Einlagensicherung nutzlos bei Mehrfach-Bankenpleite?

  • Man muss unterscheiden zwischen der staatlich garantierten Einlagensicherung (ok, die dürfte halbwegs sicher sein) und der durch Privatbanken garantierten zusätzlichen Sicherung. Letztgenannte ist nur so gut, wie alle angeschlossenen Banken wirtschaftlich potent sind.


    Stürtzt der Himmel ein, sind alle Spatzen tod, so lautet ein Sprichwort.


    Cross-Defaults sind nicht im System vorgesehen.


    Fazit: bis zur staatlich garantierten Obergrenze (etwa 10.000 bis 20.000 EUR, genau weis ich das nicht) kann man Banken ggf. vertrauen, wenn man riskieren will beispielsweise im Insolvenzfall längere Zeit auf sein Geld zu warten... Darüber hinaus wird es dann mangsels staatlicher Sicherungsgarantie zur reinen Glaubens- und Vertrauensfrage in die deutsche Bankenlandschaft allgemein.


    Und weil derzeit Banken einander nicht mehr so recht trauen.......


    muss man sich fragen, warum die das tun könnten und dann mangels verfügbarer Fakten und Daten aus dem Bauch heraus entscheiden, ob man denen selbst dann noch trauen will, wenn sie sich untereinander nicht mehr trauen.

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung


    Gesetzliche Einlagensicherung: In allen entwickelten Ländern bestehen gesetzliche Regelungen bezüglich der Einlagensicherungen. In Europa sind die Mindestanforderungen durch die EG-Richtlinien EGRL 19/94 (CELEX Nr: 394L0019) und EGRL 9/97 (CELEX Nr: 397L0009) vorgeschrieben. Dies sind in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Geschützt sind 90 % der Einlagen, maximal jedoch 20.000 Euro.

  • Die Einlagensicherung besteht daraus, dass


    1. Eigenkapitalvorschriften: es ist ihnen quasi von Beamten verboten worden sich zu überschulden - sehr beruhigend.


    2. Haftung in der Bankengruppe: wenn mehrere Banken zusammengeschlossen sind, dann haftet jeder für jeden - sehr nützlich bei Multi-Bankenpleite.


    3. Gesetzliche Einlagensicherung, in D das "Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz": Bank, du musst Mitglied einer Entschädigungseinrichtung sein, in D bei der "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH"


    4. Einlagensicherungsfonds: diese sind freiwillig, nicht notwendig und gut für Werbezwecke und zur Kundenberuhigung geeignet.



    1-3 reicht vermutlich schon aus um die Kunden einer einzigen Bank mit maximal 20.000 Euro abzuspeisen. Wenn aber wirklich eine signifikante Zahl von Banken betroffen ist, ist das alles ein Tropfen auf die leere Geldbörse.

  • Am Ende werden die Einlagen bzw. das Bankensystem durch die Zentralbanken gedeckt. Was bedeutet, dass die versicherten Beträge nominal sicher sind. Du bekommst also deine 20'000 Euro auf jeden Fall.


    Die entscheidende Frage ist viel mehr, was du dir davon noch kaufen kannst, wenn so viel Geld zur Rettung der Banken gedruckt werden muss...

  • Zitat

    Original von Andvari
    Am Ende werden die Einlagen bzw. das Bankensystem durch die Zentralbanken gedeckt. Was bedeutet, dass die versicherten Beträge nominal sicher sind. Du bekommst also deine 20'000 Euro auf jeden Fall.


    Die entscheidende Frage ist viel mehr, was du dir davon noch kaufen kannst, wenn so viel Geld zur Rettung der Banken gedruckt werden muss...


    Möchte noch hinzufügen: Gedeckt durch die Zentralbanken nur solange diese und damit das System welches sie representieren funktioniert.
    Denn: Es gibt für das ZB-System keine andere Instutition welche in der Lage wäre im Zusammenbruch dieses aufzufangen, so wie es durch die Bundesbank mit der Staatsbank der DDR geschah.
    Die heutigen ZB´s sind wahrhaftig die "last Leader".


    Gruß
    Eulenspiegel

  • Zitat

    Zum großen Ärger der Sparkassen und Genossenschaftsbanken fordert BdB-Präsident Andreas Schmitz öffentlich eine Reform der Einlagensicherung – und zwar für alle drei Säulen des deutschen Bankenmarktes. Das ist weder für den Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Heinrich Haasis, noch für den Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Uwe Fröhlich, nachzuvollziehen. Mit ihrer Institutssicherung garantieren Sparkassen und Genossenschaftsbanken jeweils in ihrem Verbund den Fortbestand des einzelnen Instituts. Auch ohne Staatshilfe könne das hohe Sicherungsniveau aufrechterhalten werden, sagt Haasis.


