Deutsche Edelmetall-Gesellschaft...

  • @ redy


    etwas wirklich gleichartiges ist mir nicht bekannt. Allerdings hatte Hr. Eichelburg mal einen Stammtisch zu Edelmetallen in Planung, wenn ich da jetzt nicht irre. Eichelburg publiziert auf den Goldseiten, er ist hier per [EMAIL=walter@eichelburg.com ]E-Mail[/EMAIL] zu erreichen. Vielleicht wird dieser "Stammtisch" ja Ideengeber. Werder Eichelburg auch diesbezüglich mal angehen, neulich noch in Füssen getroffen =)


    Gruß




    HORSTWALTER

  • Hallo HORSTWALTER,


    also lange, steile,verminte Wege, das klingt ganz besonders gut. 8)


    Beeindruckend in der Sache ist Deine Renitenz!
    Man sieht, dass das Engagement über die Jahre langsam gewachsen ist.
    Also wird es auch teils Erfolg haben.


    Die Idee ist natürlich nicht abstrus, aber einiges Medienecho dürfte sie dennoch erhalten, wenn man es gut anstellt, davon ist auszugehen!
    Vor allem wenn eine Alternativwährung ins Spiel kommt.
    Man muss es den sensationsversauten Medien nur als sozusagen "ernstzunehmende Kuriosität" verkaufen!
    (Siehe typische, beliebte Medien-Themata: "Beinverlängerungen in China", "Reinhold Messner findet Yeti", o.ä.: es haben schon wahrlich um Potenzen hohlere Themen massiven Zugang zu den Medien gefunden, aber etwas Kurioses muss immer Bestandteil sein. :D )
    Also kurios genug wäre die Sache schon, wenn man sie geschickt verkauft.
    Vor allem, wenn man anfängt, Aktionen bezüglich der Alternativwährung irgendwie zeitlich zu koppeln an Haushaltsdebatten oder -entscheidungen im Bundestag.
    Da hungern die Medien doch förmlich nach Unterhaltung, wenn sie in die Pflicht genommen werden, über etwas vermeintlich sooo Langweiliges zu berichten.


    (...)


    Nichtsdestotrotz, ein kleiner Schattten & ein Nachteil bei der Sache: wie geht man generell bei so etwas mit den Versuchen bestehender Lobbies um, die Geschichte zu stark zu beeinflussen oder zu steuern.
    Es sollte ja (zumindest von Vereinsseite) alles transparent, demokratisch bzw. bürgernah bleiben. ...
    Könnte nach Gründung mittelfristig das grösste Problem werden.
    Es gibt in den Metallmärkten schon mächtige Personen, man stösst in einen Bereich vor, der nicht einfach leer ist.


    Kurz: Es gibt auch in Deutschland genügend "geübte Spieler", die den PM-Bereich bereits erfolgreich besetzen.
    Kann sich ein "Verein" in dem Haifischbecken wirklich behaupten?
    Ich meine: Es ist ja nicht der Verein Deutscher Rosenfreunde!
    (Wobei ich nicht verschweigen will, auch in dieser grossartigen Vereinigung Mitglied zu sein!)
    PM's wecken da jedenfalls etwas andere Begehrlichkeiten. ...


    Das wäre meine einzige Sorge. Darauf erwarte ich auch nicht gleich eine erschöpfende Antwort!
    Diese Frage ist nämlich eher zum Nachdenken & als Anregung gedacht.
    Und: dieser Gefahr sollte meiner Einschätzung nach von Anfang an ernsthaft Sorge getragen werden, damit es eine für die Bürger positive Vereinigung wird.


    Ach ja, nochwas, wie wäre es mit: "Bund Deutscher Edelmetallfreunde"
    Klingt weniger nach Verkaufen. ...



    Gruss,
    gutso


    __________



    [Blockierte Grafik: http://kurt-paola-felix.ch/bilder/k-detailbio/k-1985.jpg]


    Abgesehen davon gibts natürlich auch goldene Rosen (wie hier die goldene Rose von Montreux, der Preis für journalistische Fernsehunterhaltung).

  • @ gutso


    Danke für die Zeilen, mir ist bewusst was ich da mache.



    Die Satzung könnte wie folgt aussehen. Mit den Organen bin ich mir da noch nicht so recht Sicher. Da muss ggf. noch etwas präzisiert werden.




