Lebensversicherung - Was tun?

  • Lebensversicherung kündigen?


    Ich habe mir vor 9 Jahren dummerweise ein Lebensvericherungsdarlehn von der deutschen Bank aufschwätzen lassen.Ich habe schon ein Forwarddarlehn abgeschlossen was nächstes Jahr umgeschuldet wird. Ich würde die Kapitallebensversicherung aber gerne so schnell wie möglich loswerden. Habe ich da eine Chance jetzt schon rauszukommen oder muss ich bis Ende 2009 warten bis der Kredit umgeschuldet wird?

  • Hallo Freefly. Wie darf ich Deine Antwort verstehen und woher kommt die Info? Soll das heißen, Du rechnest mit dem dem baldigen Ende der Hamburg Mannheimer LV?

    Möglicherweise ist es kommende Woche vorbei - die Einalge in meiner alzen fondsgebundenen RV hab ich mental bereits abgeschrieben :pinch:

  • Möglicherweise ist es kommende Woche vorbei - die Einalge in meiner alzen fondsgebundenen RV hab ich mental bereits abgeschrieben :pinch:


    Das ist auch das einzige was Du noch tun kannst: Dich seelisch auf den Verlust einstellen. Der Rest ist vorbei. Aus. Ende. Wurde hier und in diversen anderen Foren seit über 2 Jahren durchgekaut und auch von mir mehrfach angemahnt zum sofortigen Verkauf oder Kündigung solcher Konstrukte. In meinem Bekanntenkreis konnte ich lediglich 2 Leute überzeugen, das zu tun: einer investierte daraufhin massiv in physisches Gold, der andere in einen Bergbauernhof. Das wars aber, die restlichen hunderte machten weiter wie vorher.


    Diskussionen sind angesichts der Situation überflüssig geworden. Komm gut durch!

  • Ein Freund hat eine LV die er verkaufen will. Restlaufzeit unter 12 Jahren. Auf anraten von "Freunden" will er die an eine der Firmen verkaufen die grossartig toenen einem bis 15% mehr dafuer zu zahlen. Inzwischen sind 2 Monate vorbei, Ruekkauf bisher nicht erfolgt! Kann es sein das derzeit viele Leute ihre Versicherungen los werden wollen???
    Ich gab ihm den Rat, da er das Geld wirklich dringend braucht (Absturz in HARTZ 4), SOFORT mit der Versicherung in Kontakt zu treten und diese zum Rueckkaufswert zu veraeussern damit er wenigstens das Geld hat. Ich gehe naemlich davon aus das dieser sinken wird im naechsten Jahr. Durch die Blume wurde es ja auch schon mehr oder weniger laut von den Versicherern gesagt.

  • Bin mir da nicht zu 100% sicher, doch wenn dein Kumpel die LV sich auszahlen läßt gibt es einen Zeitkorridor von 6 Monaten, wo auch dieser Auszahlungsbetrag auf die Leistungen von Harz angerechnet.


    erst einmal beitragsfrei stellen, ist mein Tipp, dann in aller Ruhe überlegen was zu tun ist.

  • Ein Freund hat eine LV die er verkaufen will. Restlaufzeit unter 12 Jahren. Auf anraten von "Freunden" will er die an eine der Firmen verkaufen die grossartig toenen einem bis 15% mehr dafuer zu zahlen. Inzwischen sind 2 Monate vorbei, Ruekkauf bisher nicht erfolgt! Kann es sein das derzeit viele Leute ihre Versicherungen los werden wollen???
    Ich gab ihm den Rat, da er das Geld wirklich dringend braucht (Absturz in HARTZ 4), SOFORT mit der Versicherung in Kontakt zu treten und diese zum Rueckkaufswert zu veraeussern damit er wenigstens das Geld hat. Ich gehe naemlich davon aus das dieser sinken wird im naechsten Jahr. Durch die Blume wurde es ja auch schon mehr oder weniger laut von den Versicherern gesagt.


    Es ist ein Unterschied, ob er den LV-Vertrag verkaufen möchte oder ob er den LV-Vertrag kündigen möchte. Beides wird angeboten. Sinn und Zweck ist es, eine höhere Auszahlung zu erreichen. Es wurden in diesem Thread schon Beispiele genannt (z. B. Lifehood). Was Hartz IV angeht (ALG2) so habe ich vor kurzer zeit bei einem Hartz IV-Empfänger gesehen, dass die Auszahlung der gekündigten Lebensversicherung im Monat der Auszahlung einen Geldzufluss darstellt, der mit der Hartz IV-Leistung verrechnet wurde. In den Folgemonaten nach der Auszahlung wurde der verbleibende LV-Auszahlungsbetrag als Vermögen betrachtet (pro Lebensjahr 150 Euro). Was darüber lag wurde ebenfalls wieder verrechnet. Der Hartz IV-Empfänger hat wegen dieser Vorgehensweise der ARGE einen Fachanwalt für Sozialrecht eingeschaltet, da er nicht einverstanden war. Sollte man in die o. a. Situation kommen, empfiehlt sich der Rat eines Fachanwaltes, um Überraschungen zu vermeiden.

