Sind Goldverkäufer potentielle Kriminelle?

  • Aus dem heutigen ProAurum Kommentar:


    "Natürlich unterliegen auch wir den Auflagen des Geldwäschegesetzes. Bei Schalterkäufen unserer Kunden über 15.000 Euro und anschließender Barzahlung werden die Personaldaten (Kopie des Personalausweises) festgehalten. Bei Verkäufen unserer Kunden am Schalter und anschließender Barauszahlung sogar schon ab dem ersten Euro. "


    Gibt es da neue Regelungen? Seit wann braucht man beim Verkauf ab 1 Euro schon einen Ausweis??? Habe vor einigen Wochen in Wien 500g ohne irgend eine Frage verkauft. Gibts das nur bei ProAurum, nur in D? Und wenn ja - seit wann????

  • ...vermutlich wegen der sogenannten Trödlerverordnung ( http://www.landesrecht.branden…_bb_bravors_01.c.15316.de ), nach der das vorgeschrieben ist. Interessant in dem Zusammenhang auch die Abgabenordnung:


    § 143 Aufzeichnung des Wareneingangs
    (1) Gewerbliche Unternehmer müssen den Wareneingang gesondert aufzeichnen.


    (2) Aufzuzeichnen sind alle Waren einschließlich der Rohstoffe, unfertigen Erzeugnissen, Hilfsstoffe und Zutaten, die der Unternehmer im Rahmen seines Gewerbebetriebes zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch entgeltlich oder unentgeltlich, für eigene oder für fremde Rechnung, erwirbt; dies gilt auch dann, wenn die Waren vor der Weiterveräußerung oder dem Verbrauch be- oder verarbeitet werden sollen. Waren, die nach Art des Betriebes üblicherweise für den Betrieb zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch erworben werden, sind auch dann aufzuzeichnen, wenn sie für betriebsfremde Zwecke verwendet werden.


    (3) Die Aufzeichnungen müssen die folgenden Angaben enthalten:


    1. den Tag des Wareneingangs oder das Datum der Rechnung,


    2. den Namen oder die Firma und die Anschrift des Lieferers,


    3. die handelsübliche Bezeichnung der Ware,


    4. den Preis der Ware,


    5. einen Hinweis auf den Beleg.

  • Gemäß GwG müssen alle Geschäfte gegen bar festgehalten werden, d.h. es ist egal ob es sich um einen Kauf oder um einen Verkauf handelt.
    -
    Bezüglich der Freigrenze von 15 TEUR; bis zu dieser Freigrenze KANN eine Feststellung der Daten erfolgen, ab 15 TEUR MUSS eine erfolgen. Also quasi ab 0,01 EUR schon im Verdachtsfall oder je nach dem wie jemand seine Geschäftsdokumentation führen möchte.
    -
    Ein ähnliches Thema hatten wir hier schon, da wollte jemand am Schalter einer fremden Bank ein paar tausend EUR in CHF tauschen und hat sich gewundert, dass sein Ausweis verlangt wurde.

  • Mir geht es darum, ob sich die Rahmenbedingungen (Geldwäschegesetz) geändert haben, ob ProAurum (seit neuem?) die Ankaufsbestimmungen verschärft hat, oder ob das schon immer dort so üblich war. Für mich ist diese Regelung jedenfalls neu. 15000 Euro Pflicht, darunter bei Verdacht kann... - das gibts schon länger. Aber Ausweis ab 1 Euro für alle???

  • Zitat

    Original von PoliertePleite
    Mir geht es darum, ob sich die Rahmenbedingungen (Geldwäschegesetz) geändert haben, ob ProAurum (seit neuem?) die Ankaufsbestimmungen verschärft hat, oder ob das schon immer dort so üblich war. Für mich ist diese Regelung jedenfalls neu. 15000 Euro Pflicht, darunter bei Verdacht kann... - das gibts schon länger. Aber Ausweis ab 1 Euro für alle???


    Würde mich auch mal interessieren. Aber es scheint irgendwie niemanden zu geben, der bei PA wirklich schon mal was verkauft hat.