    Deutsche Edelmetall-Gesellschaft e.V. (DEG)
    München im November 2006



    Die Gesellschaft gibt sich folgende Satzung


    § 1
    Der Verein führt den Namen: Deutsche Edelmetall-Gesellschaft (DEG). Er hat seinen Sitz in Bochum und ist in das Vereinsregister eingetragen.



    § 2


    a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung 1977 (AO 1977).


    Der Vereinszweck besteht in der bundesweiten Förderung des Wissens um die nutzenstiftenden Eigenschaften von Edelmetallen.


    Die Deutsche Edelmetall-Gesellschaft versteht sich hierbei als interdisziplinäre Institution, deren Ziel die Recherche, die allgemeine Verbreitung sowie die aktive Aufbereitung von Informationen und Gedanken rund um Edelmetalle im deutschen Sprachraum insbesondere im Bundesgebiet ist.


    Speziell die Edelmetalle Silber und Gold befinden sich dabei im Focus der Arbeit. Die Deutsche Edelmetall-Gesellschaft organisiert sich in drei parallelen Fachbereichen wie folgt.



    - Physische, konservative Edelmetallanlage unter vermögensbildendem bzw. vermögenssichernden Aspekten. Themen sind die hierzu nötigen An- und Verkaufsstellen, die Privaten wie Institutionellen -aufbewahrungs- und -versicherungsmöglichkeiten, sowie geeigneten Vermögensschutzmaßnahmen.


    - Nichtphysische, riskante Anlagevarianten wie Aktien, Zertifikate Optionsscheine aus dem Edelmetallumfeld mit zum Teil größeren Wertsteigerungsmöglichkeiten; Betrachtung und Diskussion von Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, Handelsplätzen und Handelsmittlern.


    - Physische und Nichtphysische Remonetarisierung von Edelmetallen im deutschen Sprachraum, mit dem visionären Ziel der Entwicklung und Einführung eines edelmetallgedeckten Tauschmittels parallel zum Euro.



    Diesen drei Fachgebieten ist gemein:


    - Spezifische Forschung sowie Veröffentlichung, Austausch und Zusammenfassung von Erkenntnis- und Praxisergebnissen.


    - Aus- und Weiterbildung, unter anderem durch die Organisation von Versammlungen, Vorträgen, Kursen, Kongressen und sonstigen Veranstaltungen.


    b) Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


    c) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.


    d) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


    e) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.



    § 3


    a) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die von einem Vorstandsmitglied vorgeschlagen wird.


    b) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der dem Präsidenten gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist bis zu einem Kalendermonat vor dem Geschäftsjahresende möglich.


    c) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verstößt, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße gegen die Vereinssatzung schuldig gemacht hat oder innerhalb eines Jahres seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand einstimmig. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Äußerung zu geben.


    d) Die Wiederaufnahme eines ausgeschlossenen Mitgliedes ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Ausschluss möglich. Über den Antrag entscheidet das Organ, das letztlich über den Ausschluss entschieden hat.


    e) Alle Beschlüsse sind dem betroffenen Vereinsmitglied mittels eingeschriebenem Brief zuzustellen.



    § 4


    Die Vereinsorgane sind:


    a) der Vorstand


    b) die Mitgliederversammlung.



    § 5


    Der Vorstand besteht aus:


    a) Präsidium


    b) Beirat


    c) Ehrenbeirat.



    Das Präsidium besteht aus:


    1. dem Präsidenten


    2. drei gleichberechtigten Stellvertretern


    3. dem Schatzmeister


    4. dem Schriftführer.



    Der Beirat besteht aus:


    12 Beiratsmitgliedern.



    Der Ehrenbeirat besteht aus:


    Ausgeschiedenen Mitgliedern des Präsidiums und Beirats, wobei die Mitglieder beratende Funktionen ohne Stimmberechtigung haben. Die Mitglieder des Ehrenbeirats werden vom Vorstand vorgeschlagen, von der Mitgliederversammlung bestätigt.


    Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein oder durch einen seiner drei Stellvertreter vertreten. Im Innenverhältnis zum Verein gilt, dass die Stellvertreter nur im Fall der Verhinderung des Präsidenten zur Stellvertretung berechtigt sind.


    Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Der Präsident kann maximal für zwei Amtsperioden in folge, die Vizepräsidenten und die Beiratsmitglieder können für maximal drei Amtsperioden in folge gewählt werden. Mehrere Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.


    Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist vom Vorstand für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu wählen.


    Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
    Er führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung selbstständig. Die Vorstandssitzung beruft der Präsident ein.



    § 6


    Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn dies von einem Fünftel der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe und des Zweckes beim Vorstand beantragt wird.


    Die Einberufung zu allen Mitgliedsversammlungen erfolgt mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand. Mit der schriftlichen Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben, in der die zur Abstimmung gestellten Hauptanträge ihrem wesentlichen Inhalt nach zu bezeichnen sind. Die Mitgliederversammlung beschließt über den Vereinsbeitrag, die Entlastung und Wahl des Vorstandes, über Satzungsänderungen sowie über alle Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind. Die Mitgliederversammlung beschließt jeweils für ein Jahr einen zweiköpfigen Prüfungsausschuss, der die Kassenprüfung übernimmt und der Versammlung Bericht erstattet.


    In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Wahlberechtigt und stimmberechtigt sowie wählbar sind alle Vereinsmitglieder, die keine Beitragsrückstände haben und gegen die kein Ausschlussverfahren anhängig ist.


    Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung entscheidet bei Beschlüssen und bei der Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
    Eine Änderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung von 9/10 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist vom Sitzungsleiter und einem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen.



    § 7


    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.



    § 8


    Jedes Mitglied ist zur Zahlung der Aufnahmegebühr und des Beitrags verpflichtet, die Höhe und die Fälligkeit dieser Geldbeträge ist in der Beitragsordnung festgelegt.



    § 9


    Die Mitgliederversammlung kann eine Geschäfts-, Finanz- und Rechtsordnung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen.



    § 10


    Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. In dieser Versammlung müssen Vierfünftel der Mitglieder anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig. Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen. In der gleichen Versammlung haben die Mitglieder die Liquidatoren zu bestellen, die dann die laufenden Geschäfte abwickeln und das vorhandene Vereinsinventar in Geld umzusetzen haben.
    Das nach Auflösung/Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks verbleibende Vermögen ist der Deutschen Sporthilfe oder für den Fall deren Ablehnung der Stadt des aktuellen Vereinssitzes mit der Maßgabe zu überweisen, es wiederum unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, welche die in § 2 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.



    § 11


    Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt mit Eintragung im Vereinsregister in Kraft.


    München, den XXX . November 2006



    Präsident der Deutsche Edelmetall-Gesellschaft


    ==============================================================


    Für eure Verbesserungen, Anregungen und Einwände immer zu haben


    verbleibe ich mit bekanntem Gruß



    HORSTWALTER

  • hallo


    hört sich schonmal gut an.


    folgende sachen hätte ich noch
    1. kassenprüfer sind zwar erwähnt. aber vielleicht könnte man noch ergänzen, dass sie a) sicherzustellen haben, dass eine satzungsgemäße und steuerlich korrekte mittelverwendung statt fand und dass sie b) nicht mitglied des vorstands oder eines vom vorstand berufenen gremiums sind.


    2. wie ist das mit abstimmungen innerhalb des vorstands? soll das nur in dessen geschäftsordnung stehen?


    3. gibt es bei der (vorstands)wahl nur ja und nein oder auch enthaltung? falls es auch enthaltung gibt, sollte klar sein, was dann 'einfache mehrheit' bedeutet. heißt das, dass es mehr ja-stimmen als nein-stimmen gibt oder heißt das, dass es mehr ja-stimmen als nein-stimmen UND enthaltungen gibt? in einem verein in dem ich bin hatten wir grade erst dieses problem. da man sich nicht einigen könnte, musste das amtsgericht entscheiden dass die wahl wiederholt wird (zum vorstand).


    4. muss nicht enthalten sein, wie hoch der beitrag ist? ich denke aus §58 BGB geht das hervor...


    5. was ist wenn der präsident verhindert ist? muss er dann selbst einen vertreter aus seinen drei stellvertretern auswählen? (müsste ja so sein wenn sie gleichberechtigt sind)


    aber ansonsten schonmal großes lob. mal gespannt ob das gericht den passus mit der parallelwährung einfach so passieren lässt oder uns auf die 'schwarze liste' und unter beobachtung setzt ;)


    leider ist bochum nicht grade nah an mir dran...


    ps: soll die domain auf längere zeit auf silber4india.in zeigen?