    NICHT WEIL ES SCHWER IST, WAGEN WIR ES NICHT, SONDERN WEIL WIR ES NICHT WAGEN, IST ES SCHWER.
    Lucius Annaeus Seneca
    End corruption or at least let me participate in it!

  • Nach meinen Informationen ist der Zweitmarkt für gebrauchte LVs ziemlich gebeutelt, um nicht zu sagen: tot... Aufkäufer wie Cashlife waren ja ohnehin schon zurückhaltend und haben knallhart ausgesiebt und nur lukraktive Policen übernommen, aber seit Ende des letzten Jahres werden z.T. bereits LV-Fonds wieder aufgelöst, in denen die aufgekauften Policen gebündelt sind...
    Der Grund ist, dass sich nach Fälligkeit der ersten einst gekauften Policen Ende 2007 wohl gezeigt hat, dass die vom Aufkäufer prognostizierten Ablaufleistungen nicht erreicht werden...


    http://www.manager-magazin.de/…age/0,2828,562989,00.html

    Zitat

    Ich gab ihm den Rat, da er das Geld wirklich dringend braucht (Absturz in HARTZ 4), SOFORT mit der Versicherung in Kontakt zu treten und diese zum Rueckkaufswert zu veraeussern damit er wenigstens das Geld hat. Ich gehe naemlich davon aus das dieser sinken wird im naechsten Jahr.

    Davon würde ich auch ausgehen...

  • Nach meinen Informationen ist der Zweitmarkt für gebrauchte LVs ziemlich gebeutelt, um nicht zu sagen: tot... Aufkäufer wie Cashlife waren ja ohnehin schon zurückhaltend und haben knallhart ausgesiebt und nur lukraktive Policen übernommen, aber seit Ende des letzten Jahres werden z.T. bereits LV-Fonds wieder aufgelöst, in denen die aufgekauften Policen gebündelt sind...
    Der Grund ist, dass sich nach Fälligkeit der ersten einst gekauften Policen Ende 2007 wohl gezeigt hat, dass die vom Aufkäufer prognostizierten Ablaufleistungen nicht erreicht werden...


    http://www.manager-magazin.de/…age/0,2828,562989,00.html

    Davon würde ich auch ausgehen...


    Wenn er wg. des bei Hartz IV zu erwartenden Finanzengpasses dringend an sein Geld kommen will, dann soll er selbstverständlich seine Versicherungsgesellschaft anschreiben (Kündigung), um schnellstmöglich an sein Geld zu kommen. A B E R : Er soll die Abrechnung genau vom Fachmann prüfen lassen. Dieses kann er auch noch zeitnah machen, wenn er das Geld bereits erhalten hat. Macht er das nicht, kann er sehr sicher sein, dass der Versicherer ihm Geld vorenthalten wird.


    Was den Zweitmarkt angeht:


    Ist halt ein Business, wie jedes andere im Finanzbereich auch. Des Sparers Leid ist des Schuldners Freud und umgegekehrt. Aber Totgeglaubte leben manchmal länger, als man denkt. Für den Hartz-IV-Menschen natürlich idR keine Alternative, da man hier etwas mitbringen muss, was er (in finanziellen Dingen) nicht hat: "Zeit".

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  • http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,7276275,00.html


    Lebensversicherungen - Richtig aussteigen
    WISO-Tipp am 11. August 2008
    Oft wird das Geld aus einer Versicherung schon vor Vertragsende gebraucht.
    Wer vorzeitig eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung kündigt, verliert Geld. Abschlusskosten und Stornoabschläge summieren sich. Aber Kündigung ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, das Geld wieder flüssigzumachen.
    Abschlusskosten werden bislang gleich am Anfang der Vertragslaufzeit abgerechnet. Besteht der Vertrag erst wenige Jahre, kann dadurch ein erheblicher Teil der eingezahlten Beiträge aufgezehrt werden. Zusätzlich werden oft noch Stornoabschläge geltend gemacht. Deswegen sollte man die Alternativen zu einer Kündigung prüfen, wenn man wegen einer finanziellen Notlage aus dem Versicherungsvertrag aussteigen will.
    Wer den Versicherungsvertrag verkauft, anstatt ihn zu kündigen, bekommt meist mehr Geld heraus. Noch bis Ende dieses Jahres bleiben die Erlöse aus einem solchen Verkauf steuerfrei. Außerdem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Versicherungskunden ein Mindestanteil am eingezahlten Geld bleiben muss, wenn sie einen Vertrag vorzeitig kündigen. Hier können immer noch viele ehemalige Kunden gekündigter Versicherungsverträge einen Anspruch auf Rückzahlungen geltend machen. Wie man am besten aus Versicherungsverträgen aussteigt und Nachzahlungen verlangt, erklärt der WISO-Tipp.



