ZitatOriginal von INSTERBURG
Ohne weiteres besteht die Möglichkeit, daß der Geldschein, im Fall einer Krise, nur im jeweils ausgebenden Land gültig ist !
Auf welcher Grundlage wäre das denn möglich?
Nochmals zur Unterscheidung Papier/Münzen:
»[…] Das Zentralbankgeld setzt sich aus dem gesamten Bestand umlaufender Banknoten und den Sichtguthaben der Banken bei der Notenbank zusammen. […] Die Geschäftsbanken kaufen Bargeld durch Zahlung/Überweisung von Giralgeld.
[…] die Bundesregierung hat in Deutschland das alleinige Recht, Münzen auszugeben (Münzregal). Dafür steht ihr der Münzgewinn (Differenz zwischen Nennwert der Münzen und ihrem Stoffwert) zu, der in den Bundeshaushalt eingeht. […|
Somit sind Banknoten nichts weiter als ein durch die Zentralbank verbriefter Kredit einer privaten Geschäftsbank, der durch den Umtausch in Noten lediglich transportabel gemacht worden ist. Da auf alles Giralgeld permanent Zinsen fällig werden, sind damit alle Banknoten mit einer permanenten Zinslast belegt. […]
Nur den Münzen liegt keine Entstehung von Giralgeld durch vorherige Kreditgewährung zu Grunde. […|
Hier stellt sich die Frage, wer es sich hat einfallen lassen, die Münzen als begrenzt gesetzliches Zahlungsmittel, die Banknoten jedoch, die nichts weiter sind, als ein aus der Kreditgewährung privater Banken entstandenes Giralgeldderivat, als unbegrenzt gesetzliches Zahlungsmittel zu definieren. […]« Quelle
Grüße
0711