ZitatAlles anzeigenOriginal von TeeKay
Wo ist da jetzt dein Verstaendnisproblem? Ein Goldpanda erfuellt gleich drei der genannten Ausschlusskriterien:
Münzen
Edelmetalle
Geld
Der Halbsatz "Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert" ermoeglicht Hermes nur, im Zweifelsfall jedes Versandgut als unversichert hinzustellen. Es duerfte dir sehr schwer fallen, beim Versand von in den AGB explizit als unversichert genannten Guetern zu argumentieren, dass sie doch versichert seien.
Und natuerlich muss man bei einem Nachforschungsantrag den Inhalt angeben. Aber wenn man bei einem verlorengegangenen Einschreiben die Trackinghotline anruft, stellt man keinen Nachforschungsantrag. Die Bearbeiterin geht davon aus, dass es verschwunden ist und weist den Betrag sofort an.
Nun, es ist ein Hauptsatz. Immerhin. Allerdings ist das schwammig formuliert. Ich darf nicht mal ne Plastikuhr verschicken? Lächerlich! Im Zweifel empfiehlt es sich, da vorher mal schriftlich anzufragen.
Du hast schonmal einen Betrag von der Pest für ein verschwundenes Einschreiben bekommen, ohne einen Nachforschungsauftrag zu erteilen? Das finde ich seltsam. Erstens weil ich das schon hatte und ein Anruf mitnichten geholfen hat und zweitens weil deren Versicherung das auch gerne auf Papier hat. Hat zumindest die Dame am Telefon behauptet.