Eichelburg hat Recht - Hypotheken sind Zeitbomben - schaut euch mal eure Kreditverträge an

  • Unser Freund Eichelburg - manche lieben ihn, andere weniger, hat Recht wenn er empfiehlt Hypothekenkredite zu begleichen.


    Ich habe mir mal meinen alten Darlehensvertrag der hiesigen Volks -und Raiffeisenbank angeschaut und habe unter dem Anhang: Kreditbedingungen unter Punkt 11 folgenden Passus gefunden:


    "Die Bank ist berechtigt, den genannten Zinssatz zu ändern, wenn sie dies (z.B. wegen der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt) für erforderlich hält. Sie wird die Zinssatzänderung bekanntgeben. Bei Annuitätentilgung ist die Bank berechtigt, bei Zinssatzänderungen die Rückzahlungsraten nach billigem ermessen anzupassen."


    Nun da ziehts einem doch die rechte und die linke Socke gleichzeitig aus. Na immerhin bekommt man dann die Zinssatzänderung mitgeteilt.
    Es war damals eine Hypothek die auf 5 Jahre festgeschrieben war, von 1993 bis 1998 und dann rückbezahlt wurde.


    Wer hat laufende Hypothekendarlehen ? Wer kann hierüber berichten was bei den aktuellen Hypothekendarlehen für unliebsame Zusätze vereinbart sind.
    Das lässt doch der Bank im worst case freie Hand, und eine Zinsbindung interessiert dann keinen Mensch mehr.

  • Hm, einfach begleichen, ganz so einfach ist es wohl nicht. Verträge sind dazu da, dass sie eingehalten werden. In jedem Darlehen/Kreditvertrag ist eine Zinsbindungsfrist angegeben. Diese ist für beide Seiten verbindlich. Nach Ablauf dieser Zinsbindungsfrist wird die Bank die Zinsen der neuen gegebenen Zinssituation anpassen. Gleichzeitig besteht aber dann auch die Möglichkeit einer Kündigung. Man kann auch schon vor Ablauf eines solchen Darlehens mit Hilfe eines "Forwarddarlehen" oder Anschlussdarlehen eine Umschuldung vornehmen. Letztes Jahr November gab es folgende Bedingungen, 4,42% fest für 10 Jahre, 100% Auszahlung, keine Bearbeitung, ALLE Unkosten bei Bank, ausserordentliche SONDERTILGUNGjedes Jahr max. 10% des Darlehens. Die Annuität bleibt unverändert.


    Hypothekenkredite innerhalb der Zinsbindungsfrist bzw. Vertragslaufzeit teilweise oder ganz begleichen? Verträge sind dazu da, dass sie eingehalten werden. Schon mal was von "Vorfälligkeitsentschädigung" gehört? Das kann recht teuer werden, denn das gegebene bzw. erhaltene Darlehen ist von der Bank ja auch von irgendwo für diesen Zeitraum bereitgestellt worden. Paul aus Frankfurt am maaaaa

  • Wenn die Klausel:


    "Die Bank ist berechtigt, den genannten Zinssatz zu ändern, wenn sie dies (z.B. wegen der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt) für erforderlich hält. Sie wird die Zinssatzänderung bekanntgeben. Bei Annuitätentilgung ist die Bank berechtigt, bei Zinssatzänderungen die Rückzahlungsraten nach billigem ermessen anzupassen."


    Vertragsbestandteil ist, kann die Bank die Zinsen ändern ohne den Vertrag zu verletzen. Die Aussage "Verträge sind dazu da, dass sie eingehalten werden." ist deshalb kein Argument - der Vertrag wird ja eingehalten (seitens der Bank).


  • Hi,


    wenn DEIN Vertrag dass so vorsieht oder vorsah, dann ist das so. Du und die Bank haben den Vertrag ja unterschrieben.


