Annahmepflicht, 10 Euro Silbergedenkmünze

  • Hallo,


    als Newbe habe ich mal nach der Annahmepflicht für die 10 € Silbergedenkmünzen gesucht. In diesem 1700-Beiträge Thread steht sicher was, aber wer will sich da durchkämpfen.
    Und da in den nächsten Tagen die neue 10 € Silbergedenkmünze rauskommt, habe ich bei der BuBa mal gesucht.
    Ich bin hier fündig geworden:

    Zitat

    Das Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 (MünzG 2002), welches das MünzG 1950 zum 1. Januar 2002 ersetzt hat, ergänzt diese Vorschrift in Bezug auf deutsche Euro-Gedenkmünzen und definiert auch die zu nennenden Personen (§ 3 Abs. 1 und 2 MünzG 2002). Die Annahmepflicht von deutschen, auf Euro lautende Gedenkmünzen ist auf Euro 100,-- je Zahlung beschränkt. Ergänzend gilt die Beschränkung auf 50 Münzen auch für aus Umlauf- und Gedenkmünzen zusammengesetzten Zahlungen (Abs. 1). In Absatz zwei werden Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in unbegrenzter Zahl und unbegrenzter Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen oder die in andere Nominale umzutauschen.


    Also nur Gedenkmünzen = 100 €, somit 10 x 10 € Silbergedenkmünzen.
    Normale und Gedenkmünzen zusammen: Begrenzung auf 50 (Stück) Münzen (gilt auch für nur normal. Münzannahme), Höchstgrenze 100 € bleibt wohl.


    Da einige ja 10 € Silbergedenkmünzen als silberne Bargeldreserve für N-Fälle betrachten, ist es viell. interessant zu wissen, dass diese im €-Ausland kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.


    Zitat

    Sind die auf 10 Euro lautende Gedenkmünzen ebenfalls in allen Teilnehmerstaaten gesetzliches Zahlungsmittel?
    Grundsätzlich sind - mit Ausnahme der 2-Euro-Gedenkmünzen - alle Gedenkmünzen lediglich im Emissionsland gesetzliches Zahlungsmittel. Deutsche 10-Euro-Gedenkmünzen sind daher nur im Inland gesetzliches Zahlungsmittel.


    Somit für Absetzversuche also - abgesehen vom Silberwert - eher weniger geeignet.
    Weiß jemand wie es um die Annahmepflicht von Banken und Sparkassen aussieht? Auch nur 100 €, mehr oder unbegrenzt? Habe auf die Schnelle nichts gefunden.
    Ich wollte das hier nur mal zusammenhängend reinstellen um das Suchen zu erleichtern. Sollte ich jemanden mit bekannten Erkenntnissen gelangweilt haben oder hier was falsch dargestellt haben - bitte korrigieren und Nachsicht üben.


    Gruß ins Forum,
    HansE

    Faktenfrei ist Absurdistan spätestens seit 2011 - dann wurde es bekloppt und nun geisteskrank. Und nein, Klopapier ist nicht erst seit kurzem Mangelware. Denn wie jeder weiss und sieht, wischt sich die ReGIERung spätestens seit 2015 mit dem GG den Arsch ab.
    Grenzen zu - Regale leer - Willkommen in der DDR. [Ruinen schaffen ohne Waffen]

  • Annahmepflicht gibts strenggenommen nicht, es herrscht Vertragsfreiheit - aber wie angedeutet, alles schon hundertmal im 10 Euro Thread durchgekaut


    Euro gegen Dollar ist für mich tauschen - Euro gegen Euro wechseln, vielleicht aber auch Haarspalterei.


    Ich fühle mich jedenfalls gut mit meinen Rollen Silberzehnern als Not-Cash-Reserve, von denen in paar Jahren vielleicht das umgebene Papier verrottet ist.


    Mein Fladenbrot, meine Datteln und Oliven zahle ich später sowieso in Silber-Dirham, falls ich mal aus den Bergen ins Kalifat Rhein-Ruhr radeln werde ... 8)

  • Zitat

    Original von Robertino
    Und weil ich eben nur Geld gegen Geld tausche, gilt auch die 15.000 Euro-Grenze für die Legitimierung nicht!


    Im GwG geht es nicht um Kauf oder Tausch, sondern rein um die Annahme von Bargeld, Wertpapieren und Edelmetallen im Gegenwert von 15.000 EUR, und somit greift die Indentifizierungspflicht.

  • Könntet Ihr detaillierter posten wo man die Texte zur "Annahmepflicht" der 10er genau findet ?


    Wo steht genau, dass im EU-Ausland die 10er nicht annahmepflichtig sind?


    Danke! 8)

    Freigeld macht unfrei, Humanwirtschaft ist unmenschlich, die natürliche Wirtschaftsordnung ist unnatürlich.
    Zum "Wunder von Wörgl" => Merke: Stimuli erhöhen zwar die wirtschaftliche Aktivität, aber kaum die Produktivität.
    Der Staat beseitigt nicht die Mißstände, er erzeugt und vergrößert sie. :whistling:
    "Gold ist der Ausstieg aus dem Hamsterrad." :thumbup:
    Es gibt nur einen aufrichtigen Gold-Bug: Der, welcher sein Vermögen NICHT in Fiat-Monopoly-Währung bemißt. :evil:

  • Es ist wirklich so, dass die Euro-Sondermünzen (nicht die 2-Euro Sonderprägungen) ausschließlich innerhalb der eigenen Länder eine gesetzliche Zahlungskraft besitzen.


    Als Quelle kann ich Dir auf "die Flotte" nur folgende anbieten: Schön G. und Schön G. (2003): Kleiner Deutscher Münzkatalog - von 1871 bis heute, München, S.184.



    Zum Thema "Annahmepflicht"- s. weiter oben...

  • Zitat

    Original von Fr0stbeule
    Wo steht genau, dass im EU-Ausland die 10er nicht annahmepflichtig sind?
    Danke! 8)


    Dass man Probleme mit der Suchfunktion hat ist ja eine Sache... Aber wenn die Quelle sogar im selben (noch kurzen) Theread angegeben ist... :rolleyes:
    oder war die coole Sonnenbrille als Blindenbrille gemeint?


    Die sind nicht nur nicht annahmepflichtig - die sind dort schlicht und ergreifend gar kein Geld. Umgekehrt natürlich dito.

  • Zitat

    Original von Fr0stbeule
    Könntet Ihr detaillierter posten wo man die Texte zur "Annahmepflicht" der 10er genau findet ?


    Wo steht genau, dass im EU-Ausland die 10er nicht annahmepflichtig sind?


    Danke! 8)


    Im Münzgesetz: http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html


  • Zitat

    Original von von Hohenstein
    Annahmepflicht gibts strenggenommen nicht, es herrscht Vertragsfreiheit -


    Ein wichtiger Satz, der evtl. hier oft ueberlesen wird? - Als Ladenbesitzer muss ich auch niemanden etwas verkaufen, wenn mir seine Nase nicht passt oder aus welchen Gruenden auch immer. Wenn ich die 10 Euro Stuecke nicht haben moechte, verkaufe ich Dir halt nichts.
    Alles natuerlich jetzt nur reine Theorie, jeder Ladenbesitzer ist ja eigentlich froh, wenn er etwas verkaufen kann :)


    Gruss Prince

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