identitätsprüfung bei proaurum

  • im heutigen tageskommentar von proaurum habe ich folgendes gelesen: "Natürlich unterliegen auch wir den Auflagen des Geldwäschegesetzes. Bei Schalterkäufen unserer Kunden über 15.000 Euro und anschließender Barzahlung werden die Personaldaten (Kopie des Personalausweises) festgehalten. Bei Verkäufen unserer Kunden am Schalter und anschließender Barauszahlung sogar schon ab dem ersten Euro. "


    ist das eigentlich schon immer so (ich meine identitätsfeststellung bei verkäufen) bzw. machen das andere händler bzw. banken auch? gibts dazu eine gesetzliche verpflichtung (hab dazu im gwg nix gefunden)?
    das könnte ja wieder die spekulation anheizen warum MM und Co. nicht an proaurum verkaufen (falls es sich nicht nur um ne pyramide, sondern um dunkle kanäle handelt).


    bin schon etwas überrascht von proaurums aussage...

  • Das ist gesetztes-, bzw. verordnungskonform und wird in der Gebrauchtwarenverordnung und Abgabenordnung (143,144)geregelt.


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    Gebrauchtwarenverordnung, i.d.R. Trödlerverordnung genannt gibt´s z.B. hier:
    http://www.landesrecht.branden…_bb_bravors_01.c.15316.de


    Das Verhalten von Proaurum ist absolut sauber. Wer das professionell betreibt, sollte sich auch professionell verhalten. Mir sind Händler bekannt, die das nicht gemacht haben und sich sowohl eine Geldbelastung wegen der Ordnungswidrigkeit als auch eine anders angesetzte Schätzung der vermeintlich richtigen Ankaufspreise gefallen lassen mußten.

  • Gemäß GwG müssen alle Geschäfte gegen bar festgehalten werden, d.h. es ist egal ob es sich um einen Kauf oder um einen Verkauf handelt.
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    Bezüglich der Freigrenze von 15 TEUR; bis zu dieser Freigrenze KANN eine Feststellung der Daten erfolgen, ab 15 TEUR MUSS eine erfolgen. Also quasi ab 0,01 EUR schon im Verdachtsfall oder je nach dem wie jemand seine Geschäftsdokumentation führen möchte.
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    Ein ähnliches Thema hatten wir hier schon, da wollte jemand am Schalter einer fremden Bank ein paar tausend EUR in CHF tauschen und hat sich gewundert, dass sein Ausweis verlangt wurde.

  • ..aber auch unter 15.000 Euro MUSS ein gewerblicher Aufkäufer gem. Abgabenordnung den Verkäufer notieren und gem. Gebrauchtwarenverordnung - so sie denn im jeweiligen Bundesland noch nicht abgeschaft ist - ein Legitimationspapier festhalten, was i.d.R. der Ausweis oder Pass ist.


    In der Praxis dürfte es einige Händler geben, die das nicht so handbaben. Aber es gibt auch Maurer, die ohne Rechnung ein Haus bauen.


    Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht.

  • Zitat

    Original von wassergeist


    wenn ich so einen sch ..... lese, geht mir das messer in der tasche auf ....
    wo simmer denn?


    Warum denn so aufgeregt? Es passiert zwar nicht, aber stelle Dir vor, Du wurdest beklaut. Alles Gold und Silber ist weg. Dieses Zeug wird vom Täter umgerubelt. Auch wenn die Chance sehr gering ist, gibt es durch diese Maßnahmen die Möglichkeit den Täter zu ermitteln.


    P.S. Noch interessiert sich das Finanzamt nicht dafür!

  • nunja, da waeren wir wieder bei Thema: "Totale Ueberwachung"


    Wenn es Dich interessiert wie Du ANONYM, ohne Nachweis kaufen/ verkaufen kannst, und das zu fairen Konditionen, schreib mir eine PM.


    Und an diejenigen die meinen das sei jetzt illegal oder sonst was, oder meinen sie muessten jetzt an den grossen Bruder petzen, liegen total falsch! :D

  • Zitat

    Original von Argentum 999
    Warum denn so aufgeregt? Es passiert zwar nicht, aber stelle Dir vor, Du wurdest beklaut. Alles Gold und Silber ist weg. Dieses Zeug wird vom Täter umgerubelt. Auch wenn die Chance sehr gering ist, gibt es durch diese Maßnahmen die Möglichkeit den Täter zu ermitteln.


    Als ob ein Einbrecher danach zum Münzhändler um die Ecke ginge und das Diebesgut mit seinem Ausweis verkauft. Die Ausweispflicht ist absolut ausschließlich um den unschuldigen Bürger zu kontrollieren und zu überwachen. Vor dem Goldverbot kommt die Goldkontrolle, die haben wir.

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