    Dieser Passus, den Du erwähnst gilt aber nicht für ALLE geschlossenen Hypothekenverträge, sondern erstmal nur für Deinen.


    Schön, dass Du dass erst gefunden hast, nachdem Du den Vertrag schon unterschrieben hattest....


    Besser VORHER lesen, was da unterschrieben wird - wobei mir dieser Hypothekenvertrag sehr unüblich für Deutschland erscheint, da hier in aller regel ausschliesslich feste Zinsbindungen über eine Laufzeit vereinbart werden und KEINE variablen Zinsen....

  • Zitat

    Original von Münzfuzzi
    Hm, einfach begleichen, ganz so einfach ist es wohl nicht. Verträge sind dazu da, dass sie eingehalten werden. In jedem Darlehen/Kreditvertrag ist eine Zinsbindungsfrist angegeben. Diese ist für beide Seiten verbindlich.


    Hallo Paul, eben nicht. Lies nochmals genau: Die Bank ist berechtigt den Zinssatz zu ändern !!! (trotz fünfjähriger Zinsfestschreibung), wenn es die Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt erforderlich mach ( z.B. Hyperinflation) Gruß an den Main


    Zitat

    Original von Mehlwurm
    Wenn die Klausel:


    "Die Bank ist berechtigt, den genannten Zinssatz zu ändern, wenn sie dies (z.B. wegen der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt) für erforderlich hält. Sie wird die Zinssatzänderung bekanntgeben. Bei Annuitätentilgung ist die Bank berechtigt, bei Zinssatzänderungen die Rückzahlungsraten nach billigem ermessen anzupassen."


    Vertragsbestandteil ist, kann die Bank die Zinsen ändern ohne den Vertrag zu verletzen. Die Aussage "Verträge sind dazu da, dass sie eingehalten werden." ist deshalb kein Argument - der Vertrag wird ja eingehalten (seitens der Bank).


    Richtig und ich hatte damals den Vertrag unterschrieben und dies akzeptiert.


    Wer von euch hat neuere Darlehensverträge und kann über ähnliche Klauseln berichten?

  • Zitat

    Original von Private Equity
    Es war damals eine Hypothek die auf 5 Jahre festgeschrieben war, von 1993 bis 1998 und dann rückbezahlt wurde.


    War vielleicht nur die Hypothek auf 5 Jahre begrenzt, sprich die Kreditlaufzeit, oder auch der Zinssatz?
    Es hört sich für mich eher so an, als ob Du nur eine feste (begrenzte) Kreditlaufzeit aber mit variablen Zinssatz abgeschlossen hast.


    Desweiteren gibt es oftmals bei Spaßkassen und den Genossen nur einen einheitlichen Kreditvertrag, bei dem dann je nach Ausgestelltung nur gewisse Passagen Gültigkeit haben.

  • Zitat

    Original von Silbersammler
    Dieser Passus, den Du erwähnst gilt aber nicht für ALLE geschlossenen Hypothekenverträge, sondern erstmal nur für Deinen.


    Schön, dass Du dass erst gefunden hast, nachdem Du den Vertrag schon unterschrieben hattest....


    Besser VORHER lesen, was da unterschrieben wird - wobei mir dieser Hypothekenvertrag sehr unüblich für Deutschland erscheint, da hier in aller regel ausschliesslich feste Zinsbindungen über eine Laufzeit vereinbart werden und KEINE variablen Zinsen....


    Lieber Silbersammler, gebe ich Dir Recht, mittlerweile lese ich auch die Verträge, die ich unterschreibe sorgfältig durch, aber der Vertrag stammte aus 1993 !!
    Damals glaubte ich den Banken noch. War auch damals meine Hausbank.


    Übrigens ich betone nochmals: das war kein Vertrag mit variablen Zinsen !!


    Deshalb würde mich interessieren wer von euch solche Passagen auch in seinen Verträgen hat. Eichelburg warnt ja auch davor. Und aufgrund dieser Warnung habe ich ja meinen Vertrag recherchiert. Meine Hypothek wurde übrigens 1998 ja zurückbezahlt.


