapital-LV
wenn, dann eine Risiko-LV
und den Rest andersweitig ansparen,
AKTIENFONDS sind zur Zeit günstig ...
... auf jeden keine Lebensversicherung ... zumindest keine Kapital-LV
... bist Du "vom Fach"?
Betr. AKTIENFONDS sind zur Zeit günstig ...
Du bist ein unverbesserlicher ...
AKTIENFONDS sind zur Zeit günstig ..
romario wird wie bisher für Aktien trommeln, auch wenn die KGV's negativ sind bzw. werden und die Firmen nur noch Pennystocks bzw. pleite sind bzw. werden.
Schon so lange im Forum und völlig lernresistent, ein Ignorant der schlechtesten Sorte.
Schon so lange im Forum und völlig lernresistent, ein Ignorant der schlechtesten Sorte.
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Ich habe einige Artikel gelesen. Klar, er ist sehr von der Aktie überzeugt. Da ist er nicht der Einzige, genau so, wie hier die allermeisten Forenmitglieder von EM überzeugt sind. Na, ja - last but not least macht es halt die Mischung. War mir schon klar, als ich als kleiner Junge mit dem Korb voller Eier gestolpert bin. Die Ohrfeige brennt heute noch
Ein Freund ist wundersamerweise heute mit der Frage an mich gekommen, ob er seine erst im Sommer abgeschlossene Lebensversicherung (KLV) wieder kündigen lassen soll.
Es wird immer jährlich eingezahlt. Der Rückkaufswert beträgt natürlich NULL €. Der Betrag der bereits eingezahlt wurde liegt im dreistelligen Bereich. Das Teil läuft noch gute 40 Jahre.
Ich denke ja, selbst wenn er das Ding weiterlaufen lassen wird, hat er nach vierzig Jahren einen Inflationsbereinigten Verlust von mindestens 1000€ gemacht (Magere 2,5%/3% Garantieverzisnung). Wenn er jetzt kündigen würde, hätte er zwar auch einen Verlust in der Höhe seiner ersten Einzahlung, hätte aber dafür für jede zukünftig entfallende Einzahlung dieses Geld zur freien Verfügung (z.B. ne Goldmünze von kaufen - vielleicht kann ich ihn überzeugen^^).
Könnte diese LV alternativ auf Beitragsfrei gestellt werden? Würde das irgendwelche Vorteile bringen gegenüber einer Kündigung? Gibt es vielleicht privater Rückkäufer die so eine niedrige LV überhaupt kaufen würden - und wenn es nur 20€ dafür gibt, besser als garnichts.
Könnte diese LV alternativ auf Beitragsfrei gestellt werden? Würde das irgendwelche Vorteile bringen gegenüber einer Kündigung? Gibt es vielleicht privater Rückkäufer die so eine niedrige LV überhaupt kaufen würden - und wenn es nur 20€ dafür gibt, besser als garnichts.
Erste Frage bitte mit der Versicherung klären, bzw. mal die Versicherungsbedingungen die ja mit Police ausgehändigt wurden studieren.
Eine Beitragsfreistellung wäre einer Kündigung vorzuziehen da somit zumindest ein minimaler Todesfallschutz bestehen bleibt und vielleicht auch n paar Euro noch irgendwann rauskommen könnten, besser als jetzt nichts zu bekommen ist später evtl. was zu bekommen und geringfügigst noch versichert zu sein.
Einen Aufkäufer zu finden wird bei der geschilderten Konstellation unmöglich sein, da allein der Arbeitsaufwand für den Aufkäufer den Wert der Versicherung für diesen übersteigen dürfte, mal davon abgesehen, dass diverse Ankaufsvorraussetzungen formal auch nicht erfüllt wären.
VG
Goldhamster
Gruss alibaba