im heutigen tageskommentar von proaurum habe ich folgendes gelesen: "Natürlich unterliegen auch wir den Auflagen des Geldwäschegesetzes. Bei Schalterkäufen unserer Kunden über 15.000 Euro und anschließender Barzahlung werden die Personaldaten (Kopie des Personalausweises) festgehalten. Bei Verkäufen unserer Kunden am Schalter und anschließender Barauszahlung sogar schon ab dem ersten Euro. "
ist das eigentlich schon immer so (ich meine identitätsfeststellung bei verkäufen) bzw. machen das andere händler bzw. banken auch? gibts dazu eine gesetzliche verpflichtung (hab dazu im gwg nix gefunden)?
das könnte ja wieder die spekulation anheizen warum MM und Co. nicht an proaurum verkaufen (falls es sich nicht nur um ne pyramide, sondern um dunkle kanäle handelt).
bin schon etwas überrascht von proaurums aussage...