  • ergänzung:


    es heißt:
    d) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


    also soll das ganze schon auf beruflicher basis sein und nicht ehrenamtlich oder so?


    natürlich fände ich es auch sehr erstrebenswert wenn endlich die umsatzsteuer auf silber abgeschafft würde ;) (zumindest auf silbermünzen die eindeutig zur kapitalanlage genutzt werden) vll. kann man das ja auch irgendwie hin bekommen.


  • Der Vereinsvorsitzende (Vereins-Meier :D) bekommt natürlich eine Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Wovon? Von den Beiträgen der Mitglieder.
    Die Frage ist: Was haben die Mitglieder von einer Mitgliedschaft? Wahrscheinlich eine Menge Bürokratie, Kosten und einen "feuchtwarmen Händedruck" auf der Jahresversammlung in Bochum. Die Fahrtkosten nach Bochum müssen die einfachen Vereinsmitglieder (sogenanntes Fußvolk) natürlich selbst aufbringen.


    Viel Spaß im Vereinsleben wünsche ich Euch.

  • Zitat

    Original von Dagobert


    Der Vereinsvorsitzende (Vereins-Meier :D) bekommt natürlich eine Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Wovon? Von den Beiträgen der Mitglieder.
    Die Frage ist: Was haben die Mitglieder von einer Mitgliedschaft? Wahrscheinlich eine Menge Bürokratie, Kosten und einen "feuchtwarmen Händedruck" auf der Jahresversammlung in Bochum. Die Fahrtkosten nach Bochum müssen die einfachen Vereinsmitglieder (sogenanntes Fußvolk) natürlich selbst aufbringen.


    Viel Spaß im Vereinsleben wünsche ich Euch.


    wozu gibt es überhaupt vereine? naja musst ja nicht beitreten :D

  • Wie schaut´s aus mit Kritiken zum Konzept der Satzung? Kein Interesse oder und keine Zeit? Ich hoffe immer noch still und heimlich dass ein Profi daher kommt, der das mit ein paar Hinweisen bereichert =)


    Ansonsten bleibt mir nur der steinige Fußweg :( Der so wild aber auch nicht sein wird ;) Es ist aber immer besser, wenn man auf diesem Weg nicht allein unterwegs ist. Zusammen macht es mehr Spaß und 7 Zwerge sollten es bei der ersten Pause schon sein. :rolleyes:


    Gruß



    HORSTWALTER


    Dagobert


    unabhängig davon, dass es eine freiwillige Freizeitbeschäftigung - u.a. auch von mir - ist...
    ... frage doch mal pfiffige Leute, die sagen dir vielleicht, was ich dir nicht schreiben kann.

  • Hallo zusammen!


