Es ist immer fraglich, ob es Sinn macht, fuer ein bestimmtes Thema einen neuen Thread zu eroeffnen, doch zwecks Uebersichtlichkeit will ich diesen Weg einmal waehlen:
Es geht um Steuern im Zusammenhang mit Edelmetallen. Da ich bisher noch keine Zeit fand, meinen Steuerberater diesbzgl. zu fragen, moechte ich die Allgemeinheit (da evtl. von grossem Vorteil) daran teilhaben lassen.
Zwei Ideen:
1) A kauft bei seiner Bank physisches Gold (oder Silber) fuer einen Betrag von x Euro. Im Laufe der Zeit wird dieses Gold wahrscheinlich auch einige Zeit unterhalb des Einstiegkurses handeln, so dass Buchverluste zwischenzeitlich wahrscheinlich sind. A setzt nach einiger Zeit einen Vertrag auf, dass er sein physisches Gold am xx.xx.xxx fuer x-y Euro an B verkauft (man beruecksichtige, dass auch der Spread zwischen An- und Verkauf der Banken verlustbringend ist). Auf diese Art und Weise koennte A also einen grossen Verlust ausweisen und steuerlich absetzen (Goldkaeufe duerften m.E. wie Aktien auch unter Spekulationsgeschaefte fallen - ist dies aber bei physischem Silber auch der Fall?).B hingegen koennte das physische Metall ueber die Spekulationsfrist von derzeit einem Jahr halten, um die spaetere Besteuerung zu umgehen. A und B sind natuerlich gute Bekannte und handeln die Waren nach einigen Jahren unerwartet wieder zurueck...
2) Wie handhabt unser geltendes Steuergesetz die Besteuerung von Warentauschhandel? Bsp.: Wenn A fuer B den Rasen regelmaessig maeht, hierfuer monatlich z.B. 100 Euro bekommt (und dies nicht beim Finanzamt angegeben wird), ist dies im Sinne des deutschen Rechts Schwarzarbeit. Wenn A fuer B den Rasen regelmaessig maeht, im Gegenzug B fuer A den Einkauf erledigt, so ist dies keine Schwarzarbeit mehr. Dienstleistungsaustausch wird also nicht besteuert. Was, wenn B sein neues Rennrad gegen das alte Auto von A tauscht (Warentauschhandel)? Steuerpflicht? Wuerde mich sehr wundern...
Nun, Gold und Silber sind Waren - und werden offiziell nicht als Geld anerkannt. Wenn ich also einen Wirtschaftsraum aufbaue (zusammengesetzt aus vielen verschiedenen Wirtschaftssubjekten), innerhalb dessen Dienstleistungen und Waren lediglich mit Gold und Silber bezahlt werden, so duerften diese Geschaefte nicht unter geltendes Steuerrecht fallen, richtig? Ich bin kein Steuerexperte und kann daher nicht beurteilen, ob sich meine Ideen umsetzen lassen. Ueber eine kompetente Darstellung der rechtlichen Sachlage in dieser Sache wuerde ich mich freuen.
Gruss.