    ...


    Hätten die Landesregierungen die Landesbanken nicht stabilisiert, wäre das für die Sicherungseinrichtung der Sparkassen wohl auch nicht so glimpflich verlaufen, gibt der Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses Wissing zu bedenken. Innerhalb des Haftungsverbunds der Sparkassen-Finanzgruppe würde im Falle einer Schieflage einer Landesbank erst der Sicherungstopf der Landesbanken in Anspruch genommen werden, bevor die Sparkassen an der Reihe wären. „Die bestehenden Sicherungssysteme aller drei Bankensäulen sind zersplittert, unterkapitalisiert und deshalb nicht in der Lage, selbst mittlere Insolvenzen im Finanzdienstleistungssektor allein zu bewältigen“, kritisiert Schäffler.

    http://www.handelsblatt.com/po…einlagensicherung;2514020

  • Bankenkreise: „Die Einlagensicherung ist null und nichtig“


    Nach dem Haircut in Zypern stellen sich nicht nur die kleinen Sparer die Frage, wie sicher ihr Konto ist. Auch die Banken wollen nicht länger in eine Versicherung einzahlen, wenn der Staat am Ende trotzdem die Bank-Guthaben nach Gutsherrenart enteignet.


    In der europäischen Banken-Szene herrscht immer noch Fassungslosigkeit: Mit dem Beschluss der Troika, in Zypern auch die kleinen Sparer zu enteignen, um die Banken zu restrukturieren, sei ein System-Wandel eingeleitet: „Nichts ist mehr, wie es vorher war“, sagt ein Bank-Manager den Deutschen Wirtschafts Nachrichten: „Die Einlagensicherung, wie wir sie derzeit haben, ist null und nichtig. Sie ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Die Einlagensicherung muss komplett neu überdacht werden.“


    Der Eingriff der Politik in die Bankguthaben wird von den Banken als „Sozialismus“ gesehen: „Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob jemand in Bank-Aktien investiert und damit eine Risiko-Abschätzung vornehmen muss, oder ob jemand sein Erspartes der Bank zur Aufbewahrung anvertraut. Es ist aberwitzig, dass diese beiden Gruppen nun völlig gleich behandelt werden sollen.“


    Der Grundgedanke der Einlagensicherung sei, wie der Name schon sagt, die „Sicherheit“. Alle Banken zahlen jährlich Millionen an Gebühren in die Einlagensicherung. Diese sei nicht dazu da, Risiko-Kapital zu schützen. Aber sie sei dazu da, die kleinen Sparer zu schützen. Ein anderer Banker sagte den DWN: „Wozu sollen wir in solch einen Fonds einzahlen, wenn die Politik mit einem Federstrich sagen kann, dass über Nacht die Inhaber von Bank-Guthaben enteignet werden?“


    Doch auch ohne weitere Haircuts seien die Einlagensicherungen wertlos: Die Summen, die nötig wären, wenn es wirklich zu seinem Banken-Crash in Deutschland käme, können nicht aufgebracht und daher vom Staat auch nicht garantiert werden.


    In der Finanz-Branche in Frankfurt und vor allem in London geht man für die Enteignung in Zypern von Sammelklagen ugegen die Regeln aus. Es dürfte zu einem Wettlauf mit der EU kommen: Schafft es Brüssel, noch vor einem Urteil des EUGH eine entsprechende Rechtsgrundlage auf die Beine zu stellen? So etwas kann auf europäischer Ebene lange dauern: „Wir erwarten, dass es eher ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs geben wird als einen für alle europäischen Staaten verbindlichen Gesetzesvorschlag.“


    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat kürzlich erstmals eingeräumt, dass die Spareinlagen zur Euro-Rettung herangezogen werden können – europaweit (hier). Euro-Gruppenführer Jereon Dijsselbloem sagte, dass die Zypern-Enteignung die Blau-Pause für die Banken-Restrukturierung in anderen Ländern sei (hier). Die Blaupause ist relativ einfach zu verstehen (hier).


    http://deutsche-wirtschafts-na…ung-ist-null-und-nichtig/


    8) 8) :D :D

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