    PS: Meines Wissens nach käpft Cashlife mit ihrer Finanzkraft.


  • Dieser WISO-Tip ist zwar mit Infos gespickt, hilft aber dem Kunden, der seinen Kapitallebensversicherungsvertrag (private Rentenversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung - alles ausser Riester-, Rürup- und bAV-Verträgen) "flüssig" machen möchte, nur bedingt. Ohne die Hilfe von versierten Fachleuten (z.B. Rechtsanwälten) ist der Kunde derjenige, der über den Tisch gezogen wird. Es gbit genug Möglichkeiten sich sachkundig zu machen, die auch hier bereits in diesem Thread beschrieben worden sind (Lifehood, LV-Doktor/ ProConcept, CashLife, Lifejack etc. etc.). Eben auch, wenn die Verträge bereits gekündigt worden sind, kann es sich durchaus lohnen in diese Richtung als (ehemaliger) LV-Kunde tätig zu werden.

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  • Dieser WISO-Tip ist zwar mit Infos gespickt, hilft aber dem Kunden, der seinen Kapitallebensversicherungsvertrag (private Rentenversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung - alles ausser Riester-, Rürup- und bAV-Verträgen) "flüssig" machen möchte, nur bedingt. ...

    Kann man sich den WISO-Tipp von nächstem Montag schon im Internet anschauen, oder woher weißt Du schon, dass er nichts taugt?
    Außerdem war das nur als Hinweis und nicht als Lösung gedacht.

  • Kann man sich den WISO-Tipp von nächstem Montag schon im Internet anschauen, oder woher weißt Du schon, dass er nichts taugt?
    Außerdem war das nur als Hinweis und nicht als Lösung gedacht.


    Niemand hat behauptet, schon garnicht ich, dass der WISO-Tipp nichts taugt! Dass kam von Dir, lieber Bempelpetzer. Als Hinweis habe ich Deinen Beitrag auch verstanden und sogleich auf der von Dir verlinkten WISO-Seite nachgelesen. Mein Kommentar hinsichtlich des WISO-Tipps bezog sich eben auf den zuvor konkret geschilderten Fall, dass ein Hart-IV-Empfänger schnellstens Bares aus seiner Kapitallebensversicherung benötigt. Und ich bleibe - aus Erfahrung! - dabei, dass es ohne fachliche Hilfe sehr schwierig (bis unmöglich) ist, den Versicherern beizukommen. Anschauen werde ich mir die WISO-Sendung auf alle Fälle (evtl. als Aufzeichnung).

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  • Mal sehen, wann auch deutsche Lebensversicherungsunternehmen so richtig massiv Ihre "Bonus"-Leistungen (Gewinnbeteiligung, Schlussgewinnanteile, Gewinnanteile zur Beitragsverrechnung etc.) massiv nach unten anpassen werden ... Viellicht wachen die deutschen Versicherten (und die so etwas als Abschluss beabsichtigen) recht bald auf!


    Die Engländer haben das bereits (sind auch Kaufleute und kochen nur mit Wasser):


    Norwich Union to slash final policy bonuses by 10%


    http://www.timesonline.co.uk/t…urance/article4670609.ece

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  • Hallo @all


    Habe vor einigen Wochen die KLV in Beitragsferien geschickt. Nun habe ich folgende Zeilen von der Versicherungsgesellschaft erhalten:


    (...) "Je länger Sie die Beitragszahlung aussetzen, desto stärker reduziert sich die Leistung im Erlebensfall. Sie können die Beitragszahlung daher auch gerne früher wieder aufnehmen. Die Beiträge, die zur Absicherung der Risiken erforderlich sind, weden wir dem unter dem Vertrag angesammelten Deckungskapital entnehmen. Dies kann dazu führen, dass das Deckungskapital des Vertrages auf Null sinkt. Der Vertrag und der Versicherungsschutz enden zu dem Termin, an dem das Deckungskapital aufgebraucht ist, falls Sie die Beitragszahlung nicht wieder aufnehmen. Hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren und Ihnen, falls möglich, Alternativen zur Vertragsbeendigung vorschlagen" (...)


    Also ich verstehe das nicht ganz. Was ist Deckungskapital? Wäre eine Kündigung nicht doch besser?


    Über Meinungen wäre ich sehr dankbar!!!

    Politische Tätigkeit ist das Bohren von Löchern in den Boden eines Bootes. (Dwight. R. Lee, Ökonom)

  • Die Risikoprämie muss weitergezahlt werden, der Kapitalsparplan ist ausgesetzt.
    Eigentlich sollte die Rendite so hoch sein, dass die geringe Risikoprämie locker drin sein sollte.
    Gilt aber nur, wenn schon ordentlich Kapital angspart ist und der Vertrag schon eine Weile läuft.

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