Frage zu muenzdiscount

  • Sollte der Käufer nicht als Unternehmer bestellt haben, ist der 447 BGB Makulatur, da ihn 474(2) BGB explizit außer Kraft setzt. Drittschuldnerhaftung, AGB und sonstiges kann dem Käufer im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs völlig egal sein, er muß sich nur mit dem Verkäufer auseinandersetzen, der gem. 446 BGB bis zur Übergabe an den Käufer haftet. Wie der Verkäufer sich bzgl. des Versandrisikos rückversichert, kann dem Käufer völlig schnurz sein.


    als käufer kann und darf ihm nichts völlig egal sein.es gibt da auch den § 280 BGB ff :!: allein schon der hinweis dem verkäufer gegenüber mit verweis auf die drittschuldnerhaftung ( 474 ist ein ebay § !)stärkt die position , des käufers.
    was AGB`s angeht, obliegt es jedem käufer von § 305 b gebrauch zu machen :!: per e-mail oder fax zu klären, was bei lieferverzug, höhere gewalt oder verlust verbindlich ist, oder welche ansprüche geltend gemacht werden können..... es liegt an jedem selbst.
    und wenn das auch nicht hilft, gibt es noch den § 306 / 3 .......unzumutbare härte.... :D


    searay

  • 476 BGB befaßt sich mit der Beweislast im Falle eines Sachmangels nach Gefahrenübergang. Bei einem Versandverlust gibt es weder einen Sachmangel noch hat der Gefahrenübergang bereits stattgefunden. Somit bleibt 476 BGB besser in der Tasche... Beweisbelastet ist der Verkäufer ohnehin, und zwar nicht hinsichtlich des erfolgten Versandes, sondern hinsichtlich der Übergabe an den Käufer.


    jetzt hierzu: und daß er die ware tatsächlich eingepackt hat :!: es nützt kein einschreiben der welt, kein dwl paket oder dhl wertpaket etwas,
    wenn der verkäufer nicht beweisen kann, daß er die ware tatsächlich eingepackt hat :!: :D
    ähnlich verhält es sich auch mit kündigungsschreiben, mahnungen usw. ich kann jederzeit sagen, daß ich ein paket erhalten habe,
    aber es war leer..... :] was nun? der verkäufer muß mir beweisen, daß die ware tasächlich drin war.... ;)


    searay

  • Was mich an der ganzen Geschichte stört (abgesehen davon, dass mein Paket anscheinend geklaut wurde), ist, dass Muenzdiscount die ID-Nummer der Sendung nicht rausrücken will (in der email-Bestätigung war sie auch nicht); dumm nur, dass die Verlustmeldung an GSL evtl. erst heute rausgeht. Grund: man hat gewartet, bis ich alle Verwandten und Nachbarn befragt habe :cursing:

    nur gut, dass das offenbar nicht der einzige grund ist, bei denen nicht zu bestellen. der angebotsthread spricht bände hierzu. gut, dass es das auch in noch seriöser gibt. 8o

  • Ich würde mal zugunsten muenzdiscount annehmen, daß die einen neuen Mitarbeiter haben, der die Regeln und Usancen hier im Forum noch nicht kennt und überdies noch nicht im Marketing-Bad gebadet hat...so kam sicher das "Angebot" im Thread zustande. Kann mir nicht vorstellen, daß der Chef so unbeholfen postet.


    Ist den Händlern hier das Posten im Angebotsthread denn gänzlich verboten? Wenn einer einer ein richtiges Schnäppchen hätte, würde das ja auch nicht schaden... aber wer stuft das dann ein?

Schriftgröße:  A A A A A