    Mir hat ein Mitarbeiter mal erzählt, dass sie bei Barren die Personalien aufnehmen würden, bei Münzen aber nicht. Ich finde die Regelung -wenn sie denn so ist- ziemlich seltsam, und die Info ist auch schon etwa ein Jahr alt. Ausprobiert hab ich das aber auch noch nicht.


    Es grüßt
    Der Goldjunge

  • Ich frag mich wie diese Regelung mit Geldwäsche begründet ist. Wenn beim Ankauf von Gold ohne Ausnahme ein Ausweis verlangt wird, also auch bei einem 1g Barren um 13,50 Euro - was hat das mit Geldwäsche zu tun?? Das ist der Weg zur totalen Überwachung - sonst gar nix. Wo 1g ist könnt ja auch noch mehr sein.
    Wo ist diese Handhabung noch üblich außer bei ProAurum? Ist das eine Einzelaktion oder greift diese Vorgangsweise um sich? In Wien gabs das zumindest vor etwa 2 Monaten definitiv noch nicht.

  • Goldbullisch,


    Wie verhält es sich denn bei Sammlern,Münzen,Barren,Antiqitäten,Oldtimer.Es hat doch keiner für all seine Gegenstände noch Quittungen.Und wenn du in einem bestimmten Zeitrahmen mehr als drei solcher Geschäfte tätigst,kann dir das FA ,dies als gewerblich auslegen.Wie ist es denn,wenn du morgen privat eine Haushaltsauflösung bei ebay startest ?(


    gruss


    kalle

  • Wer dort verkauft und seinen Ausweis vorlegt, ist doch selber Schuld. Der Verkaufsvertrag kann wie immer ausgehandelt werden und bei mir waere die Anonymitaet Grundvoraussetzung. Wenn Ausweis, dann kein Handel. Ganz einfach! Sollen die doch schauen, mit wem sie dann ihre Geschaefte machen.

  • guten morgen!


    Sind Goldverkäufer potentielle Kriminelle?
    ganz klares ja. gleiches gilt für käufer


    vergleiche mit haushaltsauflösungen und oldtimern, können durchaus gerechtfertigt sein. wer nen oldtimer für wohlmöglich mehrere 10kiloeuronen in bar erwirbt und das wohlmöglich mehrmals, darf sich berechtigter weise fragen lassen, woher er das geld hat. gleiches gilt selbstverständlich auch für die haushaltsauflösung. woher weiss die schalterkraft, woher das geld stammt? wenn der einzahler ein reines gewissen hat, dann wird er nicht errnstlich bedenken hegen, wenn er zur antwort für das geldwäscheformular "haushaltsauflösung" angibt.


    mfg

  • In einigen US-Staaten muessen Gebrauchtwarenhaendler den Kunden Fingerabdruecke abnehmen.
    http://www.heise.de/newsticker…%FCcke&T=fingerabdr%FCcke


    Zitat

    Pfandleiher und Trödler müssen demnach ein elektronisches Register führen, in dem alle Waren mit genauer Beschreibung verzeichnet werden. Datum und Zeit der Transaktion sowie zahlreiche Informationen über den Geschäftspartner müssen gespeichert werden: Name, Adresse samt Telefonnummer, Arbeitsplatz samt Telefonnummer, Geburtsdatum, Ausweisdaten, Angaben wie Geschlecht, Größe, Gewicht, Rasse, Alter, Haarfarbe und Augenfarbe sowie besondere Merkmale, jede weitere von den Verwaltungsbehörden verlangte Angabe, eine Unterschrift der Person und ein Fingerabdruck des rechten Daumens.

  • Also.......in Bayern gilt die sgn. "Gebrauchtwarenverordnung".
    Laut dieser Verordnung ist man als Händler verpflichtet jeden Ankauf mit Personaldaten zu dokumentieren.


    In anderen Bundesländern wurde diese "Gebrauchtwarenverordnung" im Zuge des Bürokratieabbaus gekippt und in NRW erst garnicht eingesetzt.


    Es sieht so aus das man sich lt. "Geldwäschegesetz" bei Beträgen ab 15.000,- EUR durch geeignete Personaldokumente von der Identität des Verkäufers überzeugen muss. Meldung an das Finanzamt muss man allerdings nur bei begründetem Verdacht erstatten ;)
    Die Unterlagen sind entsprechend der Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen aufzubewahren.


