ZitatOriginal von Robertino
Du schreibst: „…Und meiner Ansicht nach gehören auch Unternehmensbeteiligungen ins Portfolio. Die schnitten übrigens bei der letzten Währungsreform 1948 auch ganz gut ab…“
Volle Zustimmung! In diesem Zusammenhang eine Frage zu dem von dir vorgestellten Modell einer Beteiligung an Arztpraxen (auf welches du wahrscheinlich anspielst): Beteilige ich mich da direkt am „Unternehmen“ (stehe ICH im Firmenbuch/Handelsregister/Grundbuch, habe ich Entscheidungskompetenz?) oder beteilige ich mich an der „Beteiligungs- bzw. Kapitalanlagegesellschaft“??? Das ist nämlich der entscheidende Unterschied.
Sorry, habe viel zu tun: Beteiligung als Treugeber möglich oder als Direktkommanditist (kostenpflichtige notarielle Beglaubigung).
Die Gesellschaft ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, ist als Publikumsgesellschaft konzipiert und gehört den Gesellschaftern
(zu 100% den Kommanditisten, also den Anlegern)
Ich habe mal versucht den Kommentar eines bekannten Verbraucherchutzanwalts aus der Rhein-Neckar-Region als Zip-Datei anzuhängen. Da ich technisch nicht so versiert bin, weiss ich nicht obs klappt.