  • Hi,


    dann schau ich auch mal in meine Verträge und werde berichten....


    Wäre ja krass, wenn die einfach nach belieben bei einem Vertrag mit festem Zinssatz doch noch die Zinsen ändern könnten....



    Werde berichten....

  • "...nicht aber wenn das Finanzsystem kollabiert. Kommt es zu einem Run auf die Banken, können die ihre Verbindlichkeiten gegenüber den Einlegern nicht mehr erfüllen und müssen ihrerseits den Kunden die Kredite kündigen..."[
    URL=http://debatte.welt.de/kolumnen/71/finanzkolumne/34299/es+gibt+keine+moeglichkeit+die+krisenverantwortlichen+zu+bestrafen]http://debatte.welt.de/kolumne…ntwortlichen+zu+bestrafen[/URL]


    naja wenigstens den Großen passiert nichts

  • ...die ausschliesslich zu Gunsten der Bank und zu Ungunsten des Kunden
    wirken sind NICHTS Neues... :rolleyes:


    ...und werden immer nur =) im Fall einer Extremsituation (z.B. Hyperinflation)
    gezogen: mit entspr. verheerenden Wirkungen


    ...nur für den Kunden...



    ...der naive Glauben in die faire Seriosität unserer Banken
    kann (Ökonomisch) tödlich sein...


    ....und dagegen hilft nur das kritische Studium von XX Seiten Kleingedrucktem


    ...und wenns Stunden dauert, sofern mans wirklich versteht :D


    ...Grüsse


    ...emoba

  • Ich hatte in einem Hypothekendarlehens-Vertrag die Klausel, dass die Bank jeder Zeit ein Sonderkündigungsrecht hat: aus wichtigem Grund. 8o


    Dahinter kann sich natürlich alles verbergen. Was genau ist ein wichtiger Grund? ?(
    Zum Glück ist dieses Darlehen seit 3 Jahren Geschichte... =)


    In meinem aktuellen Verträg (gleiche Bank) ist die Sonderkündigungs-Klausel konkreter definiert.
    Hier heißt es, dass es ein wichtiger Grund vorliegen muss, der vom Darlehensnehmer zu verantworten ist.


    Also wenn ich z.B. mein beliehenes Haus abreisse, oder eine Bank überfalle und anschließend ins Gefängnis muss und über kein geregeltes Einkommen mehr verfüge.
    Für eine evtl. Hyperinflation wird man mich persönlich wohl kaum verantwortlich machen können :D

    Würde mich nicht wundern wenn demnächst dieses Sonderkündigungsrecht auch auf Terrorverdacht ausgeweitet werden würde... Ist ja gerade gross in Mode...


    So eine Formulierung mit der Anpassung des Zinses an Marktveränderungen nach billigem Ermessen der Bank gibt es auch in meinem Vertrag. Allerdings explizit nur für den Fall, dass nach Ablauf der Zinsbindungsfrist kein Folgedarlehensvertrag abgeschlossen wurde. Dann wird das Darlehen automatisch auf flexible Zinsen umgestellt...


    Meinen ersten Vertag würde ich heute so auch nicht mehr akzeptieren! 8o
    Das war ja ein echter Freibrief für meine Bank! X(

  • Zitat

    Original von Private Equity
    "...nicht aber wenn das Finanzsystem kollabiert. Kommt es zu einem Run auf die Banken, können die ihre Verbindlichkeiten gegenüber den Einlegern nicht mehr erfüllen und müssen ihrerseits den Kunden die Kredite kündigen..."[
    URL=http://debatte.welt.de/kolumnen/71/finanzkolumne/34299/es+gibt+keine+moeglichkeit+die+krisenverantwortlichen+zu+bestrafen]http://debatte.welt.de/kolumne…ntwortlichen+zu+bestrafen


    naja wenigstens den Großen passiert nichts


    Hi,


    zitiere doch bitte richtig und vollständig:


    Die Äusserung bezieht sich auf die Zentralbanken.....