    Dann gibts da noch die "Abgabeordnung" (§143, 144 AO).......
    143 betrifft den Wareneingang und 144 betrifft den Warenausgang.
    Nicht unbedingt für den Goldankauf gedacht, aber bei entsprechender kreativer Auslegung u.U. anwendbar......
    Ganz sicher gelten diese Vorschirften aber für Betriebe die z.B. Fleisch ankaufen und dieses Fleisch weiterverarbeiten.....
    Also könnt ihr beruhigt in euren Döner beißen.....143 und 144 AO schützen euch......und immer merken......"Eine Gefahr für die Bevölkerung hat zu keinem Zeitpunkt bestanden." :D


    Sanfte Grüße
    Der Misanthrop

  • Zitat

    Original von goldhamstern
    wenn der einzahler ein reines gewissen hat, dann wird er nicht errnstlich bedenken hegen, wenn er zur antwort für das geldwäscheformular "haushaltsauflösung" angibt.


    Wer nichts zu verbergen hat muß auch nichts befürchten? Sorry, aber das ist eine sehr gefährliche Einstellung!
    Ich habe nichts zu verbergen, aber sehr wohl etwas zu schützen!
    Nämlich meine Privatsphäre ... Das gilt hier genauso wie bei der hemmungslosen Datenerfassung an jeder Ecke.

  • Moin Misan,


    guter Betrag,gibt es eine Liste,für welche Bundesländer die Gebrauchtwarenverordnung zutrifft ?(



    Goldhamster,


    erst werden die Menschen an den Bankschaltern abgezockt,indem man sie in Fonds jagd.(Landesbank Berlin ist dafür ein gutes Beispiel.Fonds sind ausgelagerte Risiken der Banken!!Wenn dann der Anleger begreift,wie er beschissen wird,kann die Richtung nur Sachwerte sein.Aber bitte,wer kauft denn alles nur auf Quittung,doch nur die,die auch Kosten geltend machen können.Bitte dann auch entsprechende Kostenrechnungen,die zum Erwerb eines Artikels (Aufwand) angefallen sind.Dann bitte Abschreibungen für ALLE!!
    Dein Argument " Schwarzgeld " zieht hier nicht,denn man kann durch Tafelgeschäfte,das Geld auch direkt in der Bank waschen.


    gruss


    kalle

  • Zitat

    Original von SilverMaple


    Wer nichts zu verbergen hat muß auch nichts befürchten? Sorry, aber das ist eine sehr gefährliche Einstellung!
    Ich habe nichts zu verbergen, aber sehr wohl etwas zu schützen!
    Nämlich meine Privatsphäre ... Das gilt hier genauso wie bei der hemmungslosen Datenerfassung an jeder Ecke.


    naja. ich pflege zu sagen "wo's was zu holen gibt, sind die spitzbuben nicht weit". das gwg dient nun mal der bekämpfung der geldwäsche. das ist fakt. und wenn ich nem kumpel glauben schenke, ist es nicht gerade selten, daß da jemand was versucht. also man kann zwar über die datenerhebung maulen, aber es hat einfach einen handfesten hintergrund. und was das beispiel mit mit der haushaltsauflösung angeht.... so ist mir das vollkommen egal, ob mein schalterfutzi erfährt, daß ich ne spülmaschine und ein paar möbel vertickt habe.


    Zitat

    Original von kalle14
    Dein Argument " Schwarzgeld " zieht hier nicht,denn man kann durch Tafelgeschäfte,das Geld auch direkt in der Bank waschen.


    und das geht auch nur so lange, bis dies ganz gestrichen oder aber auf z.b. 2500 €r untergesetzt wird. bei meiner bank gilt: nix tafel. nur depot. und edelmetalle/währungen bis 2500 bar.


    mfg

  • Zitat

    Original von goldhamstern
    naja. ich pflege zu sagen "wo's was zu holen gibt, sind die spitzbuben nicht weit".


