Der ebay-Lacher des Tages

  • Wenn ich das richtig metbekommen habe, wollte auch die Perth dieses Jahr eine vergleichbar kleine Stückelung ausgeben, und zwar 1/10 Oz Silberkoala...wird bestimmt ganz niedlich sein.

  • Auch so kann man die Angebots gebühr umgehen, nur ist das überhaupt erlaubt.
    Wie ist den die rechtliche lage wenn die Auktion nun doch unter 60 euro beendet wird.
    Auktion in der bucht
    Möchte noch hinzu fügen das ich mit der auktion nichts zu tun habe.

    Erfolgreich gehandelt mit: andalucia, Bad Minto, BergischerDigger, 2x Blaubronco, ceca2000, diegodan, Ex flammis orior, foxl60, Glückskind, hansimglueck, 2x mirkoyilmaz2010, Reinhard_Köln, revolution 2009, Silbernugget, Silbersüchtig, Silberzehner, silber-bug, Vajra, Volvo262
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  • und der verkäufer hat null ahnung und scheißt sich wahrscheinlich einmal am tag in die hose.

    erfolgreich gehandelt mit: bobbär, poing, cypriot, Golden-Tooth,

  • ebay

    Zitat

    Am 14.01.11 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt: Ich
    wurde von Ebay darauf aufmerksam gemacht das ich die Einschränkung zum
    Verkauf so nicht anwenden darf. Die Münzen werden zu dem Preis verkauft
    wie die Auktion endet.


    Viel Spaß beim bieten

    Na geht doch.
    Wenn man sich wegen so was sorgen macht....

    und nie vergessen:


    "Die Menschen wollen sowas nicht hören. Das liegt daran, dass es die Komfort-Zone stört. Die wollen in Ruhe zu Hause vor dem Fernseher hocken und McDonalds fressen."
    Prof. Dr. Bocker

  • Ja ja um 17.32 wurde die Auktion bearbeitet, um 17.28 waren ja auch schon 61 Euro geboten.
    Bin mal gespannt wie er nun reagiert wenn jemand nach dem kauf reklamiert, das die Münzen nicht wie beschrieben komplett aus Silber bestehen.
    hier noch ein schlauer der bekommt für seine 10 euro jetzt schon 89,88 warum lesen die leute nicht erst auf was sie da bieten.

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  • Noch freut sich der Käufer weil er an ein Schnäppchen glaubt. Bald freut er sich nicht mehr. Dafür der Verkäufer um so mehr.
    Später freut sich evtl. noch ein Anwalt.

    Ja, gut zusammengefasst - mehr ist dazu nicht zu sagen.
    Wünsche dem Käufer viel Spaß mit der "1 Unzen Krügerrand Goldmünze" mit einem Gewicht von "ca. 31 g" und dem Abbild von Paul Krüger ähm NP mit Feingold ähm Auflage.
    Na ja, dass die "Prägequalität nichts offen lässt", wird dem Käufer keinen Trost bieten...

  • hmm... ob da ein anwalt noch was ausrichten kann?
    der verkäufer wird sich darauf berufen das er explizit feingold 916/1000 auflage deklariert hat...


    aber vielleicht wandert sie ja auch in die schublade und es kommt erst nach jahren raus... :rolleyes:

  • hmm... ob da ein anwalt noch was ausrichten kann?
    der verkäufer wird sich darauf berufen das er explizit feingold 916/1000 auflage deklariert hat...


    aber vielleicht wandert sie ja auch in die schublade und es kommt erst nach jahren raus... :rolleyes:


    <><><>
    Vielleicht kann er sich darauf stützen dass der VK die "Münze" unter der Rubrik "Edelmetalle" eingstellt hat. Was sie ja nicht ist.
    Wenn die Bezahlung noch per Paypal erfolg ist, dann hat der K evtl. doch noch gute Chancen sein Geld zurückzubekommen.


    Es müsste sich hierbei übrigens um die NP Variante handeln auf der unter Krugers Kopf "COPY" drausteht. Die wiegt m.W. tatsächlich 1 Unze (also ca. 31 gr.) ist aber etwas größer im Durchmesser (ich glaube so um die 41 cm) Vielleicht weiss es jemand und klärt uns auf.


    <><><>

    Höre jeden Rat, befolge aber keinen - auch diesen nicht!
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    Einmal editiert, zuletzt von onkel_paul ()

  • hmm... ob da ein anwalt noch was ausrichten kann?
    der verkäufer wird sich darauf berufen das er explizit feingold 916/1000 auflage deklariert hat...


    aber vielleicht wandert sie ja auch in die schublade und es kommt erst nach jahren raus... :rolleyes:


    Das Wort AUFLAGE hat der VK aber wirklich SEHR geschickt platziert :whistling:


    ... und wie du wohl richtig vermutest werden DAS vermutlich erst irgendwann mal die Erben erfahren, dass sich Opa beim seinerzeiten Kauf damit ordentlich über den Tisch ziehen ließ :(

  • Zitat

    Es müsste sich hierbei übrigens um die NP Variante handeln auf der unter Krugers Kopf "COPY" drausteht. Die wiegt m.W. tatsächlich 1 Unze (also ca. 31 gr.) ist aber etwas größer im Durchmesser (ich glaube so um die 41 cm) Vielleicht weiss es jemand und klärt uns auf.


    ja stimmt, die gibs auch noch für einen euro....aus der sammlung des verstorbenen großvaters... :rolleyes:


    http://cgi.ebay.de/1-oz-Fyngou…illen&hash=item3cb436434d

  • hmm... ob da ein anwalt noch was ausrichten kann?
    der verkäufer wird sich darauf berufen das er explizit feingold 916/1000 auflage deklariert hat...

    In einem solchen Fall würde ich als Käufer meine Willenserklärung nach § 119 Abs. 2 BGB wegen Eigenschaftsirrtums anfechten.
    Eine Schadensersatzpflicht nach § 122 BGB sehe ich auch nicht gegeben, da ein Vertrauen des Verkäufers in die Gültigkeit der Willenserklärung meines Erachtens nicht bestehen kann (Absatz 2 der genannten Vorschrift). Der Grund der Anfechtbarkeit ist offensichtlich bei der Höhe des Gebots.
    Soweit die Theorie. Ob man, wenn man schon gezahlt hat, das Geld auch in der Praxis wiederbekommt, ist natürlich eine andere Frage.


    Hier noch was dazu:
    http://www.frag-einen-anwalt.d…opic.asp?topic_id=124790&


    Die Plattierung sieht mir von der Farbe her übrigens nach 999er aus und nicht wie angegeben nach 916er. Ich habe so ein Ding aber auch noch nie in der Hand gehabt.

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