Verkäufer lavendel200

  • Zitat

    Original von MAL2
    suppaflatsch:


    Privatinsolvenz anmeldet
    War Lavendel denn Privatverkäufer?


    Das ist in dem Zusammenhang nahezu unerheblich.


    Grundsätzlich ist es jeder Person erlaubt, ein Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen zu beantragen. Maßgeblich für eine Privatinsolvenz ist lediglich, dass eine Überschuldung einer natürlichen Person vorliegt, also dass dieser Person keine Möglichkeit offensteht, die Schulden zurückzubezahlen, dass es sich nicht um Schulden als Arbeitgeber handelt und dass es weniger als 20 Gläubiger sind.


    Falls keine Selbständigkeit vorlag, die Schulden also privat angehäuft wurden, liegt in jedem Falle eine Verbraucherinsolvenz vor. Welche Kriterien hierbei an die Selbständigkeit gestellt werden - keine Ahnung. Da gibt es mit Sicherheit die drei Komponenten "Lehrmeinung", "herrschende Meinung" und "Richtermeinung". ?(


    Die Restschuldbefreiung am Ende der sechs Jahre Wohlverhalten kann verhindert werden. z.B. durch eine Verurteilung in einem Strafprozess, bei der als Ursache der Überschuldung der Straftatbestand selbst festgestellt wird.


    Damit dürfte auch die Frage nach dem "Sheriff" vom Barrenmann beantwortet sein. Den erwirkten Titel, den kann man sich nach dem erfolgreich durchgezogenen Verbraucherinso-Verfahren des Schuldners getrost an die Wand der Strickstube[1] nageln oder von den Prüfern der Deutschen Bank neu nach dem "Fair Value"-Ansatz bewerten lassen. :D



    s++


    [1] Strickstube = Raum, in dem ein Strick von einem Wasserbehälter oberhalb eines nach unten offenen Keramikstuhls herunterbaumelt.

  • Zitat

    Original von dmytro3153 <- gelöscht


    Danke für den Hinweis -> in solchen Fällen bitte auch den Meldeknopf rechts oben drücken Gruß DMR


    @mods: Bitte löschen!!!


    Finde einfach, dass solche Aussagen nicht in dieses Forum gehören.

  • Soweit ich das jetzt von den anderen mitbekommen habe, zahlt er jetzt wohl 100 Euro. Ich habe jedenfalls nach etwas hin und her die erste Rate bekommen. Aber wie soll das weitergehen? Eine Rate pro Monat oder pro Woche? Also wenn es pro Monat ist, dann dauert das ja ewig, gerade bei mehreren Barren. Wie sehen denn eure Vereinbarungen konkret aus? Ich habe gehört, dass manche sogar schon 2 Raten bekommen haben. In welchem Abstand kommen die denn an?

  • Zitat

    Original von dmytro3153
    Persönliche Nummern und Gewaltaufrufe sind unerwünscht.


    MbG
    DMR


    Schon der zweite Ausfall dieser Art von dmytro3153.


    Zurück zum Thema: Was sagt denn Lavendels Vater zu dessen Aktivitäten, insbesondere das er selbst als (unfreiwilliger?) Verkäufer in Erscheinung trat?


    Marty

  • Vertragspartner laut eBay-AGB ist immer der Accountinhaber. Gemäß § 2 Absatz 9 gilt:


    "Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden."


    Quelle: http://pages.ebay.de/help/poli…greement.html?_trksid=m40



    In dem folgenden Urteil findet sich dazu auch eine Begründung: Zitat:


    "(...)Im Bereich der Internet-Auktion ist dies anders. Hier hat der Käufer als Bietender regelmäßig ein Interesse daran, mit einem Verkäufer in Kontakt zu treten, der als zuverlässig beschrieben wird. Hierzu dienen letztendlich auch die im Rahmen der "Ebay"-Auktionen abgegebenen Bewertungen und die Bewertungssterne des Auktionshauses. Hierauf verlässt sich der Käufer. Würde man zulassen, dass unter den entsprechenden Verkäuferkürzeln nunmehr jede dritte Person Vertragspartner werden würde, die mit Zustimmung des Kürzel-Inhabers eine Auktion betreibt, würde das gesamte Bewertungssystem und letztlich auch der Schutz der bietenden Personen ins Leere laufen. Es muss damit nach Auffassung des Gerichts dabei bleiben, dass Internet-Verträge zuverlässig nur zwischen Anbieter und Bieter geschlossen werden und gegebenenfalls auch zwischen ihnen die Rückabwicklung zu erfolgen hat."


