Artikel am 10.5.06 im Handelsblatt
" Bankgeheimnis nicht in Schweizer Verfassung
Das Bankgeheimnis soll nun doch nicht ausdrücklich in der Schweizer Verfassung verankert werden. Das Parlament begründet dies mit den geänderten Beziehungen der Schweiz zur EU und erteilte damit einem Vorstoß der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und vier Kantonen eine Absage. " Zitatende.
Es scheint hier nur noch eine Frage der Zeit, bis die Schweizer Banken den EU-Staaten die Kontodaten (und Kontostände), sagen wir mal großzügig bis ins Jahr 2000 zurück, der EU-Bank-Kunden mitteilen müssen.
Gruß Wolfswurt