    EBEN!!! Ob die Spitzbuben nun staatlicher oder "privater" Natur sind ist an der Stelle unerheblich. ES GEHT EINFACH KEINEN WAS AN! Und was nirgendwo gespeichert ist, kann auch keine Begehrlichkeiten wecken.


    Zitat

    Original von goldhamstern
    das gwg dient nun mal der bekämpfung der geldwäsche. das ist fakt. und wenn ich nem kumpel glauben schenke, ist es nicht gerade selten, daß da jemand was versucht. also man kann zwar über die datenerhebung maulen, aber es hat einfach einen handfesten hintergrund.


    Das Problem ist nur, daß sämtliche Gesetze und Verordnungen sehr leicht misbraucht werden können.
    Oder glaubst du ernsthaft, daß...
    - Mautdaten nur zu Abrechnungszwecken der LKW-Maut ...
    - Kommunikationsverbindungsdaten nur zur Terrorabwehr ...
    - Daten zu Finanztransaktionen nur zur Bekämpfung der Geldwäsche ...
    - Flugpassagierdaten nur zur Terrorbekämpfung der USA ...
    ... erhoben und gespeichert werden???


    Die Frage ist nicht (nur) an dich persönlich gerichtet. Mich verwundert nur immer wieder, wie blauäugig -auch in Foren wie diesem- mit diesen Dingen umgegangen wird.

  • Goldhamster,


    nach der Pleite der LBB,habe ich alles bei meiner Sparkasse liquidiert,und in physische EM Bestände umgeschichtet,du glaubst garnicht,was die alles versucht haben,mich davon ab zu bringen. :D


    2003 - Silber für 4,50€ und Gold für 370€.Und alles mit Quittung :D


    Die letzten drei Jahre haben richtig Spass gemacht.


    Dadurch,das mein Silber auf Paletten gelagert ist,musste es im Haupttresor der Bank gelagert werden.Da habe ich erstmalig eine Übersicht bekommen,was andere Bankkunden dort so lagern :D


    Tafelgeschäfte waren mir in der Form auch unbekannt,aber heute bieten sie mir alles an,und auch nicht mehr am Schalter :D


    gruss


    kalle

  • Solange man annonym kaufen kann, ist alles unkritisch.


    Beim Verkauf den Ausweis vorlegen? Kein Problem.


    Nach Kleinbeträgen fragt ohnehin niemand. Und wer seine Kaufbelege und Kontoauszüge sorgfältig afbewahrt kann jederzeit beweisen, daß er sein GOLD mit sauberem Geld erworben hat.


    Warum ist der Verkauf unkritisch?


    Ganz einfach: Papier / Geld ist im Krisenfall für den Staat wertlos in dem Sinne, daß es keine Ware ist, die einen Wert hat, sondern lediglich Zahlungsmittel im Binnengeschäftsverkehr.


    Gold hingegen ist im Krisenfall universelles Zahlungsmittel. Das gilt es vor Begehrlichkeiten Unbefugter zu schützen. Geld, das gibt es wie Sand am Meer.......


    Und wenn jemand zeilenweise Häuser für zwei bis fünf Krügers das Stück erwirbt und dabei seine Spekulationssteier nicht vergisst......
    ......wird danach auch kein Hahn krähen. Das ist dann eine rein zivilrechtliche Sache........


    Also: Kein Grund zur Aufregung.


    Wer jedoch Steuern hinterzogen und davon GOLD gekauft hat, der hat ohnehin die A-Karte gezogen. Der kann seinen Wohlstand ggf. dann, wenns drauf ankommt nicht in extrem im Wert verfallene Ertragswerte umtauschen. Unrecht Gut gedeihet nicht. Pech gehabt. Alles klar?

  • Weiß jemand, ob sich die Grenze (15.000 €), ab der ein Kauf nicht mehr ohne "Ausweis" abgewickelt werden kann, durch die neuen Vorschriften (nachdem man überall, nicht nur an den Grenzen, kontrolliert werden kann und auf Fragen, ob man mehr als 10.000€ mit sich führt, diese richtig beantworten muß und deren Herkunft zweifelsfrei nachgewiesen sein muß, ansonsten kann das Geld weg sein plus Strafen etc.) nicht jetzt auf 10.000 € reduziert hat?

Schriftgröße:  A A A A A