Tut mir für Dich ehrlich leid, Menschenskind
kein Problem, erstmal weiterlesen
Das Münzgesetz 2008 verweist in seinem § 1 auf die Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über Stückelungen und technische Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen in der jeweils geltenden Fassung. Hier wurden neben den technischen Details auch die Nennwerte für die europäischen Umlaufmünzen festgelegt (1 €-Ct. bis 2 €).
Die Nennwerte für Gedenkmünzen sind hier jedoch nicht geregelt. Diese kann der Inhaber des jeweiligen Münzregals von Emission zu Emission eigenverantwortlich bestimmen.
http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld…bedingungen.php