    Mit dem Bankgesetz schießt sich der Staat gewissermaßen auch in das eigene Knie und so zementiert, wie es ausschaut, scheint es mir längst nicht. Ich betrachte es als Privileg, meine vielfältigen Zwangsabgaben (also das permanente Schuldverhältnis zwischen Staat und privat) mit bunt bedruckten Zetteln begleichen zu "müssen". Den Rest davon kann ich "noch" jederzeit in echtes Geld umtauschen. Zu welchem Kurs, sei jetzt mal dahingestellt.
    Auf rein privater Ebene relativiert sich der Zwang zur ausschließlichen Nutzung von gesetzlichen Zahlungsmitteln sehr schnell. Formal bin ich zwar verpflichtet nur gesetzliche Zahlungsmittel entgegenzunehmen, auf der anderen Seite bin ich aber in keiner Weise verpflichtet überhaupt etwas zu verkaufen oder Dienstleistung zu erbringen, wohl bemerkt, dass es sich um ein rein privatrechtliche Angelegenheit handelt.
    Parallelwährungen existieren längst, wenn auch nicht als solche bezeichnet. Es ist doch immer die Sichtweise des einzelnen was er als Währung betrachtet. Im Zweifelsfalle ist auch die Verpflichtung zum regelmäßigen Gassigehen mit Nachbars Hund gegen die Erlaubnis seine Obstbäume plündern zu dürfen, Währung und das auch noch steuerfrei.
    M.E. wird der §35 BuBaG auch schon unterlaufen bzw. greift da nicht. Ich hatte meine Zeitlang einen guten Draht zur Berliner Münze. Jede Hausfrau (die ja irgendwo auch Finanzminister im kleinen Kreise ist :D ), nebst Dorffeuerwehr, Schützenverein etc., kann sich zu jedem beliebigen Anlass Medaillen fertigen lassen, in welcher Anzahl und Legierung auch immer.
    Im Besonderen seien da die allseits bekannten Institutionen genannt, welche dem Fußvolk die wertsteigerungsgarantierten Scheibchen und Klötzchen unterjubelt, durchaus nicht wertlos, aber eben nur das Material wert.
    Was könnte also die DEG i.G. davon abhalten gleiches zu tun? Ich spinne mal etwas weiter:
    Avers: Weltkugel und ein passender lateinischer Spruch, Revers: Olivenzweig und Gewichtsangabe.
    Passenderweise in Grain, z.B. 50 Grain. Entspricht etwa 6,48 Gramm, also durchaus handhabbar. Als Goldstück für den Umlauf aber in unlegierter Form (Materialhärte) ungeeignet.
    Denken wir an die alten Lyder. Deren Münzen waren aus Elektron. Durchaus ein Ansatzpunkt für eine Legierung halb Gold halb Silber.
    Hat auch den Vorteil, dass nicht dauernd gegen die Gold-Silber-Ratio spekuliert werden kann und mehr Münzmetall zur Verfügung steht.
    Ein Elektron-Stück zu 50 Grain (den Begriff Münze vermeide ich derzeit bewußt) mit hälftigen Gewichtsanteilen stellt derzeit einen Wert zum Papiereuro von so ziemlich 56 Euro dar.
    20- und 100-Grain-, sowie auch 500-Grain-Stücke wären gewichtsmäßig gut handhabbar, durch und durch werthaltig, also eigentlich keine schlechte Voraussetzung.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Zitat

    Original von taheth
    Formal bin ich zwar verpflichtet nur gesetzliche Zahlungsmittel entgegenzunehmen


    ich denke das stimmt nicht ganz. formal bin ich zu gar nichts verpflichtet. ich könnte auch einfach gut A gegen gut B tauschen. wer sollte mir das verbieten?


    ich denke hier geht es eher darum, dass genau dann wenn der eine zur zahlung gesetzliches zahlungsmittel verwendem will, der andere es nicht ablehen darf. d.h. der andere ist nicht verpflichtet, mir gesetzliches zahlungsmittel zu geben, sondern ich bin verpflichtet es zu nehmen, sofern es mir angeboten wird.


    hier liegt genau der kern des fiat money, also des geldes per gesetz. der verkäufer MUSS es annehmen, wenn es ihm angeboten wird. dies führt dazu, dass der, der das geld aktuell hat und es ev. später ausgeben möchte, dazu neigt, es zu HALTEN; da er sich nahezu 100% sicher sein kann, dass er es wieder los bekommt. zum einen weil es das gesetz so will, zum anderen weil der der es dann annimmt, sich genauso ziemlich sicher sein kann und es daher wohl auch nehmen wird.


    die ganze sache hat nur eine kleine schwäche: das gesagte gilt dann wenn nichts anderes ausgemacht wurde d.h. wenn ich die leistung schon habe dann muss der andere mein papier nehmen. ABER: niemand hindert einen verkäufer daran, seine ware z.b. nur gegen silber oder gold abzugeben, wenn er dies im vorhinein so fordert. dies folgt daraus, dass man ihn nicht zwingen kann, seine ware überhaupt abzugeben. hieraus folgt wiederum, dass auch das gesetz papier nicht daran hindern kann wertlos zu werden. spätestens dann wenn niemand mehr ware gegen papier abgibt, nützt die eigenschaft des gesetzlichen zahlungsmittel gar nichts mehr.


    das problem aktuell bei der frage inwieweit es sinnvoll ist edelmetall zu haben um damit (mal) zu bezahlen, sehe ich darin, dass die kritische masse (wohl) noch nicht überschritten ist, auch nicht bei e-gold und konsorten. d.h. es lohnt sich nicht sonderlich dort geld hinzutransferieren wenn es nur sehr wenige 'shops' gibt die dies annehmen (die sind aktuell noch sehr dünn gesäht). wenn diese masse aber irgendwann überschritten ist, es immer mehr leute gibt die edelmetall annehmen, dann gibt es deshalb auch immer mehr die neu dazu kommen und mit machen, da es ja immer lukrativer wird. das wird dann ein vorgang der sich selbst beschleunigt und innerhalb kurzer zeit sollte man an sehr vielen orten mit edelmetall bzw. den virtuellen eigentumsrechten zahlen können. daran kann kein staat irgendwen hindern und dies sollte also forciert werden.

