Der Abend in München hat mir sogar so gut gefallen, dass ich eigentlich durchaus gerne der DEG beitreten würde. Der einzige Hemmschuh für mich sind dabei zwei Abschnitte aus der Satzung, wo es heisst:
"Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen der DEG bekennt" (§5): Klar, selbstverständlich. ABER, in §3 vorher:
"Langfristig wird das Ziel der Entwicklung und Einführung eines edelmetallgedeckten Tauschmittels parallel zum Euro begünstigt."
Da habe ich persönlich eine andere Auffassung, die ich ggf. auch öffentlich vertreten würde, wo ich mich also ausdrücklich GEGEN dieses "langfristige ... Ziel" der DEG aussprechen würde. Ist das aus Sicht der DEG ein Problem?
Ich stelle diese Frage mal hier öffentlich im Forum und nicht per PN, weil ich vermute, dass die Antwort auch einige andere Forumsmitglieder interessieren würde.
Vielen Dank vorab!