Steuerfragen im Zusammenhang mit Edelmetallen

  • Es ist immer fraglich, ob es Sinn macht, fuer ein bestimmtes Thema einen neuen Thread zu eroeffnen, doch zwecks Uebersichtlichkeit will ich diesen Weg einmal waehlen:


    Es geht um Steuern im Zusammenhang mit Edelmetallen. Da ich bisher noch keine Zeit fand, meinen Steuerberater diesbzgl. zu fragen, moechte ich die Allgemeinheit (da evtl. von grossem Vorteil) daran teilhaben lassen.


    Zwei Ideen:


    1) A kauft bei seiner Bank physisches Gold (oder Silber) fuer einen Betrag von x Euro. Im Laufe der Zeit wird dieses Gold wahrscheinlich auch einige Zeit unterhalb des Einstiegkurses handeln, so dass Buchverluste zwischenzeitlich wahrscheinlich sind. A setzt nach einiger Zeit einen Vertrag auf, dass er sein physisches Gold am xx.xx.xxx fuer x-y Euro an B verkauft (man beruecksichtige, dass auch der Spread zwischen An- und Verkauf der Banken verlustbringend ist). Auf diese Art und Weise koennte A also einen grossen Verlust ausweisen und steuerlich absetzen (Goldkaeufe duerften m.E. wie Aktien auch unter Spekulationsgeschaefte fallen - ist dies aber bei physischem Silber auch der Fall?).B hingegen koennte das physische Metall ueber die Spekulationsfrist von derzeit einem Jahr halten, um die spaetere Besteuerung zu umgehen. A und B sind natuerlich gute Bekannte und handeln die Waren nach einigen Jahren unerwartet wieder zurueck...



    2) Wie handhabt unser geltendes Steuergesetz die Besteuerung von Warentauschhandel? Bsp.: Wenn A fuer B den Rasen regelmaessig maeht, hierfuer monatlich z.B. 100 Euro bekommt (und dies nicht beim Finanzamt angegeben wird), ist dies im Sinne des deutschen Rechts Schwarzarbeit. Wenn A fuer B den Rasen regelmaessig maeht, im Gegenzug B fuer A den Einkauf erledigt, so ist dies keine Schwarzarbeit mehr. Dienstleistungsaustausch wird also nicht besteuert. Was, wenn B sein neues Rennrad gegen das alte Auto von A tauscht (Warentauschhandel)? Steuerpflicht? Wuerde mich sehr wundern...


    Nun, Gold und Silber sind Waren - und werden offiziell nicht als Geld anerkannt. Wenn ich also einen Wirtschaftsraum aufbaue (zusammengesetzt aus vielen verschiedenen Wirtschaftssubjekten), innerhalb dessen Dienstleistungen und Waren lediglich mit Gold und Silber bezahlt werden, so duerften diese Geschaefte nicht unter geltendes Steuerrecht fallen, richtig? Ich bin kein Steuerexperte und kann daher nicht beurteilen, ob sich meine Ideen umsetzen lassen. Ueber eine kompetente Darstellung der rechtlichen Sachlage in dieser Sache wuerde ich mich freuen.


    Gruss.

  • Schon aufgrund des grossen Unterschiedes zwischen An- und Verkauf eignet sich Gold weniger als Spekulationsobjekt als vielmehr als Versicherung gegen schlechte Zeiten, Inflation, Staatsbankrott, etc.


    Die letzte Zeit läuft Gold ungefähr wie der Euro, also gibt es auf Eurobasis nichts zu gewinnen oder zu verlieren.


    Nach §23 Einkommenssteuergesetz lassen sich Spekulationsverluste mit Spekulationsgewinnen verrechnen.

  • Hab nun doch meinen Steuerberater angerufen und um Klaerung gebeten. Gute News..


    Da der Gesetzgeber von "privaten Veraeusserungsgeschaeften" spricht, gab es haeufig gerichtliche Streitigkeiten, welche Wirtschaftsgueter im Einzelnen von der Spekulationssteuer betroffen sind, bzw. welche Verluste man steuerlich geltend machen kann (es wurde teils schon versucht, den Wertverlust eines Autos als Spekulationsverlust geltend zu machen, was der Gesetzgeber mit der Begruendung, dass beim Kauf eines Autos ueblicherweise keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sei, ablehnte). Beim Gold und Silber liegt aber definitiv eine Gewinnerzielungsabsicht vor und somit sieht mein Steuerberater keinen Grund, weswegen man Verluste aus Gold- oder Silbergeschaeften nicht als Spekulationsverluste mit Spekulationsgewinnen aus z.B. Aktiengeschaeften verrechnen koenne.