  • Zitat

    Original von 0711
    Als Gewichtsgrundlage würde ich Gramm bzw. Kilogramm sowie entsprechend Umgerechnet auch die Apothekerunze (Feinunze, Troy Ounce, oz tr) heranziehen. Grains sind für mich soweit weg wie Taka Tuka-Land.
    0711


    Nun, Grains war nur ein Beispiel. Es sieht halt eher nach Zahlungsmittel aus, wenn eine vernünftige Zahl aufgeprägt ist als der Bruchteil einer Unze. Dann schon eher Gramm.
    Schließlich ist die Sensibilisierung der Allgemeinheit Grundvoraussetzung und da weiß ein gut Teil wohl nicht mal mit dem Begriff Unze etwas anzufangen.
    Dass es nur auf Gewichtsbasis als Wertangabe funktionieren kann, hat die Geschichte gezeigt (der amerikanische Libertad hat schon sein erstes Problem, da dort wieder Dollar draufsteht).


    Sich nur auf einen zukünftigen Gold- oder Siberstandard einzuschießen halte ich für problematisch. Zum einen wird niemand massig Silber mit sich herumschleppen wollen, zum anderen sind Goldkrümel auch nicht die Lösung. Daher die Idee mit der speziellen Währungslegierung Elektron.
    Wenn unterschiedliche Gold-Silber-Ratio an unterschiedlichen Orten herrscht führt das zu den Greshamschen Wanderbewegungen des einen oder anderen Metalls.
    Kann man lösen, indem man die Ratio allgemeingültig und unveränderbar festlegt, sicher nicht einfach. Der größte Gegner sind die Spekulanten und die haben schon mal ihre Lobby und sicher kaum Lust ihren Lebensunterhalt zukünftig mit händischer Arbeit zu verdienen.


    Vermutlich wird man am Papier für den Alltag wieder nicht vorbeikommen. Ich würde es auch nicht generell verteufeln. Denn wenn es eine verbriefte Urkunde auf eine Menge Edelmetall ist, die frei von jeglicher judikativer, legislativer und exekutiver Zugriffsmöglichkeit ist, kann es sicher problemlos neben kuranten Münzen kursieren.
    Sobald Zweifel daran aufkommen, wird es eben zurückgegeben, also dem Kreislauf entzogen. Und weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass ein gesundes Misstrauen nötig ist, wird jeder vernünftige Mensch nur den nötigen Handbestand an Papier halten, den er fürs tägliche Geschäft braucht und den Rest in Edelmetall.
    Dann wäre die eigentliche Funktion des Geldes wiederhergestellt.


    Dies im nationalen Alleingang durchziehen zu können halte ich fast für unmöglich. Da wird nur das kommende Lagerfeuer aus Greenbacks helfen. Bis dahin wird als persönliche Vorsorge nur die Nutzung des Wissensvorsprung helfen.

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    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Das mit der Prägung von eigenen Münzen finde ich gar nicht mal schlecht. Wenn man von offizieller Seite nicht in der Lage ist Anlagemünzen herauszugeben, dann eben privat. So hätte dann auch Deutschland eigene Gold und Silberanlagemünzen, welche sich meiner Meinung nach schnell etablieren würden.
    Es müssten aber vorher noch viele Fragen geklärt werden:
    Prägen lassen oder selbst prägen?
    Welche Stückelungen? Gramm oder Unzen?
    Feinheit bei Goldmünzen?
    Motiv?
    Name?


    Gibt es eigentlich Anlagemünzen, die von privater Seite herausgegeben werden?