    Quelle: http://www.aufrecht.de/?id=1545



    Wenn bei "lavendel200" der Sohn ohne Einverständnis seines Vaters dessen Account ge(miss)braucht, so könnte allein darin schon eine Straftat vorliegen. Es wäre mit dem Ende der eBay-Auktion eine verfälschte Urkunde zustande gekommen. Zitat Strafgesetzbuch:


    "§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten


    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"


    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__269.html



    Der Nachweis einer Straftat (bzw. unerlaubten Handlung ist im Fall "lavendel200" deshalb wichtig, weil für Ansprüche die daraus resultieren, der Schuldner nicht mit 6 Jahren Wohlverhalten mit der Restschuldbefreiung entziehen kann. Forderungen lassen sich in diesem Fall bis 30 Jahre vollstrecken. Hier der § 302 der Insolvezordnung:


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html



    Eine wichtige Voraussetzung ist aber, daß der Gläubiger unmittelbar bei Verfahrensbeginn den Verwalter auf die herausnehmfähige Forderung hinweist. Zitat Insolvenzordnung:


    "§ 174 Anmeldung der Forderungen


    (...) (2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt."


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/InsO/174.html



    Auch wenn laut eBay-AGB der Vertrag mit dem Vater geschlossen wurde, könnten natürlich auch Ansprüche gegen den Sohn (Schädiger) bestehen. Er hat ja offensichtlich die Kaufpreise vereinnahmt.


    Die vorstehenden Hinweise sind kein Rechtsrat sondern solten nur als Anregung verstanden werden.

  • Barrenmann


    Die Antwort auf solch komplexe Frage ist nicht ganz einfach. Persönlich würde ich mir die 175 Euro aus dem Käuferschutz holen und das Geld in das Mahnverfahren gegen "lavendel200" stecken.


    Um Käuferschutz zu beantragen, sind aber Fristen zu beachten, die für einige Betroffene bereits abgelaufen sind. Spätestens 60 Tage nach dem Kauf muß der nicht erhaltene Artikel über das eBay-Formular angemahnt worden sein. Die Frist für den Käuferschutzantrag läuft 90 Tage nach dem Kaufdatum ab.


    Ich selbst habe eBay mehrfach auf "lavendel200" aufmerksam gemacht. Von "Privatverkauf" konnte man bei 6-stelligen Monatsumsätzen ja nicht mehr sprechen. Die 21-Tage Lieferzeit verstießen ebenfalls gegen die eBay-AGB, die eine "unverzügliche" Lieferfähigkeit verlangt. Hier der Auszug aus einer Mail von mir, die am 20. Juli 2007 an die Sicherheitsabteilung von eBay ging:



    Trotz der groben Fahrlässigkeit - ja fast schon Beihilfe - eBays kann ich nicht empfehlen, zivilrechtlich gegen den Plattformbetreiber vorzugehen. Man bekäme es dann mit einem Konzern zu tun, der alles daran setzen würde, eine Präzidenzentscheidung zu verhindern. Natürlich könnte eBay aus strategischen Gründen vorher zahlen, um einen öffentlichkeitswirsamen Prozeß zu vermeiden. Eine Prognose kann ich dazu nicht abgeben.

  • was riskiert man ? Vorausgesetzt man hat eine Rechtschutzversicherung und einen Anwalt, der das mit der nötigen Energie übernimmt.


    Ebay wird natürlich alles daransetzen, ein negatives Urteil zu verhindern, die Chance ist daher erst mal gross, dass man einen grosszügigen Vergleich anbietet - aber wenn nicht, wäre das sicher auch interessant, auch für den Anwalt, wenn der sich ins Zeug legt, und einen Erfolg gegen den Konzern erreicht, dann ist er berühmt und kann sich vor Mandaten nicht mehr retten. Und selbst wenn er verliert, so ein Prozess bringt sicher eine Menge öffentliches Interesse.


    Wobei klar ist: Ebay ist weder für Betrug noch für Konkurse zuständig. Wenn aber wie im Fall Lavendel eindeutige Verstösse gegen Regeln, und eindeutige Indizien für Betrug ignoriert wurden, dann wäre das sicher ein Ansatz für eine Schadenersatzklage gegen Ebay.

  • Habe am 22.10. 100,- EUR überwiesen bekommen. Nach vorheriger Ankündigung des Starts der Rückzahlung. Seitdem Funkstille.
    Kontaktaufnahme für ein Statement gestaltet sich schwierig. Handy hebt er nicht ab, und eine Friedrichsdorfer Adresse/Telefonnummer ist nicht mehr auffindbar. Hmm, habe also auch noch Aussenstände bei Lavendel. Und zähle mich zu der geduldigen Fraktion.

Schriftgröße:  A A A A A