    Der grosse Vorteil beim physischen Edelmetall liegt in der Moeglichkeit des OTC Geschaeftes, d.h. der Verkaeufer bestimmt selber, an wen er zu welchem preis wann verkaufen moechte (Verkauf erfolgt per Vertrag), was bei Aktien im allgemeinen Boersenhandel nicht moeglich ist.


    Jeder, der physisches Gold oder Silber besitzt, sollte insofern ueberlegen, dieses per Vertrag an z.B. seine(n) Ehepartner(in) zu einem moeglichst niedrigen Preis zu verkaufen und so zumindest den Spread zwischen An- und Verkauf einerseits, die Mehrwertsteuer bei Silber andererseits und evtl. zusaetzlich noch entstandene Wertverluste (aufgrund von Kursschwankungen) steuerlich als Verlust auszuweisen.


    Ob das physische Metall letztlich auf dem Papier den Eltern, der Ehepartnerin oder gar den Kindern gehoert, sollte dabei keine grosse Rolle spielen. Man spart auf jedenfalll Geld.



    Ich hoffe, in dieser Hinsicht etwas Klarheit geschaffen und die Steuerlast der meisten hier anwesenden User etwas gedrueckt zu haben.

  • Ergaenzung:


    Der Nachteil der Steuerersparnis ist allerdings der Verlust der Anonymitaet gegenueber staatlicher Seite. Doch was man im Jahr X noch nachweislich besass, kann im Jahr X+Y schon laengst nicht mehr da sein... staatlicher Nachweis fiele in diesem Fall sicherlich schwer.

  • Ich bin kein Experte, aber ein Hinweis: Reines Tauschen von Gegenständen halte ich für unbedenklich.
    Aber das Tauschen z.B. von Arbeitsleistungen gegen Gegenstände wie Gold und Silber oder einen Kaninchenbraten (auch wenn diese Dinge nicht die offizielle Bezeichnung "Geld" tragen) dürfte so etwas wie ein "geldwerter Vorteil" sein. So leicht lässt sich das Steuersystem wohl nicht umgehen.


    Gruß
    Karl

  • "geldwerter Vorteil" duerfte bei Waren unterstellt werden - stimme ich Dir zu. Bei Dienstleistungsaustausch jedoch m.E. nicht. Ich werde mich naeher mit dem Thema befassen, was jedoch nicht weiter in diesem Forum diskutiert werden sollte - passt schlicht nicht zum Thema.


    Der Steuervorteil bei physischen Edelmetallen hingegen duerfte vielen hier Vorteile bringen. Es ist somit sogar moeglich, Zinsgewinne zu erzielen, indem je nach angefallenen Spekulationsgewinnen im Jahr X diese durch den Handel mit physischen Edelmetallen unter Bekannten wieder ausgeglichen werden. Wer im selben Jahr X naemlich Spekulationsverluste durch z.B. Aktien erwirtschaftet hat, laesst sich so Gewinne durch physischen Edelmetallhandel "zuschieben". ->Zinsvorteil unter den Beteiligten (zum Nachteil des Finanzamtes).


    Im uebrigen laesst sich das Steuersystem IMMER irgendwo umgehen.


    Gruss.

  • Der Besitz von Edelmetall wird damit offiziell. Also droht irgendwann die Enteignung und damit der Totalverlust.


    Sollte man m.E. nie vergessen!

  • Ergaenzung:


    Um die Nachteile des Anonymitaetsverlustes moeglichst gering zu halten, sollte mein "Steuermodell" evtl. nur bei physischem Silber angewand werden, da dort der Verlustausweis aufgrund der gezahlten Mehrwertsteuer und des deutlich groesseren Spreads wesentlich groesser ausfiele und bei kuenftigen Staatsverboten eher Gold als Silber betroffen sein duerfte. Gold wird noch immer eine gewisse monetaere Bedeutung beigemessen, Silber hingegen duerfte heutzutage ueberwiegend als Industriemetall betrachtet werden.


    Nur ein Gedanke...

  • Zitat

    Original von ghost_god
    Ergaenzung:


    Um die Nachteile des Anonymitaetsverlustes moeglichst gering zu halten, sollte mein "Steuermodell" evtl. nur bei physischem Silber angewand werden, da dort der Verlustausweis aufgrund der gezahlten Mehrwertsteuer und des deutlich groesseren Spreads wesentlich groesser ausfiele und bei kuenftigen Staatsverboten eher Gold als Silber betroffen sein duerfte. Gold wird noch immer eine gewisse monetaere Bedeutung beigemessen, Silber hingegen duerfte heutzutage ueberwiegend als Industriemetall betrachtet werden.


    Nur ein Gedanke...


    Meine Einschätzung: Sobald die Bluthunde (= verbeamtete Enteignungs-Schnüffler) Dich irgendwie in Zusammenhang mit Edelmetallen bringen können, so haben sie Dich auf dem Kieker. Sie werden heiß werden und extrem weiterschnüffeln.

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