  • Die Medaillen waeren kaum guenstiger als etablierte Anlagemuenzen (schon wegen 19 statt 7% Steuer), eher teurer. Dafuer kennt sie dann aber fast keiner. Weshalb sollte ich also irgendwelche Privatmedaillen kaufen?
    Wenn jemand Medaillen moechte, kann er sie jederzeit bei eBay in 20g-Einheiten weit unter dem Preis fuer Anlagemuenzen bekommen.

  • Hi, 0711


    Zitat

    Interessanter Gedanke, weiß aber nicht ob das wirklich ein Kriterium darstellt.
    Kaufst Du wirklich ein Produkt eher wenn es –,99 Cent kostet als 1,– Euro.
    Ich halte sowas schon immer für Schwachsinn, aber ich habe insgesamt keine gute Meinung von der Psychologie.


    Ich sehe die Diskussion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Münze als zukünftiges Zahlungsmittel und nicht als Sammelgegenstand!


    Zitat

    Also in meinem Radio ist täglich von der „Feinunze Gold“ die Rede, gleich nach den Aktienkursen. Und wer es noch nicht kennt der lernt es sehr schnell wenn er hört daß es etwas wert ist.


    Lass ich so nicht gelten. Ich kriegs nicht mal auf die Reihe die eigene Familie zu missionieren und die haben alle ordentliche Schulabschlüsse.


    Zitat

    Du meinst sicher den Amerikanischen Eagle, der ist „One Dollar“, was nach der Constitution gar nicht stimmt. Dort ist One Dollar nämlich 412,5 Grains, glaube ich, will mal eben nicht nachschlagen. Der mexikanische Libertad trägt ja gerade kein Nomial und keine Währung. Der ist so richtig eine Unze Silber.


    Nein ich meine den Versuch der Etablierung einer Parallelwährung in den USA, auf der Basis eines Silberstandards. Siehe auch:
    http://www.goldseiten.de/conte…n/artikel.php?storyid=322
    Muss natürlich Liberty-Dollar heißen :O


    Zitat

    Nein. Ich meine auch keinen neuen Edelmetallstandard der das aktuelle Geld ablösen soll. Sowas kommt oder kommt nicht, aber dazu wird das Forum hier nicht gefragt werden.
    Was mir vorschwebt ist, dieses einfach im privaten Rahmen zu pratizieren, parallel zum Euro, den man weiterhin mehr oder weniger benötigen wird. Auf freiwilliger Basis kann wer möchte Zahlungen in Silber annehmen oder leisten. Dazu nötig ist doch lediglich der Entschluß einer größeren Anzahl von Individuen und am besten auch Unternehmern/Unternehmen das zu tun.
    Sieh meinen Vorschlag in etwa Vergleichbar mit den Zettelchen-Experimenten von irgendwelchen Regiotalern. Mit dem Unterschied daß nicht neue Zettelchen statt alter Zettelchen verwendet werden und als Ausgabestelle ein Verein anstelle eines Staates bzw. einer Zentralbank steht, sondern jeder der möchte in Silber investiert um daraus Münzen zu machen. Und wer das nicht kann oder möchte der verwendet eben Münzen die es sowieso schon gibt. Silber selbst ist schon etwas wert. Da muß niemand dafür irgendeine Verwaltung installieren oder parasitär an Geldflüssen partizipieren.


    Mit so Zettelchen hab ich meine Bauchschmerzen. Besonders wenn regional jeder damit rumwerfen könnte. Das muss schon zentral geregelt sein und die Verantwortlichen notfalls in Ketten gelegt werden können. Soviel zu meiner Ansicht der Notwendigkeit von Papiergeld auch unter einem Edelmetallstandard.
    Das vorhandene Münzen kursieren werden, davon bin ich überzeugt. Ich für meinen Teil streue dann Silberfranken und Hindenburger unters Volk.
    Natürlich nur wenns nötig ist. 8)


    Gruß
    taheth

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  • Zitat

    Ich weiß nicht so recht, mir geht es weder um Papiergeld noch um einen Edelmetallstandard. Eigentlich meinte ich etwas anderes.


    Es wird ein neues Währungsgefüge geben, ohne Dollar und ohne Euro. Wie das mal aussieht, lassen wir uns überraschen.
    Sicher bin ich mir nur, dass sowohl Kurantmünzen, als auch Papier eine Rolle spielen wird.
    Alle meine Aussagen bezogen sich auf diese Vorstellung.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
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