    Natürlich ist es so, dass die Bank Dir jederzeit den Kredit kündigen kann, wenn sie zB Zweifel an deiner Kreditwürdigkeit hat, oder das bjekt, welches Du beliehen hast, nicht mehr das wert ist, was an Grundschuld drin steht, oder oder oder....


    Jedoch war und ist das immer so - Du wilslt doch auch Dein Geld wiederbekommen, welches Du jemandem geliehen hast und Du dann erfährst, dass derjenige leider arbeitslos ist usw usw... Oder?


    Jedenfalls ist diese 'Sonderkündigungsrecht' nicht einfach so durchzusetzen - bei jemandem, der seinen Kredit und die Zinszahlungen immer bedient hat, wird das ziemlich schwierig.


    Die Bank hat ja auch nix davon, dann ein Haus zu haben, was wenig wert ist, und dazu noch einen Schuldner, von dem sie niemals das Geld sehen wird.... Das macht nur Arbeti - sonst nix.


    Es sei denn, man gerät mit der Zahlung seiner Abtragung in Verzug.....

  • Zitat

    Original von Silbersammler
    [Hi,
    zitiere doch bitte richtig und vollständig:
    Die Äusserung bezieht sich auf die Zentralbanken.....


    sagte ich ja "die Großen", denen passiert nichts.


    Finde leider derzeit die Ausführungen von Eichelburg nicht, wo er beschreibt wie sich die Banken aus den Krediten rauswinden. Ideal ist natürlich in der heutigen Lage gar keine Kredite zu haben, nur das ist halt wenigen vergönnt.

  • Die Gefahr ist ja nicht nur eine Zinsanpassung, in welche Richtung auch immer, sondern ein Weiterreichen der Hypothek. Solches ist von den Volksbanken in unserer Region schon passiert. Es handelte sich um Hypotheken von ETW Besitzern, denen die Hypothek seitens des neuen Gläubiger gekündigt wurde. Dies auszuschließen erfordert beim Abschluß der Hypothek mit der Hausbank einen eigenen Eintrag im Vertrag, denn von Bankseite ist das nicht vorhanden.
    Wird dies nicht ausdrücklich vom Schuldner der Bank untersagt, hat sie freie Hand.


    Gruß
    Eulenspiegel

  • Zitat

    Original von Eulenspiegel
    Die Gefahr ist ja nicht nur eine Zinsanpassung, in welche Richtung auch immer, sondern ein Weiterreichen der Hypothek. Solches ist von den Volksbanken in unserer Region schon passiert. Es handelte sich um Hypotheken von ETW Besitzern, denen die Hypothek seitens des neuen Gläubiger gekündigt wurde. Dies auszuschließen erfordert beim Abschluß der Hypothek mit der Hausbank einen eigenen Eintrag im Vertrag, denn von Bankseite ist das nicht vorhanden.
    Wird dies nicht ausdrücklich vom Schuldner der Bank untersagt, hat sie freie Hand.


    Gruß
    Eulenspiegel


    wo ist das genau gesetzlich geregelt?


    hat der neue Gläubiger vielleicht noch ein Sonderkündigungsrecht ?


    Gruß P.E.

  • Eichelburg schreibt am 27.08.07:


    Eine Hypothek wird von der Bank (oder dem Erwerber des Kredits - Bankpleite) fällig gestellt wenn:
    - die Kreditrate nicht pünklich bezahlt wird
    - der Kredit nicht mehr in voller Höhe durch die Immobilie oder andere Sicherheiten gedeckt ist
    - die Bank zur Auffassung kommt, dass der Kreditnehmer in Schwierigkeiten ist (Jobverlust, etc.)
    - die Bank dringend Geld braucht

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